2076/AB-BR/2004
Eingelangt am 09.12.2004
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-12.000/0005-I/CS3/2004 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Bundesrates
Anna Elisabeth Haselbach
Parlament
1017 Wien
Wien, am 2004
Sehr geehrter Frau
Präsidentin!
Die schriftliche Anfrage Nr.
2254/J-BR/2004 betreffend der Breitbandinitiative in Österreich, die die
Bundesräte Dr. Ruperta Lichtenecker am 7. Oktober 2004 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Welche Maßnahme zur Bewusstseinsbildung und Aufklärung zum Ausbau der Informations- und Kommunikationstechnologien haben Sie getroffen und wie viel haben diese Maßnahmen gekostet?
Antwort:
Um die mit einer ubiquitären Breitbandverfügbarkeit
verbundenen positiven sozialen und wirtschaftlichen Effekte aufzuzeigen,
rechtzeitig eine Bewusstseinsbildung bei Entscheidungsträgern,
Meinungsbildnern, aber auch bei der breiten Öffentlichkeit herbeizuführen und
verschiedene Fördermodelle zu evaluieren, startete die Rundfunk und Telekom
Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) gemeinsam mit dem bmvit im April 2003 die
Breitband-Initiative Österreich mit dem Symposium „Breitbandinitiative 2003 -
Österreich auf dem Weg zum Spitzenplatz in der Informationsgesellschaft“.
Erklärtes Ziel der Initiative war es, durch die
Erfassung der gegebenen Versorgungslage in Österreich, Internationalen
Vergleichen und best practices einen umfassenden Diskurs im Lande anzuregen. Der RTR-GmbH kam in diesem
Prozess die Rolle als Impulsgeber zu, der aktiv Chancen, die sich aus der neuen
Ausgangslage für alle Player ergeben, aufzeigt und die kontinuierliche
Weiterentwicklung der Kommunikationsmärkte durch Förderung des Wettbewerbs, die
frühzeitige Erkennung neuer technischer und wirtschaftlicher Trends sowie die
Identifikation von Zukunftstechnologien vorantreibt.
Weitere Meilensteine, die die RTR-GmbH im Jahr 2003
im Rahmen der Breitbandinitiative gesetzt hat, waren der Breitband Status Report,
der bestehende Versorgungsgebiete erhob und analysierte sowie die
Veröffentlichung einer Studie zur Ermittlung angebots- bzw. nachfrageseitiger
Investitions- und Fördervolumina. Weiters entwickelte die RTR-GmbH ein
Indikatorenmodell, das regionale Entwicklungspotenziale für einen zukünftigen
Infrastrukturausbau darstellte.
Um die Bedeutung von digitalen Inhalten und die
Interaktion von Inhalten und Infrastruktur als zentrales Element in einer
erfolgreichen Breitbandstrategie entsprechend hervorzuheben, wurde die Thematik
„Infrastruktur im Spannungsfeld mit Applikationen, Content und Services“ als
Schwerpunkt für das zweite Symposium der RTR-GmbH, das am 2. Dezember 2003
stattfand, gewählt. Die gleichnamige Ausgabe der Schriftenreihe, die als Begleitband
zum Symposium fungierte, gibt ein vielfältiges Bild mit Erfolgsbeispielen,
Perspektiven, Visionen und Fakten zum Thema Breitband. Die Palette der
hochkarätigen Autoren wurde dabei bewusst breit angelegt und reicht von
etablierten und neuen Infrastrukturbetreibern, über Content Provider,
kommerzielle Organisationen bis hin zu öffentlich-rechtlichen und renommierten
wissenschaftlichen Institutionen.
Aktivitäten:
Veranstaltungen:
- Symposium
„Breitbandinitiative 2003 - Österreich auf dem Weg zum Spitzenplatz in der
Informationsgesellschaft“
(1. April 2003)
- Symposium
„Infrastruktur im Spannungsfeld mit Applikationen, Content und Services“
(2.
Dezember 2003)
Publikationen:
- Breitband
Status Report (Schriftenreihe der RTR-GmbH, Band 2/2003)
- Förderstrategien
für Breitbandtechnologien und deren volkswirtschaftliche Auswirkungen
(Schriftenreihe der RTR-GmbH, Band 3/2003)
- Breitband:
Infrastruktur im Spannungsfeld mit Applikationen, Content und Services
(Schriftenreihe der RTR-GmbH, Band 4/2003)
Dem bmvit sind durch diese Maßnahmen keine
zusätzlichen Kosten entstanden.
Frage 2:
Welche Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und
Aufklärung zum Ausbau der Informations- und Kommunikationstechnologien haben
Sie für die kommenden Jahre (2004, 2005, 2006) geplant und wie viel ist dafür
budgetiert?
Antwort:
Diese in der Antwort beschriebenen Maßnahmen werden
grundsätzlich fortgeführt und um Informationsveranstaltungen in Zusammenarbeit
mit der WKÖ zwecks Information der Wirtschaft erweitert.
Zusätzliche Maßnahmen werden im Zusammenhang mit
den stattfindenden Ausschreibungen durch die Bundesländer erfolgen. Es wurden
daher für diese Maßnahmen keine Mittel budgetiert.
Frage 3:
Welche Maßnahmen zur sozialen Inklusion
(Zielgruppen, die bisher vom Zugang zu den neuen Technologien ausgeschlossen
waren) im Speziellen haben Sie getroffen? Wie hoch ist das Budget dafür in den
Jahren 2003, 2004, 2005 und 2006?
Antwort:
Um den Zugang zu den neuen Informations- und
Kommunikationstechnologien auch für einkommensschwache und insbesondere ältere
und behinderte Personen zu unterstützen, wurden mit dem
Fernsprechentgeltzuschussgesetz und den damit verbundenen Verträgen mit den
Betreibern umfangreiche Maßnahmen gesetzt.
So wird ca. 280.000 anspruchsberechtigten Personen
ein laufender Zuschuss zu den Fernsprechentgelten ermöglicht, welcher zumindest
das Grundentgelt und eine Stunde Gesprächsentgelt im Ortsverkehr umfasst.
In den Verträgen mit den Betreibern wurde jedoch
auch festgehalten, dass es dem jeweiligen Netzbetreiber im Einvernehmen mit dem
Begünstigten freisteht, die Zuschussleistung auf andere vom Begünstigten beim
jeweiligen Netzbetreiber gemäß den jeweils geltenden AGB konsumierten
Telekommunikationsdienstleistungen direkt gutzuschreiben. Dies bedeutet, dass
auch Kosten für einen Breitbandinternetanschluss bezuschusst werden können.
Das Budget für diese Leistung zur sozialen
Inklusion beträgt auch 2005 und 2006 jährlich etwa 54 Mio. Euro.
Frage 4:
Welche Maßnahmen zur Schaffung von öffentlichen
Zugängen für alle haben sie geplant?
Antwort:
Bei der Sonderrichtlinie Breitbandinitiative 2003
wurde das Vorhandensein von öffentlichen Einrichtungen bei der Festlegung der
Priorität mitberücksichtigt.
Die Herstellung eines konkreten öffentlichen
Zugangs muss aber von den dafür zuständigen Stellen wie Gemeinden,
Bibliotheken, Telekom Providern usw. erfolgen.
Hier muss zuständigkeitshalber auf die e-Government
Aktivitäten des Bundeskanzleramtes verwiesen werden.
Fragen 5 und 6:
Welche Verpflichtungen ist Österreich beim
Weltgipfel zur Informationsgesellschaft in Genf vom 10. - 12. Dezember 2003
eingegangen?
Welche Ergebnisse wurden seit dem Gipfel bereits
erzielt?
Antwort:
Die Beantwortung dieser Fragen fallen in den
Zuständigkeitsbereich des Herrn Bundeskanzlers.
Frage 7:
Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die für den
Ausbau des Breitbandes in Österreich in den kommenden Jahren (2004, 2005, 2006)
zur Verfügung gestellt werden? Gesamt und gegliedert nach Bundesländer.
Antwort:
Im Wachstums- und Standortgesetz BGBl.I Nr.
133/2003 vom 30. Dezember 2003 wurden in Art. 4) Änderungen des
Bundesfinanzgesetzes 2004 zum Art. VI Abs. 1 Punkt 34 10 Mio. Euro für den Ausbau des Breitbandzuganges vorgesehen.
Diese finanzielle Bedeckung bildete die finanzielle
Grundlage für die Sonderrichtlinie Breitbandinitiative 2003 mittels der diese
10 Mio. Euro durch das bmvit bis Ende 2007 als Förderung vergeben werden.
Durch das Konzept der Förderrichtlinie kommt es
aber zu keiner fixen Aufteilung der Mittel an die Bundesländer, sondern die
jeweiligen finanziellen Erfordernisse der Bundesländer werden konkret erst
aufgrund der Ausschreibungen der Länder ermittelt werden.
Frage 8:
Wie hoch waren die finanziellen Mittel, die für den
Ausbau des Breitbandes in Österreich verwendet wurden in den Jahren 1999 -
2004?
Antwort:
Bislang wurde der Breitband Ausbau ohne öffentliche
Unterstützung durch den Markt getragen. Dieser Grundsatz gilt auch weiterhin
und eine Förderung kann nur im Falle des Marktversagens gewährt werden. Daher
wurden durch das bmvit diejenigen Regionen in denen es zu einem Marktversagen
gekommen ist ermittelt.
Frage 9:
Gibt es einen detallierten Ausbauplan, der auf die
geographischen Gegebenheiten der Bundesländer abgestimmt ist?
Antwort:
Im Anhang zur Sonderrichtlinie, Breitbandinitiative
2003 finden sich die aufgrund des Marktversagens als förderungswürdig
eingestuften Siedlungspunkte, die den Umfang der förderwürdigen Regionen für
dieses Förderprogramm umschreiben.
Diese detaillierte geographische Vorgabe wurde
insbesondere im Hinblick auf die geographischen Gegebenheiten der jeweiligen
Bundesländer mit diesen abgestimmt.
Der konkrete zeitliche Ablauf wurde durch die
Sonderrichtlinie dadurch vorgegeben, dass Förderansuchen bis zum 30. September
2005 bei der Förderabwicklungsstelle eingereicht werden können, deren
Abwicklung muss bis Ende 2007 erfolgen.
Innerhalb dieser Fristen obliegt es den jeweiligen
Bundesländern ihre Ausschreibungen mit den jeweiligen Ausbauplänen zu koppeln.
Frage 10:
Auf welcher Basis erfolgt die Zuteilung für die
Bundesländer?
Antwort:
Es erfolgt keine Zuteilung für die Bundesländer.
Konkret werden zur Ermittlung der potentiellen
Förderungsnehmer und Förderungsprojekte von den auf Landesebenen damit
betrauten Stellen technologieneutrale, offene Ausschreibungen durchgeführt.
Die formale Prüfung des Förderungsansuchens im
Sinne der Ausschreibung für die förderungswürdigen Gebiete erfolgt durch die
ausschreibende Stelle.
Bei positiver inhaltlicher Prüfung werden die
Förderungsansuchen mit einer Förderungsempfehlung dem Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie, möglichst innerhalb von 2 Monaten nach
Vorliegen des Förderungsansuchens, vorgelegt.
Fragen 11, 11a und 11b:
Wie gestaltet sich die Förderung?
Wer kann Förderungen in Anspruch nehmen?
Gibt es Initiativen, Organisationen und Betriebe
die von den Förderungen ausgeschlossen sind?
Antwort:
Förderungswerber können rechtlich selbständige
Kommunikationsdienste – bzw. Netzbetreiber im Sinne des § 3 TKG 2003 sein, die
über die Finanzmittel und deren Organe über die erforderliche fachliche Eignung
zur Durchführung von durch die Sonderrichtlinie Breitbandinitiative 2003
angesprochenen Projekte verfügen und keine Zweifel an einer ordnungsgemäßen
Geschäftsführung offen lassen. Darüber hinaus gehende Einschränkungen sind in
der Sonderrichtlinie nicht enthalten.
Frage 11c:
Wer wird die Förderungen abwickeln?
Antwort:
Die Abwicklung der Förderungen des Bundes im Rahmen
der Sonderrichtlinie Breitbandinitiative 2003 erfolgt durch den ERP Fonds als
Förderungsabwicklungsstelle.
Frage 11d:
Wie wird die Förderung berechnet?
Antwort:
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der
Förderungswürdigkeit und den Förderungsbedarf des Projektes, wobei Förderungen
des Bundes maximal 10 % der förderbaren Projektkosten verteilt auf die
Projektlaufzeit betragen können.
Förderbare Kosten sind folgendermaßen beschrieben:
Als grundsätzlich förderbar können in einem angemessenen
Ausmaß projektbezogene Kosten für infrastrukturelle Investitionen zur
breitbandigen Erschließung der förderungswürdigen Gebiete anerkannt werden.
Wobei der Begriff Infrastrukturelle
Investitionskosten so beschrieben wird:
Investitionsvorhaben sind Vorhaben, die eine
wirtschaftlich unteilbare Reihe von Arbeiten mit einer genauen technischen
Funktion umfassen und klar definierte Ziele haben.
Förderbare Investitionsobjekte sind
netzwerktechnische Elemente, die dem Backbone- und/oder dem Access-Netz
zuordenbar sind.
Im Falle einer leitungsgebundenen Infrastruktur
sind Infrastrukturprojekte bis zur Grundstücksgrenze des Endkunden förderbar,
im Falle funkbasierender Lösungen sind technische Netzinfrastrukturelemente bis
inklusive des Sendemastes und neu getätigter Frequenzinvestitionen förderbar.
Bei Erweiterungsinvestitionen in die bestehende
Backboneinfrastruktur werden die Kosten bis zur nächstgelegenen Anbindung
anerkannt, wobei die Kausalität im Zusammenhang mit der Versorgung des
förderungswürdigen Gebietes nachzuweisen ist.
Frage 11e:
Gibt es eine Förderober- und Förderuntergrenze?
Antwort:
Ich darf auf die Antwort zu Fragepunkt 11d.
verweisen. Weiters richtet sich –
für den Fall einer EU-Kofinanzierung - die maximale Förderungsintensität nach
den entsprechenden Vorschriften der EU-Strukturfonds.
Frage 11f:
Sind Förderungen seitens anderer
Gebietskörperschaften vorgesehen?
Antwort:
Ja, es sind Förderungen der Bundesländer
vorgesehen.
Die Förderung des Bundes erfolgt unter der
Voraussetzung einer mindestens gleich hohen Förderung des jeweiligen
Bundeslandes und einer angemessenen Eigenleistung des Förderungswerbers.
Frage 11g:
Gibt es einen Verteilungsschlüssel für die
Bundesländer betreffend der Fördermittel zum Ausbau des Breitbandes?
Antwort:
Nein, es wurde auf den Versorgungsstand eines
einzelnen Siedlungspunktes abgestellt. Konkret wurden alle nicht versorgten
Siedlungspunkte in Österreich erhoben und anhand ihres Förderungsbedarfs
bewertet und gereiht. Von den 17.245 Siedlungspunkten (Ortschaften) sind ca.
7000 nicht mit Breitbandinfrastruktur versorgt bzw. projektiert.
Das Ergebnis der Priorisierung von Siedlungspunkten
als Basis für die Ausschreibungen findet sich als Anhang zur Sonderrichtlinie
Breitbandinitiative 2003 und ist auf der homepage des bmvit abrufbar.
Frage 12:
Wie wird die Breitbandinitiative seitens des Bundes
beworben?
Antwort:
Nachdem sich das Förderungsprogramm selbst nicht an
die Bürger sondern an die Bundesländer richtet, sind breit angelegte
Werbeaktionen nicht erforderlich und werden auch von den allgemeinen Maßnahmen
im E-Government Bereich abgedeckt.
Die Förderung unterstützt auch nur den Ausbau durch
private Unternehmen, die ihrerseits selbst ihre Kunden per Werbung ansprechen
müssen.
Es wurden jedoch in zahlreichen Veranstaltungen
insbesondere in Zusammenarbeit mit der WKÖ das Förderungsprogramm vorgestellt,
um den Bekanntheitsgrad zu steigern und die Anbieter frühzeitig zu informieren.
Zusätzlich werden auch von den Bundesländern anlässlich der konkreten
Ausschreibungen Informationsveranstaltungen abgehalten.
Frage 13:
Welche Maßnahmen werden im Sinne von
Forschungsförderung und Bewusstseinsbildung noch ergriffen?
Antwort:
Zur Bewusstseinsbildung darf ich auf die Antwort zu Fragepunkt 1 verweisen. Für die Breitbandinitiative direkt gibt es keine weiteren unmittelbaren Forschungsförderungsmaßnahmen. Ich möchte jedoch zu diesem Fragepunkt noch anmerken, dass im Rahmen des 1. Aufrufes des IST (Information Society Technologies) Programms, dessen nationale Vertretung zum bmvit ressortiert, insgesamt 85 Mio. Euro für Förderungen im Umfeld von Breitbandtechnologien europaweit zur Verfügung gestellt wurden. Im Rahmen dieses Aufrufes ist es 8 österreichischen Forschungseinrichtungen gelungen, Förderungen zu erhalten; das Gesamtvolumen dieser Förderungen betrug rund 1,2 Mio. Euro.
Mit freundlichen Grüßen
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