2099/AB-BR/2005
Eingelangt am 21.02.2005
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ BMF-310102/0008-I/4/2004
Herrn Präsidenten
des Bundesrates
Mag. Georg PEHM
Parlament
1017 Wien
„Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2288/J-BR/2004 vom 21. Dezember 2004 der Bundesräte
Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Unterbesetzung der
Zollfahndung in Vorarlberg, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich anführen, dass
mir die Betrugsbekämpfung ein ganz besonderes Anliegen ist. Die Zollfahndung
ist ein wichtiger Bestandteil dieser Betrugsbekämpfung.
Im Zuge der EU-Osterweiterung und der
Umstrukturierung der Zollverwaltung gab es im Vorjahr gravierende Veränderungen
im Ressort. Es wurden mehr als 1.000 Zollwachebeamte an das Bundesministerium
für Inneres zur Stärkung der Sicherheit übertragen und innerhalb der
Zollverwaltung neue Strukturen geschaffen.
Diese Veränderungen schließen im Sinne
einer kostengünstigen und sparsamen Verwaltung auch die Zusammenführung der
Zollämter, Finanzämter und Großbetriebsprüfungen unter ein Regionalmanagement
West (früher Finanzlandesdirektion für Vorarlberg und Finanzlandesdirektion für
Tirol) ein.
Es bedarf aber einer gewissen Zeit, um
die neuen Strukturen zu konsolidieren und entsprechende Personalmaßnahmen zu
setzen. Dieser Umstand gilt auch für die Zollfahndung.
In
Vorarlberg – kein Wegfall der Außengrenzen – ergab sich eine besondere
Situation, da hier vereinbart wurde, die Zollagenden durch Organe der öffentlichen
Sicherheit, vor allem durch die mit 1. Mai 2004 in das Bundesministerium für
Inneres übergeführten Zollwacheorgane, zu den bisherigen Öffnungszeiten und in
der bisherigen Quantität und Qualität vollziehen zu lassen.
Damit
ist ein ordnungsgemäßer Grenzkontrolldienst sowie eine funktionsfähige
Zollabfertigung gewährleistet. Vereinfachte Strafverfügungen bei Delikten
werden direkt von den Organen der öffentlichen Sicherheit erledigt.
Zu 1.:
Mit Stichtag 10. Jänner 2005 verrichten
2 Bedienstete Dienst in der Zollfahndung beim Zollamt Feldkirch.
Zu 2.:
Zum Stichtag 1. Dezember 2003 haben
beim Zollamt Feldkirch insgesamt
11 Bedienstete im Bereich der Zollfahndung Dienst versehen (davon waren
2 Planstellen wegen Dienstfreistellung als Personalvertreter bzw. Karenz-urlaub
nicht besetzt).
Zu 3.:
Für die Abteilung für Strafsachen des
Zollamtes Feldkirch sind derzeit insgesamt 16 Planstellen vorgesehen.
Zu 4.:
Im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung
und Auflösung der Zollwache hatten
sämtliche Bedienstete der Zollfahndung in Vorarlberg eine Optionserklärung für
das Bundesministerium für Inneres abgegeben.
Am 1. Mai 2004 wurden diese
Bediensteten zum Bundesministerium für Inneres/Bundesgendarmerie überstellt.
Eine Nachbesetzung freier Planstellen
erfolgt sukzessive.
Zu 5.:
Bislang wurde dem Personaldefizit bei
der Zollfahndung Feldkirch primär durch Personalaushilfsmaßnahmen seitens des
Zollamtes Innsbruck begegnet, indem neue Fälle durch Mitarbeiter der
Zollfahndung Innsbruck bearbeitet wurden.
In diesem Zusammenhang möchte ich
nochmals darauf hinweisen, dass diese Organisationseinheiten jetzt zu einer
Region West zusammengefasst sind.
Am 1. Februar 2005 wechselten 6
Mitarbeiter der Bundesgendarmerie vom Bundesministerium für Inneres wieder zum
Bundesministerium für Finanzen.
Aufgrund dieser Versetzungen konnte mit
Anfang Februar das Strafsachen-team (Zollfahndung) beim Zollamt
Feldkirch um 2 Mitarbeiter verstärkt werden. Demzufolge können die in
Vorarlberg anfallenden Tätigkeiten, welche eine Präsenz vor Ort erfordern,
erledigt werden.
Es werden somit zukünftig 4 Bedienstete
direkt bei der Zollfahndung Feldkirch und 5 Bedienstete als Unterstützung für
Vorarlberg bei der Zollfahndung Innsbruck Dienst verrichten, wodurch nahezu der
Personalstand von Dezember 2003 (11 Bedienstete) erreicht wird.
Im Rahmen der Verstärkung der
Betrugsbekämpfung im Finanzressort wird selbstverständlich weiter am Ausbau der
Betrugsbekämpfungseinheiten, zu denen auch die Zollfahndung gehört, gearbeitet.
Mit freundlichen Grüßen