2096/AB-BR/2005
Eingelangt am 18.02.2005
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BM für Verkehr, Innovation und
Technologie
Anfragebeantwortung
An den
Präsidenten des Bundesrates
zu Hd. Herrn Mag. Georg Pehm
Parlament
1017 Wien
GZ. BMVIT-11.000/0018-I/CS3/2004 DVR:0000175
Sehr geehrter
Herr Präsident!
Die
schriftliche Anfrage Nr. 2287/J-BR/2004 betreffend Straßenverkehrszeichen in Kärnten
III - Missachtung des Interpellationsrechtes, die die Abgeordneten Ana Blatnik
und GenossInnen am 21. Dezember 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich
wie folgt zu beantworten:
Vorweg möchte ich mein Bedauern
darüber ausdrücken, dass meine Beantwortung auf die Voranfrage Nr.
2256/J-BR/2004 bei den Fragestellern den Eindruck erweckt hat, ich hätte „das
verfassungsrechtliche Interpellationsrecht ....... gröblich verletzt“. Das lag
natürlich keinesfalls in meiner Absicht und ich sehe auch in meiner
Beantwortung keinen Grund für diese Annahme.
Fragen 1 bis 3:
Wie viele Straßenverkehrszeichen
auf Bundesstraßen, Vorwegweiser und Wegweiser wurden seit 1990 bis April 2002
in Kärnten erneuert?
Wie viele davon wurden mit der
Erneuerung zweisprachig angebracht?
Wenn die Straßenverkehrszeichen
nicht zweisprachig erneuert wurden:
Was haben Sie unternommen, um den
genannten Erlass im Sinne des Bundes umzusetzen?
Antwort:
Wie aus meiner Beantwortung der
Anfrage Nr. 2256/J-BR/2004 hervorgeht, wurden die ehemaligen Bundesstraßen B
mit 1.4.2002 den Bundesländern übertragen. In der Folge wurde mit 16.9.2002 die
bis dahin zuständige Straßenbaudirektion durchgreifend umorganisiert, in die
Sektion Infrastruktur und Verkehr eingegliedert und der Personalstand erheblich
reduziert. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf meine Beantwortung der
Anfrage 2070/J-BR/2003 verweisen, in der die organisatorischen Konsequenzen aus
der Verländerung der Bundesstraßen B erläutert wurden.
Aus den oben angeführten Gründen
können zu den Fragepunkten 1 bis 3 keine Angaben gemacht werden, da aus den der
Nachfolgeorganisation vorliegenden Aufzeichnungen eine allfällige Rückmeldung
des Amtes der Kärntner Landesregierung auf den Erlass vom 6. Juli 1990 nicht
mehr nachvollziehbar ist.
Frage 4:
Durch das
Bundesstraßenübertragungsgesetz sind Sie als Bundesminister nur mehr für
Autobahnen und Schnellstraßen zuständig.
Was wurde unternommen, um dennoch
auch bei den anderen Straßen dafür zu sorgen, dass Anordnungen des Bundes durch
die Länder umgesetzt werden?
Antwort:
Mit dem
Bundesstraßenübertragungsgesetz sind alle Rechte und Pflichten an die
Bundesländer übergegangen. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie hat daher keinerlei Einflussmöglichkeiten auf die Verwaltung der
nunmehrigen Landesstraßen. Eine derartige Einflussnahme würde auch den
Grundsätzen des Föderalismus widersprechen.
Mit freundlichen Grüßen