2083/AB-BR/2005

Eingelangt am 05.01.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-10.000/0016-I/CS3/2004     DVR:0000175

 

 

An die

Präsidentin des Bundesrates

Anna Elisabeth Haselbach

Parlament

1017   Wien

                                                                         

 

              Wien,       Dezember 2004                                            

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 2267/J-BR/2004 betreffend Stromversorgungsleitung Graz-Werndorf, die die Bundesräte Prutsch und GenossInnen am 5. November 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Warum war es nicht möglich, die Baumaßnahmen und Verlegungsarbeiten zu koordinieren?

 

Antwort:

Dieses Projekt steht im Zusammenhang mit den Projekten „Koralmbahn“ und „zweigleisiger Ausbau der Südbahnstrecke“ und ist für diese Projekte von Bedeutung. Über dieses Projekt „kV-Leitung Graz-Werndorf“ fand am 11.11. und 12.11.2003 die erforderliche eisenbahnrechtliche Bauverhandlung unter Teilnahme entsprechender Sachverständiger statt. Auf Grund des Ergebnisses dieser Verhandlung, insbesondere auf Grund der Vorbringen der betroffenen Bevölkerung, wurde die HL-AG aufgefordert, umfangreiche Projektsergänzungen vorzulegen. Dieser Aufforderung ist die HL-AG im Frühjahr 2004 nachgekommen, wobei es hierauf erforderlich war, ergänzende Sachverständigergutachten einzuholen. Diese Gutachten liegen nunmehr vor.

 

Im Zeitraum April/Mai 2005 wird eine ergänzende Verhandlung stattfinden.  Nach dieser Ergänzungsverhandlung kann erst eine Aussage darüber gemacht werden, ob noch weitere Verfahrensschritte erforderlich sind.

 

Frage 2:

Wie können Sie sicherstellen, dass die betroffenen Siedlungsgebiete durch diese Pläne nicht nachteilig betroffen sind?

 

Antwort:

Die eingereichte Trassenführung der Freileitung wurde aus diesen Gründen so gewählt, dass sie entlang der Pyhrnautobahn (A9) bis nach Werndorf (mit 40 Meter Abstand) führt. Die Leitung überspannt im Stadtgebiet von Graz Industriegrund und ab dem Autobahnknoten mit der Südautobahn (A2) - neben wenigen gewerblich genutzten - fast ausschließlich landwirtschaftliche Flächen.

Dem eisenbahnfachlichen Baugenehmigungsverfahren wurde auch ein Sachverständiger für Raumplanung beigezogen, der in seinem Gutachten zusammenfassend festgestellt hat, dass auf Grund der gewählten Trassenführung keine wesentlichen Einwirkungen auf die betroffenen Siedlungsgebiete zu erwarten sind.

 

 

Mit freundlichen Grüßen