2079/AB-BR/2004
Eingelangt am 29.12.2004
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möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der
Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen vom
5.
November 2004, Nr. 2268/J-BR/2004, betreffend Bekämpfung des Feuerbrandes im
Obst-
bau, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Einleitend ist festzuhalten, dass in der
Verordnung (EG) Nr. 1490/2002 der Kommission vom
Einsatz von Antibiotika in der
Landwirtschaft dringend abgeraten wird, wobei der Wirkstoff
Streptomycin ausdrücklich genannt wird.
Zur rechtlichen Situation auf EU-Ebene ist weiters
anzumerken, dass der Wirkstoff Streptomy-
cinsulfat nicht notifiziert wurde, d.h. kein Antragsteller Interesse an einer
Aufnahme des Wirk-
stoffes Streptomycin in den Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG hatte und daher auch keine
Unterlagen für eine umfassende Bewertung eingereicht wurden. Aufgrund der
Entscheidung
2004/129/EG vom 30.1.2004 über die Nichtaufnahme bestimmter Wirkstoffe in
Anhang I der
Richtinie 91/414/EWG des Rates sowie den Widerruf der Zulassungen für
Pflanzenschutzmit-
tel mit diesen
Wirkstoffen wurde Streptomycin in den Anhang I nicht aufgenommen.
Auf nationaler Ebene wurden
Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Streptomycin nie zuge-
lassen und waren darüber hinaus durch die Verordnung über das Verbot von
Pflanzenschutz-
mitteln, die bestimmte Wirkstoffe enthalten, BGBl. II Nr. 308/2002 in der Fassung BGBl. II Nr.
128/2004, verboten (Ausnahme: bei Gefahr im
Verzug gemäß § 13 Pflanzenschutzmittelge-
setz 1997).
Zu Frage 1:
Das Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
(BMLFUW)
hat die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) mit einer
Risiko-
bewertung für
Streptomycin beauftragt. Nachstehend wird das Ergebnis (Stand Ende Novem-
ber 2004) wiedergegeben:
Die der AGES
vorliegenden Angaben und Unterlagen für eine Überprüfung der Zulassungs-
voraussetzungen gemäß § 7 Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 sind unzureichend, da
sie we-
der bezüglich Umfang
noch Qualität den in der Richtlinie 91/414/EWG über das Inverkehrbrin-
gen von Pflanzenschutzmitteln gestellten
Anforderungen entsprechen. Insbesondere können
Fragestellungen, die sich in
Zusammenhang mit einer ubiquitären Verteilung in der Umwelt
und den daraus resultierenden
Auswirkungen auf Mensch, Fauna und Flora auf Grund mögli-
cher Resistenzentwicklungen ergeben, mangels valider Daten derzeit nicht
vollständig beant-
wortet werden. Ebenso muss darauf hingewiesen werden, dass ein mögliches Auftreten
von
Streptomycin-Rückständen im Honig über dem in der
Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchst-
werteverordnung genannten Höchstwert
von 0,02 mg/kg nach Anwendung von Plantomycin
auf Basis der vorliegenden mangelhaften Daten nicht ausgeschlossen
werden kann.
Seit in Kraft treten der oben
genannten Verbotsverordnung hat sich keine Änderung der Be-
wertungsgrundlage für eine Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß
Pflanzen-
schutzmittelgesetz
1997 ergeben.
Zu Frage 2:
In Österreich sind
mehrere interdisziplinäre und interinstitutionelle Forschungsprojekte zum
Thema
Feuerbrand im Laufen. Im Vorjahr wurde vom BMLFUW in der Österreichischen
Agentur
für Gesundheit und Ernährungssicherheit der „Feuerbrand-Round-Table"
eingerichtet,
um
insbesondere auch Forschungsprojekte gemeinsam zu diskutieren. Diesem
Round-Table
obliegt unter anderem
die fachlich-wissenschaftliche Zusammenführung der Forschungsarbei-
ten. Zu dieser Arbeitsgruppe werden alle
beteiligten Stellen (Bund, Länder, Landwirtschafts-
kammern, Bundesobstbauverband, Imkerbund usw.) eingeladen. Der letzte
Feuerbrand-
Round-Table fand am 23. November 2004 in der AGES statt. Diesbezügliche
Informationen
stehen unter der eigens dafür
eingerichteten Homepage www.feuerbrand.com zur Ver-
fügung.
Die aktuellen Forschungsaktivitäten
zum Thema Feuerbrand in Österreich umfassen Projekte
sowohl in der Grundlagenforschung als auch im angewandten Bereich, die sich
einerseits mit
längerfristigen
Strategien zur Verringerung der Anfälligkeit, hauptsächlich von Obstsorten, und
andererseits mit der kurz- bis
mittelfristigen Entwicklung und Erprobung alternativer Kontroll-
möglichkeiten des Erregers befassen. Durch die Kontakte und Abstimmungen der
Versuchs-
anstellung (Ringversuch) mit Deutschland und der Schweiz können zusätzliche
Erkenntnisse
auch in Österreich genutzt werden.
Die für kurzfristige Bekämpfungs- und
Vorsorgemaßnahmen relevanten Ergebnisse des Jah-
res
2004 sind:
Risikoabschätzunq und
Strategien zur Bekämpfung von Feuerbrand (2004 - 2005) Dr. Moos-
beckhofer, Dr.
Ruppitsch, Dr. Richter, AGES:
Die AGES führt Untersuchungen über die
Risikoabschätzung und Strategie zur Bekämpfung
von
Feuerbrand durch, bei dem der Schwerpunkt auf Untersuchungen zur Wirksamkeit
von
Alternativpräparaten zu Streptomycinsulfat und deren Ausbringung durch Bienen
liegt. Unter
Quarantänebedingungen werden Sortenanfälligkeiten durch Testungen mit
künstlicher Infekti-
on
durchgeführt und bisher als Feuerbrandwirtspflanzen nicht beschriebene oder
umstrittene
Pflanzenarten mittels künstlicher
Infektion hinsichtlich ihrer Feuerbrand-Empfindlichkeit über-
prüft.
Bei der Erprobung
direkter Kontrollmaßnahmen wird zunächst unter Quarantänebe-dingungen
mit
künstlicher Infektion die Wirksamkeit der zwei antagonistischen Hefepräparate
Blossom
Protect® und BMPC sowie des Wachstumsregulators Regalis® in Kombination mit dem
her-
kömmlichen Pflanzenschutzmittel Cuprofor® im Vergleich zu Kontroll- und
Referenzvarianten
(Plantomycin®)
gegenüber dem Feuerbranderreger an Pflanzen(teilen) getestet. Als Ausbrin-
gungsmethoden werden sowohl die übliche Spritzapplikation, als auch die
Ausbringung durch
Bienen erprobt, die sich besonders bei
Streuobst bzw. bei generell mittels Spritzapplikation
nicht erreichbaren Pflanzen eignen würde. Letztere Ausbringungsmethode
sollte dann auch im
Freiland (Spezialzelte) erprobt werden. Da
die Wirkungsweise der o. a. Hefepräparate noch
nicht bekannt ist, werden auch elektronenmikroskopische Untersuchungen
durchgeführt. Die
bisherigen vorläufigen Untersuchungen haben ergeben, dass die Hefepräparate
zwar recht
zufrieden stellend wirken, aber für die Ausbringung durch Bienen noch
modifiziert werden soll-
ten.
Die 2004 in der Steiermark und in
Vorarlberg durchgeführten Spritzapplikationen im Freiland
haben
unterschiedliche Ergebnisse erbracht und werden im Jahre 2005 zur Absicherung
wei-
tergeführt werden.
Weitere Informationen stehen unter www.ages.at zur Verfügung.
Zu Frage 3:
Die einzige derzeit wirkungsvolle nichtchemische
Bekämpfungsmaßnahme ist der Rückschnitt
bzw. in vielen Fällen sogar die Rodung von befallenen Pflanzen. Um große
finanzielle Verluste
zu verhindern und Neuanpflanzungen zu
ermöglichen, könnte seitens der Länder eine Ent-
schädigung auf Basis einer vom Bundes-Obstbauverband bereits vor
längerer Zeit vorgelegten
Richtlinie angedacht werden.