2088/AB-BR/2005

Eingelangt am 24.01.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Mag. Georg PEHM

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0189-I/A/3/2004

Wien, am    20. Jänner 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2275/J-BR/2004 der Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer und Ing. Reinhold Einwallner wie folgt:

 

Auf Grund der auch in der Anfrage angeführten Zusammenhänge zwischen einem Folsäuremangel und dem Auftreten von Neuralrohrdefekten bei Neugeborenen empfehlen die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde und die Österreichische Gesellschaft für Prä- und Perinatalmedizin die prophylaktische Einnahme von Folsäure-Präparaten. Auch der Oberste Sanitätsrat, der bereits mehrfach mit der Frage befasst wurde, hat sich für die Durchführung einer Folsäureprophylaxe insbesondere in Form einer Anreicherung von Lebensmitteln ausgesprochen.

 

Prinzipiell kann eine Verbesserung der Folsäurezufuhr durch drei Maßnahmen erfolgen:

 

-    vermehrter Konsum von folatreichen Lebensmitteln (insbesondere Gemüse),

-    Einnahme von Folsäurepräparaten und

-    Anreicherung von Lebensmitteln (z.B. Mehl) mit Folsäure.

 

Die Empfehlung des vermehrten Konsums von Gemüse entspricht den modernen, ernährungsphysiologischen Erkenntnissen und wurde von mir als eine Kernaussage der aktuellen „ISCH“- Aktivitäten des BMGF bzw. der Ernährungskampagne des Fonds Gesundes Österreich bereits realisiert.

 

Wie eine Schweizer Expertenkommission zu diesem Thema ausführte (Bulletin 6/2003), ist die Propagierung der Einnahme von Folsäurepräparaten insbesondere bei Frauen, die schwanger werden wollen, teuer und ineffizient.

 

Die Folsäureanreicherung von Lebensmitteln wird als am aussichtsreichsten angesehen. Aus lebensmittelrechtlicher Sicht ist in Österreich zur Zeit der freiwillige Zusatz von Vitaminen (somit auch von Folsäure und B12 zu Brot) unter entsprechender Deklaration grundsätzlich zulässig. Die Höhe (Art und Menge) des Zusatzes wäre in Zusammenarbeit mit der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit zu klären.

 

Auf EU-Ebene wird im Rat ein Vorschlag über eine Verordnung betreffend die Anreicherung von Lebensmitteln beraten. Es sollen dabei neben grundsätzlichen Fragen auch die zulässigen Obergrenzen festgelegt werden.

 

Da jedoch angereicherte Lebensmittel in aller Regel teurer sind als nichtangereicherte, besteht die Gefahr, dass mit einer solchen Maßnahme wiederum nicht alle (vor allem relevanten) Bevölkerungsschichten erreicht werden. Abhelfen könnte hier nur eine verpflichtende Anreicherung von bestimmten Lebensmitteln.

 

Verpflichtende Anreicherungen von Folsäure und B12 sind jedoch EU-weit nicht geplant. (Auch ein Vorstoß vor einigen Jahren auf Ersuchen des Obersten Sanitätsrates beim ständigen Ausschuss in Lebensmittelfragen ergab keine Absicht einer EU-weiten Regelung.)

 

Falls ein Mitgliedstaat eine verpflichtende Anreicherung in Zukunft beschließt, ist dies gemäß der geplanten Verordnung nach einem festgelegten Verfahren der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten zu notifizieren (Problem freier Warenverkehr im Binnenmarkt).

 

Was den in der Anfrage erwähnten Vorschlag des Vorarlberger Arbeitskreises für Vorsorge- und Sozialmedizin zur Neugestaltung des Mutter-Kind-Passes betrifft, so wurde dieser in der Sitzung der Mutter-Kind-Pass-Kommission am 12.10.2004 vorgelegt und soll im Rahmen der nächsten Sitzung dieser Kommission unter Expertenbeiziehung detailliert diskutiert werden. Grundsätzlich ist dazu festzuhalten, dass die Prävention von Neuralrohrdefekten prä- bzw. perikonzeptionell erfolgen muss, der Mutter-Kind-Pass in seiner bisherigen Form jedoch erst postkonzeptionell ausgestellt werden kann.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin