2075/AB-BR/2004

Eingelangt am 09.12.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr , Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-12.000/0004-I/CS3/2004     DVR:0000175

 

 

 

An die

Präsidentin des Bundesrates

Anna Elisabeth Haselbach

Parlament

1017  Wien

 

 

Wien,       .                  2004

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 2244/J/-BR/2004 betreffend weitere Schließungen von Postämtern in Niederösterreich, die die Bundesräte Giefing und GenossInnen am 7. Oktober 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 bis 4:

Gibt es Pläne, in Niederösterreich weitere Postämter zu schließen?

 

Wenn ja: Welche Postämter wären hiervon betroffen (aufgelistet nach Bezirk)?

 

Ab welchem Zeitraum sollen die Schließungen erfolgen?

 

Was sind die Gründe für die Schließung?

 

Antwort:

Im Filialnetz der Österreichischen Post AG finden laufend Wirtschaftlichkeitsüberprüfungen von Postämtern in allen Bundesländern statt. Dabei handelt es sich um eine  Maßnahme, die das Unternehmen eigenverantwortlich trifft und auf die ich als Bundesminister keinen unmittelbaren Einfluss nehmen kann. Die Österreichische Post AG hat mir berichtet, dass die nunmehr abgeschlossene Überprüfung ergeben hat, dass bundesweit mehr als 350 Postämter nicht kostendeckend geführt werden können.

 

Wie dies in der Post-Universaldienstverordnung vorgesehen ist, wird die Österreichische Post AG nun die betroffenen Gemeinden informieren und mit ihnen in Verhandlung treten. Ziel dieser Verhandlungen ist es, in erster Linie den Standort zu erhalten. Falls dies nicht möglich ist, muss eine geeignet Ersatzlösung (Post-Partner, mobiles Postamt, Post-Servicestellen) gefunden werden. 

Die Listen der betroffenen Gemeinden, mit denen die Österreichische Post AG in Verhandlungen treten wird, sind mittlerweile in den Medien (Zeitungen, ORF-Teletext, etc.) publiziert worden. Ich gehe daher davon aus, dass sie allgemein bekannt sind. Auch mir liegen keine anderen Listen vor.

 

Im übrigen waren diese Listen einer dringlichen Anfrage von Bundesräten an mich vom 2.12.2004 angeschlossen, was meine vorige Annahme bestätigt.

 

Die Post-Universaldienstverordnung schreibt vor, dass die Österreichische Post AG im Zusammenwirken mit den betroffenen Gemeinden innerhalb von 3 Monaten alternative Lösungen, mit dem Bemühen, den Standort zu erhalten, zu suchen hat. Eine allfällige Schließung ist daher erst frühestens nach Ablauf dieser Frist zulässig.

 

Die Post-Universaldienstverordnung regelt auch genau, wann ein Postamt geschlossen werden darf (§ 3 Abs. 3). Demzufolge darf ein Postamt nur geschlossen werden, wenn die kostendeckende Führung des Postamtes auf Grund mangelnder Kundennachfrage dauerhaft ausgeschlossen ist und wenn darüber hinaus die Erbringung des Universaldienstes durch eine Post-Geschäftsstelle, durch eine Post-Servicestelle bzw. durch einen Landzusteller (mobiles Postamt) gewährleistet ist.

 

Frage 5:

Wie sollen die Menschen, insbesondere ältere und wenig mobile, ohne Postamt Brief- und Paketverkehr  sowie Überweisungen und Geldgeschäfte erledigen?

 

Antwort:

Im Falle einer Zusammenlegung von Standorten muss den Kunden der Österreichischen Post AG jedenfalls eine Alternative geboten werden; entweder in Form eines Post-Partners, einer Post-Servicestelle oder durch einen Landzusteller (mobiles Postamt). Dadurch wird die Versorgung mit Universaldienstleistungen sichergestellt. Siehe dazu auch die Antwort zu Frage 4.

 

Frage 6:

Wiegen bei der Entscheidung über die weitere Versorgung mit öffentlichen Dienstleistungen betriebswirtschaftliche Faktoren höher als die Bedürfnisse der Menschen?

 

Antwort:

Die Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen und die Erhaltung der Infrastruktur im ländlichen Raum sind mir ein großes Anliegen. Andererseits verkenne ich auch nicht die wirtschaftlichen Vorgaben des Unternehmens Österreichische Post AG. Es ist selbstverständlich, dass sich alle Maßnahmen der Österreichischen Post  AG jedenfalls an den Vorschriften der Post-Universaldienstverordnung zu orientieren haben. Ich werde darauf achten, dass diese Vorschriften eingehalten werden.

 

Darüber hinaus habe ich eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Herrn Staatssekretär Mainoni eingerichtet. In dieser Arbeitsgruppe sind die Österreichische Post AG, der Gemeindebund, der Städtebund, die Wirtschaftskammer, die Arbeiterkammer und die Industriellenvereinigung vertreten. Sie soll den Kommunikationsprozess zwischen den Betroffenen verbessern, Entscheidungsgrundlagen diskutieren und Lösungsmöglichkeiten beraten.

 

Außerdem soll wieder wie 2002 eine sogenannte „Postämterkommission“ eingesetzt werden. An diese Kommission werden sich Bürger und Bürgerinnen, insbesondere aber BürgermeisterInnen und EinwohnerInnen der betroffenen Gemeinden wenden können. Sie wird jeden Einzelfall überprüfen und entsprechende Vorschläge vorlegen. Ich bin zuversichtlich, dass es auf diese Weise  gelingen wird, die Interessen der betroffenen Bevölkerung bestmöglich zu sichern.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hubert Gorbach