2094/AB-BR/2005

Eingelangt am 18.02.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

JOSEF PRÖLL                                                                         

Bundesminister

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0085-I 3/2004

Herrn Präsidenten

des Bundesrates

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 17. Februar 2005

 

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr. der Bundesräte Günther Prutsch, Kolleginnen

und Kollegen vom 20. Dezember 2004, Nr. 2284/J-BR/2004,

betreffend Feinstaubbelastung – Gefährdung für ländliche

Bevölkerung

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Bundesräte Günther Prutsch, Kolleginnen und Kollegen vom 20. Dezember 2004, Nr. 2284/J-BR/2004, betreffend Feinstaubbelastung – Gefährdung für ländliche Bevölkerung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Es sind einige Studien aus der Schweiz bekannt, die sich mit der Problematik von Schwebestaub (PM10, PM2,5) auseinandersetzen.

 

Zu Frage 2:

 

Grundsätzlich können Schlussfolgerungen aus Daten oder Berechnungen von anderen Staaten nicht so einfach für Österreich gezogen werden. Die Methodik der Berechung (zum Beispiel die verwendeten Emissionsfaktoren) und zum Teil auch die Abgrenzung der einzelnen Bereiche werden von den dafür zuständigen Institutionen (Schweizer Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft bzw. Österreichisches Umweltbundesamt) nicht identisch durchgeführt.

 

 

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Ammoniak hat verschiedene Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit. Da diese Auswirkungen zu einem guten Teil durch großräumigen Schadstofftransport verursacht werden, ist es notwendig, sie auch auf dieser Ebene zu regeln. Dazu wurde die Richtlinie 2001/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2001 über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe erlassen. Gemäß dieser Richtlinie darf Österreich ab dem Jahr 2010 nur mehr maximal 66 Kilotonnen (kt) Ammoniak pro Jahr emittieren. Im Jahr 2002 wurden 53 kt erreicht (mit weiter sinkender Tendenz), womit die Verpflichtungen aus der Richtlinie bereits jetzt übererfüllt sind.

Der Beitrag von Ammoniak zur PM10-Belastung liegt etwa zwischen 5 % und 11 %, wobei in ländlichen Gebieten dieser Anteil in den oberen Bereichen zu finden ist. Im Vergleich zu den Ballungszentren sind die Belastungen durch PM10 jedoch in ländlichen Gebieten z. T. deutlich geringer, wodurch für die ländliche Bevölkerung trotz höheren Ammonium-Anteils von durchschnittlich geringeren PM10-Belastungen ausgegangen werden kann.

 

Zu Frage 5:

 

Die Bevölkerung wird gemäß IG-L (Immissionsschutzgesetz-Luft) und zugehöriger Messkonzept-Verordnung regelmäßig über die Luftqualität informiert.

 

Zu Frage 6:

 

Ja.

 

 

Zu Frage 7:

 

Das Ziel einer Verringerung der Belastung der österreichischen Bevölkerung durch Luftschadstoffe, um die Gesundheit für alle Bevölkerungsschichten zu sichern und die Lebensqualität zu steigern, ebenso wie der Schutz des Klimas, zählen zu den Grundprinzipien der österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie und der nationalen Klimastrategie.

Der Straßenverkehr hat einen hohen Anteil an den Luftschadstoffemissionen in Österreich. Maßnahmen zur Verbesserung der Luftgüte und zum Klimaschutz müssen daher insbesondere bei den Emissionen des Straßenverkehrs ansetzen. Österreich hat seit jeher eine federführende Rolle, wenn es um die Einführung und Verschärfung fortschrittlicher Abgasstandards und die Forcierung sauberer und alternativer Kraftstoffe insbesondere innerhalb der EU und um deren rasche und ambitionierte Umsetzung in Österreich geht.

 

Die Initiative der Bundesregierung zur Forcierung von Partikelfiltertechnologie zur Reduktion der Partikelemissionen bei Diesel-Pkw ist eine von vielen Maßnahmen, die zur Reduktion der Feinstaubbelastung gesetzt wird. Verstärktes Engagement aller Verantwortlichen, insbesondere auch der Länder (gem. IG-L), erachte ich als wichtige Notwendigkeit.

 

 

Der Bundesminister: