2088/AB-BR/2005
Eingelangt am 24.01.2005
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BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Bundesrates
Mag.
Georg PEHM
Parlament
1017
Wien
Wien, am 20. Jänner 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2275/J-BR/2004 der Bundesräte Jürgen
Weiss, Edgar Mayer und Ing. Reinhold Einwallner wie folgt:
Auf Grund der auch in der Anfrage
angeführten Zusammenhänge zwischen einem Folsäuremangel und dem Auftreten von
Neuralrohrdefekten bei Neugeborenen empfehlen die Österreichische Gesellschaft
für Kinder- und Jugendheilkunde und die Österreichische Gesellschaft für Prä-
und Perinatalmedizin die prophylaktische Einnahme von Folsäure-Präparaten. Auch
der Oberste Sanitätsrat, der bereits mehrfach mit der Frage befasst wurde, hat
sich für die Durchführung einer Folsäureprophylaxe insbesondere in Form einer
Anreicherung von Lebensmitteln ausgesprochen.
Prinzipiell kann eine Verbesserung der Folsäurezufuhr durch drei Maßnahmen
erfolgen:
-
vermehrter
Konsum von folatreichen Lebensmitteln (insbesondere Gemüse),
-
Einnahme
von Folsäurepräparaten und
-
Anreicherung
von Lebensmitteln (z.B. Mehl) mit Folsäure.
Die
Empfehlung des vermehrten Konsums von Gemüse entspricht den modernen,
ernährungsphysiologischen Erkenntnissen und wurde von mir als eine Kernaussage
der aktuellen „ISCH“- Aktivitäten des BMGF bzw. der Ernährungskampagne des
Fonds Gesundes Österreich bereits realisiert.
Wie
eine Schweizer Expertenkommission zu diesem Thema ausführte (Bulletin 6/2003),
ist die Propagierung der Einnahme von Folsäurepräparaten insbesondere bei
Frauen, die schwanger werden wollen, teuer und ineffizient.
Die
Folsäureanreicherung von Lebensmitteln wird als am aussichtsreichsten
angesehen. Aus lebensmittelrechtlicher Sicht ist in Österreich zur Zeit der
freiwillige Zusatz von Vitaminen (somit auch von Folsäure und B12 zu Brot)
unter entsprechender Deklaration grundsätzlich zulässig. Die Höhe (Art und
Menge) des Zusatzes wäre in Zusammenarbeit mit der Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit zu klären.
Auf
EU-Ebene wird im Rat ein Vorschlag über eine Verordnung betreffend die
Anreicherung von Lebensmitteln beraten. Es sollen dabei neben grundsätzlichen
Fragen auch die zulässigen Obergrenzen festgelegt werden.
Da
jedoch angereicherte Lebensmittel in aller Regel teurer sind als
nichtangereicherte, besteht die Gefahr, dass mit einer solchen Maßnahme
wiederum nicht alle (vor allem relevanten) Bevölkerungsschichten erreicht
werden. Abhelfen könnte hier nur eine verpflichtende Anreicherung von
bestimmten Lebensmitteln.
Verpflichtende
Anreicherungen von Folsäure und B12 sind jedoch EU-weit nicht geplant. (Auch
ein Vorstoß vor einigen Jahren auf Ersuchen des Obersten Sanitätsrates beim
ständigen Ausschuss in Lebensmittelfragen ergab keine Absicht einer EU-weiten
Regelung.)
Falls
ein Mitgliedstaat eine verpflichtende Anreicherung in Zukunft beschließt, ist
dies gemäß der geplanten Verordnung nach einem festgelegten Verfahren der
Kommission und den anderen Mitgliedstaaten zu notifizieren (Problem freier
Warenverkehr im Binnenmarkt).
Was
den in der Anfrage erwähnten Vorschlag des Vorarlberger Arbeitskreises für
Vorsorge- und Sozialmedizin zur Neugestaltung des Mutter-Kind-Passes betrifft,
so wurde dieser in der Sitzung der Mutter-Kind-Pass-Kommission am 12.10.2004
vorgelegt und soll im Rahmen der nächsten Sitzung dieser Kommission unter
Expertenbeiziehung detailliert diskutiert werden. Grundsätzlich ist dazu
festzuhalten, dass die Prävention von Neuralrohrdefekten prä- bzw.
perikonzeptionell erfolgen muss, der Mutter-Kind-Pass in seiner bisherigen Form
jedoch erst postkonzeptionell ausgestellt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin