2094/AB-BR/2005
Eingelangt am 18.02.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF
PRÖLL
Bundesminister
An den Zl. LE.4.2.4/0085-I 3/2004
Herrn Präsidenten
des Bundesrates
Parlament
1017 Wien Wien, am 17. Februar 2005
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr. der Bundesräte Günther Prutsch, Kolleginnen
und Kollegen vom 20. Dezember 2004, Nr. 2284/J-BR/2004,
betreffend Feinstaubbelastung – Gefährdung für ländliche
Bevölkerung
Auf die schriftliche Anfrage der Bundesräte Günther Prutsch, Kolleginnen und Kollegen vom 20. Dezember 2004, Nr. 2284/J-BR/2004, betreffend Feinstaubbelastung – Gefährdung für ländliche Bevölkerung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Es sind einige Studien aus der Schweiz bekannt, die sich mit der Problematik von Schwebestaub (PM10, PM2,5) auseinandersetzen.
Zu Frage 2:
Grundsätzlich können Schlussfolgerungen aus Daten oder Berechnungen von anderen Staaten nicht so einfach für Österreich gezogen werden. Die Methodik der Berechung (zum Beispiel die verwendeten Emissionsfaktoren) und zum Teil auch die Abgrenzung der einzelnen Bereiche werden von den dafür zuständigen Institutionen (Schweizer Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft bzw. Österreichisches Umweltbundesamt) nicht identisch durchgeführt.
Zu den Fragen 3 und 4:
Ammoniak hat verschiedene
Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit. Da diese Auswirkungen
zu einem guten Teil durch großräumigen Schadstofftransport verursacht werden,
ist es notwendig, sie auch auf dieser Ebene zu regeln. Dazu wurde die
Richtlinie 2001/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober
2001 über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe
erlassen. Gemäß dieser Richtlinie darf Österreich ab dem Jahr 2010 nur mehr
maximal 66 Kilotonnen (kt) Ammoniak pro Jahr emittieren. Im Jahr 2002 wurden 53
kt erreicht (mit weiter sinkender Tendenz), womit die Verpflichtungen aus der
Richtlinie bereits jetzt übererfüllt sind.
Der Beitrag von Ammoniak zur PM10-Belastung
liegt etwa zwischen 5 % und 11 %, wobei in ländlichen Gebieten dieser Anteil in
den oberen Bereichen zu finden ist. Im Vergleich zu den Ballungszentren sind
die Belastungen durch PM10 jedoch in ländlichen Gebieten z. T.
deutlich geringer, wodurch für die ländliche Bevölkerung trotz höheren
Ammonium-Anteils von durchschnittlich geringeren PM10-Belastungen
ausgegangen werden kann.
Zu Frage 5:
Die
Bevölkerung wird gemäß IG-L (Immissionsschutzgesetz-Luft) und zugehöriger
Messkonzept-Verordnung regelmäßig über die Luftqualität informiert.
Zu Frage 6:
Ja.
Zu Frage 7:
Das Ziel einer Verringerung der
Belastung der österreichischen Bevölkerung durch Luftschadstoffe, um die Gesundheit
für alle Bevölkerungsschichten zu sichern und die Lebensqualität zu steigern,
ebenso wie der Schutz des Klimas, zählen zu den Grundprinzipien der
österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie und der nationalen Klimastrategie.
Der Straßenverkehr hat einen hohen
Anteil an den Luftschadstoffemissionen in Österreich. Maßnahmen zur Verbesserung
der Luftgüte und zum Klimaschutz müssen daher insbesondere bei den Emissionen
des Straßenverkehrs ansetzen. Österreich hat seit jeher eine federführende
Rolle, wenn es um die Einführung und Verschärfung fortschrittlicher
Abgasstandards und die Forcierung sauberer und alternativer Kraftstoffe
insbesondere innerhalb der EU und um deren rasche und ambitionierte Umsetzung
in Österreich geht.
Die Initiative der Bundesregierung zur Forcierung von
Partikelfiltertechnologie zur Reduktion der Partikelemissionen bei Diesel-Pkw
ist eine von vielen Maßnahmen, die zur Reduktion der Feinstaubbelastung gesetzt
wird. Verstärktes Engagement aller Verantwortlichen, insbesondere auch der
Länder (gem. IG-L), erachte ich als wichtige Notwendigkeit.
Der Bundesminister: