2075/AB-BR/2004
Eingelangt am 09.12.2004
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BM für
Verkehr , Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-12.000/0004-I/CS3/2004 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Bundesrates
Anna Elisabeth Haselbach
Parlament
1017 Wien
Wien, . 2004
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die schriftliche Anfrage Nr.
2244/J/-BR/2004 betreffend weitere Schließungen von Postämtern in
Niederösterreich, die die Bundesräte Giefing und GenossInnen am 7. Oktober 2004
an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 4:
Gibt es Pläne, in Niederösterreich weitere
Postämter zu schließen?
Wenn ja: Welche Postämter wären hiervon betroffen
(aufgelistet nach Bezirk)?
Ab welchem Zeitraum sollen die Schließungen
erfolgen?
Was sind die Gründe für die Schließung?
Antwort:
Im
Filialnetz der Österreichischen Post AG finden laufend
Wirtschaftlichkeitsüberprüfungen von Postämtern in allen Bundesländern statt.
Dabei handelt es sich um eine
Maßnahme, die das Unternehmen eigenverantwortlich trifft und auf die ich
als Bundesminister keinen unmittelbaren Einfluss nehmen kann. Die
Österreichische Post AG hat mir berichtet, dass die nunmehr abgeschlossene
Überprüfung ergeben hat, dass bundesweit mehr als 350 Postämter nicht
kostendeckend geführt werden können.
Wie
dies in der Post-Universaldienstverordnung vorgesehen ist, wird die
Österreichische Post AG nun die betroffenen Gemeinden informieren und mit ihnen
in Verhandlung treten. Ziel dieser Verhandlungen ist es, in erster Linie den
Standort zu erhalten. Falls dies nicht möglich ist, muss eine geeignet
Ersatzlösung (Post-Partner, mobiles Postamt, Post-Servicestellen) gefunden
werden.
Die
Listen der betroffenen Gemeinden, mit denen die Österreichische Post AG in Verhandlungen
treten wird, sind mittlerweile in den Medien (Zeitungen, ORF-Teletext, etc.)
publiziert worden. Ich gehe daher davon aus, dass sie allgemein bekannt sind.
Auch mir liegen keine anderen Listen vor.
Im
übrigen waren diese Listen einer dringlichen Anfrage von Bundesräten an mich
vom 2.12.2004 angeschlossen, was meine vorige Annahme bestätigt.
Die Post-Universaldienstverordnung
schreibt vor, dass die Österreichische Post AG im Zusammenwirken mit den
betroffenen Gemeinden innerhalb von 3 Monaten alternative Lösungen, mit dem
Bemühen, den Standort zu erhalten, zu suchen hat. Eine allfällige Schließung
ist daher erst frühestens nach Ablauf dieser Frist zulässig.
Die
Post-Universaldienstverordnung regelt auch genau, wann ein Postamt geschlossen
werden darf (§ 3 Abs. 3). Demzufolge darf ein Postamt nur geschlossen werden,
wenn die kostendeckende Führung des Postamtes auf Grund mangelnder
Kundennachfrage dauerhaft ausgeschlossen ist und wenn darüber hinaus die
Erbringung des Universaldienstes durch eine Post-Geschäftsstelle, durch eine
Post-Servicestelle bzw. durch einen Landzusteller (mobiles Postamt)
gewährleistet ist.
Frage 5:
Wie sollen die Menschen, insbesondere ältere und
wenig mobile, ohne Postamt Brief- und Paketverkehr sowie Überweisungen und Geldgeschäfte erledigen?
Antwort:
Im Falle einer Zusammenlegung von
Standorten muss den Kunden der Österreichischen Post AG jedenfalls eine
Alternative geboten werden; entweder in Form eines Post-Partners, einer
Post-Servicestelle oder durch einen Landzusteller (mobiles Postamt). Dadurch
wird die Versorgung mit Universaldienstleistungen sichergestellt. Siehe dazu
auch die Antwort zu Frage 4.
Frage 6:
Wiegen bei der Entscheidung über die weitere
Versorgung mit öffentlichen Dienstleistungen betriebswirtschaftliche Faktoren
höher als die Bedürfnisse der Menschen?
Antwort:
Die
Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen und die Erhaltung der
Infrastruktur im ländlichen Raum sind mir ein großes Anliegen. Andererseits
verkenne ich auch nicht die wirtschaftlichen Vorgaben des Unternehmens
Österreichische Post AG. Es ist selbstverständlich, dass sich alle Maßnahmen
der Österreichischen Post AG
jedenfalls an den Vorschriften der Post-Universaldienstverordnung zu
orientieren haben. Ich werde darauf achten, dass diese Vorschriften eingehalten
werden.
Darüber
hinaus habe ich eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Herrn Staatssekretär
Mainoni eingerichtet. In dieser Arbeitsgruppe sind die Österreichische Post AG,
der Gemeindebund, der Städtebund, die Wirtschaftskammer, die Arbeiterkammer und
die Industriellenvereinigung vertreten. Sie soll den Kommunikationsprozess
zwischen den Betroffenen verbessern, Entscheidungsgrundlagen diskutieren und
Lösungsmöglichkeiten beraten.
Außerdem
soll wieder wie 2002 eine sogenannte „Postämterkommission“ eingesetzt werden.
An diese Kommission werden sich Bürger und Bürgerinnen, insbesondere aber
BürgermeisterInnen und EinwohnerInnen der betroffenen Gemeinden wenden können.
Sie wird jeden Einzelfall überprüfen und entsprechende Vorschläge vorlegen. Ich
bin zuversichtlich, dass es auf diese Weise gelingen wird, die Interessen der betroffenen Bevölkerung
bestmöglich zu sichern.
Mit freundlichen Grüßen
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