2095/AB-BR/2005
Eingelangt am 18.02.2005
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BM für Verkehr, Innovation und
Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-12.000/0022-I/CS3/2004 DVR:0000175
Präsidenten
des Bundesrates
Mag.
Georg Pehm
Parlament
1017 W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche Anfrage Nr. 2283/J-BR/2004 betreffend
Post-Universaldienstverordnung, die die Bundesräte Weiss und KollegInnen am 20.
Dezember 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Zu Ihren Fragen
In welcher Weise wird in der
Post-Universaldienstverordnung künftig sichergestellt sein, dass die Schließung
von Postämtern - wie angekündigt - nur mit Zustimmung der Bürgermeister möglich
sein wird?
In welcher Weise wird in der
Post-Universaldienstverordnung künftig sichergestellt sein, dass die Schließung
von Postämtern - wie angekündigt - zusätzlich der Zustimmung einer Kommission
bedarf, in der auch die Landeshauptmänner vertreten sind?
darf ich mitteilen, dass mit
Schreiben vom 10. Dezember 2004 der Entwurf einer
Post-Universaldienstverordnung versendet wurde, in der eine derartige
Kommission vorgesehen war.
Die Begutachtungsfrist endete mit 20.Jänner 2005; die eingelangten
Stellungnahmen wurden eingehend analysiert. Auf Grund dieser Analyse war dann
zu entscheiden, inwieweit der Entwurf überarbeit und ob beziehungsweise unter
welchen Voraussetzungen die Postuniversaldienstverordnung tatsächlich
novelliert werden muss.
Zwischenzeitlich hat sich der Österreichische Gemeindebund mit der
Österreichischen Post AG freiwillig auf die Einrichtung einer
Kontrollkommission geeinigt, in der alle Beschwerden der Gemeinden
bundesländerweise bearbeitet werden sollen.
Ziel dieser Kontrollkommission ist es im kleinen Kreis einen Dialog zu
führen, um strittige Zahlen zu einzelnen Postämtern zu klären und konstruktive
Lösungen zu finden.
Die Erlassung einer neuen Postuniversaldienstverordnung zum jetzigen
Zeitpunkt erscheint mir daher als nicht zielführend.
Mit
freundlichen Grüßen