2090/AB-BR/2005

Eingelangt am 25.01.2005
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BM für soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 2276/J-BR der Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer u.a. betreffend
Gewährung von Familienbeihilfe für TeilnehmerInnen der Sozialen
Berufsorientierung und des freiwilligen sozialen Jahres wie folgt:

Fragen 1 und 2:

Wie ich schon oftmals betont habe, hat für mich die Freiwilligenarbeit einen
besonders hohen Stellenwert. Dabei muss auch der Gesichtspunkt der sozialen
Dienste von Jugendlichen berücksichtigt und entsprechende Anreize geschaffen
werden.

Auf Grund der derzeitigen Rechtslage kann die Familienbeihilfe für TeilnehmerInnen
des Freiwilligen sozialen Jahres nicht gewährt werden, da es sich um keine
Berufsausbildung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 handelt, die
das Gesetz für volljährige Kinder voraussetzt.

Wenn die Tätigkeit während eines Freiwilligen sozialen Jahres aber als einschlägige
Vorpraxis unabdingbare Aufnahmevoraussetzung für eine weitere Ausbildung
darstellt, kann dies sehr wohl als Berufsausbildung gewertet werden.

Dazu ist festzuhalten, dass die Freiwilligenarbeit im Rahmen des Bereiches der
Berufsausbildung stärkere Berücksichtigung finden soll.


In Bezug auf verschiedene Ausbildungsformen im Sozialbereich ist anzustreben,
dass Freiwilligenarbeit entsprechend integriert bzw. angerechnet wird. Es sind daher
auch der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit sowie die Bundesministerin für
Bildung, Wissenschaft und Kultur gemeinsam mit meinem Ressort gefordert, diese
Rahmenbedingungen entsprechend zu verbessern. In diesem Zusammenhang kann
auch die Gewährung der Familienbeihilfe erfolgen.

Frage 3:

Auf Grund der Angaben in der gegenständlichen Anfrage kann keine abschließende
Beurteilung erfolgen, inwieweit Familienbeihilfe gewährt werden kann. Die
Fachabteilung meines Ressorts wird diese Angelegenheit gesondert prüfen.