2087/AB-BR/2005
Eingelangt am 21.01.2005
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BM für Verkehr,
Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
An den
Präsidenten des
Bundesrates
Mag. Georg Pehm
Parlament
1017 Wien
GZ. BMVIT-12.000/0020-I/CS3/2004 DVR:0000175
Wien, am 21. Jänner
2005
Sehr geehrter
Herr Präsident!
Die schriftliche Anfrage
Nr. 2271/J-BR/2004 betreffend Schließung von Postämtern, die die Bundesräte
Gumplmaier und GenossInnen am 23. November 2004 an mich gerichtet haben, beehre
ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
In welchen Gemeinden konkret
sollen Postämter geschlossen werden und anhand welcher
Kriterien wurden diese festgelegt?
Antwort:
Im Filialnetz der Österreichischen
Post AG finden laufend Wirtschaftlichkeitsüberprüfungen von Postämtern in allen
Bundesländern statt. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme , die das
Unternehmen eigenverantwortlich trifft und auf die ich als Bundesminister
keinen unmittelbaren Einfluss nehmen kann. Die Österreichische Post AG hat mir
berichtet, dass die nunmehr abgeschlossene Überprüfung ergeben hat, dass
bundesweit mehr als 350 Postämter nicht kostendeckend geführt werden können.
Wie dies in der
Post-Universaldienstverordnung vorgesehen ist, wird die Österreichische Post AG
nun die betroffenen Gemeinden informieren und mit ihnen in Verhandlung treten.
Ziel dieser Verhandlungen ist es, in erster Linie den Standort zu erhalten. Falls
dies nicht möglich ist, muss eine geeignete Ersatzlösung (Post-Partner,
Post-Servicestelle, mobiles Postamt,) gefunden werden.
Die Listen der betroffenen
Gemeinden, mit denen die Österreichische Post AG in Verhandlungen treten wird,
sind mittlerweile in den Medien (Zeitungen, ORF-Teletext, etc.) publiziert
worden. Ich gehe daher davon aus, dass sie allgemein bekannt sind. Auch mir
liegen keine anderen Listen vor. Im übrigen waren diese Listen einer
dringlichen Anfrage von Bundesräten an mich vom 2.12.2004 angeschlossen, was
meine vorige Annahme bestätigt.
Frage 2:
Nachdem sowohl Sie als auch die
gesamte Bundesregierung die weitere Schließung
von Postämter ausgeschlossen
haben, bietet die derzeitige gesetzliche Grundlage offensichtlich keine
ausreichende Grundlage für die Regierung der Republik Österreich, sich hier
durchzusetzen.
Wenn ja, welche Bestimmungen
werden Sie so anpassen, dass Sie Ihre Zusage gegenüber der österreichischen
Bevölkerung halten können?
Wenn nein, stehen sie in diesem
Fall auch offen zu Ihrer politischen Verantwortung für die weitere
Postämter-Schließung und die damit verbundene Tatsache, dass dann zahlreiche
weitere Gemeinden einen wichtigen Teil ihrer Grundversorgung verlieren und noch
mehr Kleinstgemeinden praktisch ohne Infrastruktur dastehen?
Antwort:
Die Post-Universaldienstverordnung
regelt genau, wann ein Postamt geschlossen werden darf (§ 3 Abs. 3). Demzufolge
darf ein Postamt nur geschlossen werden, wenn die kostendeckende Führung des
Postamtes auf Grund mangelnder Kundennachfrage dauerhaft ausgeschlossen ist und
wenn darüber hinaus die Erbringung des Universaldienstes durch einen
Post-Partner bzw. durch eine Post-Servicestelle oder ein mobiles Postamt
gewährleistet ist.
Im Falle einer Zusammenlegung von
Standorten muss den Kunden der Österreichischen Post AG jedenfalls eine
Alternative geboten werden; entweder in Form eines Post-Partners, einer
Post-Servicestelle oder durch ein mobiles Postamt (der Österreichischen Post
AG). Dadurch wird die Versorgung mit Universaldienstleistungen sichergestellt.
Die Versorgung der Bevölkerung mit
Postdienstleistungen und die Erhaltung der Infrastruktur im ländlichen Raum
sind mir ein großes Anliegen. Andererseits verkenne ich auch nicht die wirtschaftlichen
Vorgaben des Unternehmens Österreichische Post AG. Es ist selbstverständlich,
dass sich alle Maßnahmen der Österreichischen Post AG jedenfalls an den
Vorschriften der Post-Universaldienstverordnung zu orientieren haben. Ich werde
darauf achten, dass diese Vorschriften eingehalten werden.
Darüber hinaus habe ich eine
Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Herrn Staatssekretär Mainoni eingerichtet.
In dieser Arbeitsgruppe sind die Österreichische Post AG, der Gemeindebund, der
Städtebund, die Wirtschaftskammer, die Arbeiterkammer und die
Industriellenvereinigung vertreten.
Sie soll den Kommunikationsprozess
zwischen den Betroffenen verbessern, Entscheidungsgrundlagen diskutieren und
Lösungsmöglichkeiten beraten, wie die Postämter möglichst erhalten werden
können.
Außerdem soll wieder wie 2002 eine
sogenannte „Postämterkommission“ eingesetzt werden. An diese Kommission werden
sich BürgerInnen, insbesondere BürgermeisterInnen und EinwohnerInnen der
betroffenen Gemeinden wenden können. Sie wird jeden Einzelfall überprüfen und
entsprechende Vorschläge vorlegen. Ich bin zuversichtlich, dass es auf diese
Weise gelingen wird, die Interessen der betroffenen Bevölkerung bestmöglich zu
sichern.
Frage 3:
Wie beurteilen Sie die
Vorgangsweise des Postmanagements, nach der Benachrichtigung der Postamtsleiter
über die geplante Schließung "ihres" Postamtes noch ein Gespräch mit
den
Bürgermeistern der betroffenen
Gemeinden zu führen mit dem Ziel, diese zu Zahlungen zu bewegen, mit denen eine
Schließung eventuell noch abgewendet werden kann? Handelt es sich dabei nicht
um einen äußerst unfairen Erpressungsversuch gegenüber ohnehin finanziell
bereits ausgebluteten Gemeinden und hätten Sie als Vertreter des Eigentümers
Republik Österreich nicht dagegen einschreiten müssen?
Antwort:
Eine derartige Vorgangsweise des
Postmanagements ist mir nicht bekannt.
Frage 4:
Wie kommentieren Sie jenes
beiliegende Schreiben, in dem von der Post AG der Leiterin eines Kaufhauses in
einer Gemeinde, in welche es auch ein Postamt gibt, der Vertrieb von
Briefmarken, Telefonwertkarten und sonstigen Postdiensten bei gleichzeitiger
Gewährung großzügiger Provisionen angeboten wird? Teilen Sie meine/unsere
Auffassung, dass dies nichts anderes darstellt als das gezielte Aushungern
eines Postamtes durch die eigene Direktion?
Antwort:
Die Österreichische Post AG ist
entsprechend dem Aktiengesetz nach wirtschaftlichen Grundsätzen in
Eigenverantwortlichkeit zu führen; ein unmittelbarer Eingriff in das
Vertriebsgeschehen ist mir als Bundesminister daher nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen