2083/AB-BR/2005
Eingelangt am 05.01.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-10.000/0016-I/CS3/2004 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Bundesrates
Anna Elisabeth Haselbach
Parlament
1017 Wien
Wien, Dezember 2004
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die schriftliche Anfrage Nr.
2267/J-BR/2004 betreffend Stromversorgungsleitung Graz-Werndorf, die die
Bundesräte Prutsch und GenossInnen am 5. November 2004 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Warum war es nicht möglich,
die Baumaßnahmen und Verlegungsarbeiten zu koordinieren?
Antwort:
Dieses Projekt steht im Zusammenhang mit den
Projekten „Koralmbahn“ und „zweigleisiger Ausbau der Südbahnstrecke“ und ist
für diese Projekte von Bedeutung. Über dieses Projekt „kV-Leitung
Graz-Werndorf“ fand am 11.11. und 12.11.2003 die erforderliche
eisenbahnrechtliche Bauverhandlung unter Teilnahme entsprechender
Sachverständiger statt. Auf Grund des Ergebnisses dieser Verhandlung,
insbesondere auf Grund der Vorbringen der betroffenen Bevölkerung, wurde die
HL-AG aufgefordert, umfangreiche Projektsergänzungen vorzulegen. Dieser
Aufforderung ist die HL-AG im Frühjahr 2004 nachgekommen, wobei es hierauf
erforderlich war, ergänzende Sachverständigergutachten einzuholen. Diese
Gutachten liegen nunmehr vor.
Im Zeitraum April/Mai 2005 wird eine ergänzende
Verhandlung stattfinden. Nach
dieser Ergänzungsverhandlung kann erst eine Aussage darüber gemacht werden, ob
noch weitere Verfahrensschritte erforderlich sind.
Frage 2:
Wie können Sie sicherstellen,
dass die betroffenen Siedlungsgebiete durch diese Pläne nicht nachteilig
betroffen sind?
Antwort:
Die eingereichte Trassenführung der Freileitung
wurde aus diesen Gründen so gewählt, dass sie entlang der Pyhrnautobahn (A9)
bis nach Werndorf (mit 40 Meter Abstand) führt. Die Leitung überspannt im
Stadtgebiet von Graz Industriegrund und ab dem Autobahnknoten mit der
Südautobahn (A2) - neben wenigen gewerblich genutzten - fast ausschließlich
landwirtschaftliche Flächen.
Dem eisenbahnfachlichen Baugenehmigungsverfahren
wurde auch ein Sachverständiger für Raumplanung beigezogen, der in seinem
Gutachten zusammenfassend festgestellt hat, dass auf Grund der gewählten
Trassenführung keine wesentlichen Einwirkungen auf die betroffenen
Siedlungsgebiete zu erwarten sind.
Mit freundlichen Grüßen
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