2087/AB-BR/2005

 

 

 

 

Eingelangt am 21.01.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

An den

Präsidenten des Bundesrates

Mag. Georg Pehm

Parlament

1017  Wien

 

GZ. BMVIT-12.000/0020-I/CS3/2004     DVR:0000175

 

 

Wien, am 21. Jänner 2005

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 2271/J-BR/2004 betreffend Schließung von Postämtern, die die Bundesräte Gumplmaier und GenossInnen am 23. November 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

In welchen Gemeinden konkret sollen Postämter geschlossen werden und anhand welcher

Kriterien wurden diese festgelegt?

 

Antwort:

Im Filialnetz der Österreichischen Post AG finden laufend Wirtschaftlichkeitsüberprüfungen von Postämtern in allen Bundesländern statt. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme , die das Unternehmen eigenverantwortlich trifft und auf die ich als Bundesminister keinen unmittelbaren Einfluss nehmen kann. Die Österreichische Post AG hat mir berichtet, dass die nunmehr abgeschlossene Überprüfung ergeben hat, dass bundesweit mehr als 350 Postämter nicht kostendeckend geführt werden können.

 

Wie dies in der Post-Universaldienstverordnung vorgesehen ist, wird die Österreichische Post AG nun die betroffenen Gemeinden informieren und mit ihnen in Verhandlung treten. Ziel dieser Verhandlungen ist es, in erster Linie den Standort zu erhalten. Falls dies nicht möglich ist, muss eine geeignete Ersatzlösung (Post-Partner, Post-Servicestelle, mobiles Postamt,) gefunden werden.

 

Die Listen der betroffenen Gemeinden, mit denen die Österreichische Post AG in Verhandlungen treten wird, sind mittlerweile in den Medien (Zeitungen, ORF-Teletext, etc.) publiziert worden. Ich gehe daher davon aus, dass sie allgemein bekannt sind. Auch mir liegen keine anderen Listen vor. Im übrigen waren diese Listen einer dringlichen Anfrage von Bundesräten an mich vom 2.12.2004 angeschlossen, was meine vorige Annahme bestätigt.

 

Frage 2:

Nachdem sowohl Sie als auch die gesamte Bundesregierung die weitere Schließung

von Postämter ausgeschlossen haben, bietet die derzeitige gesetzliche Grundlage offensichtlich keine ausreichende Grundlage für die Regierung der Republik Österreich, sich hier durchzusetzen.

Wenn ja, welche Bestimmungen werden Sie so anpassen, dass Sie Ihre Zusage gegenüber der österreichischen Bevölkerung halten können?

Wenn nein, stehen sie in diesem Fall auch offen zu Ihrer politischen Verantwortung für die weitere Postämter-Schließung und die damit verbundene Tatsache, dass dann zahlreiche weitere Gemeinden einen wichtigen Teil ihrer Grundversorgung verlieren und noch mehr Kleinstgemeinden praktisch ohne Infrastruktur dastehen?

 

Antwort:

Die Post-Universaldienstverordnung regelt genau, wann ein Postamt geschlossen werden darf (§ 3 Abs. 3). Demzufolge darf ein Postamt nur geschlossen werden, wenn die kostendeckende Führung des Postamtes auf Grund mangelnder Kundennachfrage dauerhaft ausgeschlossen ist und wenn darüber hinaus die Erbringung des Universaldienstes durch einen Post-Partner bzw. durch eine Post-Servicestelle oder ein mobiles Postamt gewährleistet ist.

 

Im Falle einer Zusammenlegung von Standorten muss den Kunden der Österreichischen Post AG jedenfalls eine Alternative geboten werden; entweder in Form eines Post-Partners, einer Post-Servicestelle oder durch ein mobiles Postamt (der Österreichischen Post AG). Dadurch wird die Versorgung mit Universaldienstleistungen sichergestellt.

 

Die Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen und die Erhaltung der Infrastruktur im ländlichen Raum sind mir ein großes Anliegen. Andererseits verkenne ich auch nicht die wirtschaftlichen Vorgaben des Unternehmens Österreichische Post AG. Es ist selbstverständlich, dass sich alle Maßnahmen der Österreichischen Post AG jedenfalls an den Vorschriften der Post-Universaldienstverordnung zu orientieren haben. Ich werde darauf achten, dass diese Vorschriften eingehalten werden.

 

Darüber hinaus habe ich eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Herrn Staatssekretär Mainoni eingerichtet. In dieser Arbeitsgruppe sind die Österreichische Post AG, der Gemeindebund, der Städtebund, die Wirtschaftskammer, die Arbeiterkammer und die Industriellenvereinigung vertreten.

Sie soll den Kommunikationsprozess zwischen den Betroffenen verbessern, Entscheidungsgrundlagen diskutieren und Lösungsmöglichkeiten beraten, wie die Postämter möglichst erhalten werden können.

 

Außerdem soll wieder wie 2002 eine sogenannte „Postämterkommission“ eingesetzt werden. An diese Kommission werden sich BürgerInnen, insbesondere BürgermeisterInnen und EinwohnerInnen der betroffenen Gemeinden wenden können. Sie wird jeden Einzelfall überprüfen und entsprechende Vorschläge vorlegen. Ich bin zuversichtlich, dass es auf diese Weise gelingen wird, die Interessen der betroffenen Bevölkerung bestmöglich zu sichern.

 

Frage 3:

Wie beurteilen Sie die Vorgangsweise des Postmanagements, nach der Benachrichtigung der Postamtsleiter über die geplante Schließung "ihres" Postamtes noch ein Gespräch mit den

Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden zu führen mit dem Ziel, diese zu Zahlungen zu bewegen, mit denen eine Schließung eventuell noch abgewendet werden kann? Handelt es sich dabei nicht um einen äußerst unfairen Erpressungsversuch gegenüber ohnehin finanziell bereits ausgebluteten Gemeinden und hätten Sie als Vertreter des Eigentümers Republik Österreich nicht dagegen einschreiten müssen?

 

Antwort:

Eine derartige Vorgangsweise des Postmanagements ist mir nicht bekannt.

 

Frage 4:

Wie kommentieren Sie jenes beiliegende Schreiben, in dem von der Post AG der Leiterin eines Kaufhauses in einer Gemeinde, in welche es auch ein Postamt gibt, der Vertrieb von Briefmarken, Telefonwertkarten und sonstigen Postdiensten bei gleichzeitiger Gewährung großzügiger Provisionen angeboten wird? Teilen Sie meine/unsere Auffassung, dass dies nichts anderes darstellt als das gezielte Aushungern eines Postamtes durch die eigene Direktion?

 

Antwort:

Die Österreichische Post AG ist entsprechend dem Aktiengesetz nach wirtschaftlichen Grundsätzen in Eigenverantwortlichkeit zu führen; ein unmittelbarer Eingriff in das Vertriebsgeschehen ist mir als Bundesminister daher nicht möglich.

 

 

Mit freundlichen Grüßen