2090/AB-BR/2005
Eingelangt am 25.01.2005
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möglich.
BM für soziale Sicherheit Generationen und
Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an
mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 2276/J-BR der Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer u.a. betreffend
Gewährung von Familienbeihilfe für TeilnehmerInnen der Sozialen
Berufsorientierung
und des freiwilligen sozialen Jahres wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Wie ich schon oftmals betont habe, hat
für mich die Freiwilligenarbeit einen
besonders
hohen Stellenwert. Dabei muss auch der Gesichtspunkt der sozialen
Dienste
von Jugendlichen berücksichtigt und entsprechende Anreize geschaffen
werden.
Auf Grund der derzeitigen Rechtslage kann die
Familienbeihilfe für TeilnehmerInnen
des Freiwilligen sozialen Jahres nicht
gewährt werden, da es sich um keine
Berufsausbildung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967
handelt, die
das Gesetz für volljährige Kinder voraussetzt.
Wenn die Tätigkeit während eines Freiwilligen sozialen
Jahres aber als einschlägige
Vorpraxis unabdingbare Aufnahmevoraussetzung
für eine weitere Ausbildung
darstellt, kann dies sehr wohl als Berufsausbildung gewertet werden.
Dazu ist festzuhalten, dass die
Freiwilligenarbeit im Rahmen des Bereiches der
Berufsausbildung
stärkere Berücksichtigung finden soll.
In Bezug auf
verschiedene Ausbildungsformen im Sozialbereich ist anzustreben,
dass
Freiwilligenarbeit entsprechend integriert bzw. angerechnet wird. Es sind daher
auch der Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit sowie die Bundesministerin für
Bildung, Wissenschaft und Kultur gemeinsam
mit meinem Ressort gefordert, diese
Rahmenbedingungen entsprechend zu verbessern. In diesem Zusammenhang
kann
auch die Gewährung der Familienbeihilfe erfolgen.
Frage 3:
Auf Grund der Angaben in der gegenständlichen Anfrage kann
keine abschließende
Beurteilung erfolgen, inwieweit
Familienbeihilfe gewährt werden kann. Die
Fachabteilung meines Ressorts wird
diese Angelegenheit gesondert prüfen.