2101/AB-BR/2005

Eingelangt am 17.03.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Mag. Georg Pehm

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ 10.001/0002-III/4a/2005

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                Wien, 15. März 2005

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2294/J-BR/2004 betreffend Ausbau des BRG/BG Stockerau und Alternativen, die die Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen am 2. Februar 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1. bis 3.:

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Bundesimmobiliengesellschaft, welche Eigentümerin des Schulgebäudes ist, mit der Durchführung eines Wettbewerbes zur Architektenfindung beauftragt. Für die Planung, den Abschluss von Finanzierungsverträgen, die Ausschreibung usw. benötigt man nach Abschluss des Wettbewerbes erfahrungsgemäß ein Jahr.

 

Der Ausbau erfolgt innerhalb der BIG-Liegenschaft, eine Aussage über die Situierung von neuen Räumen kann erst dann getroffen werden, wenn auf Grund des Architektenwettbewerbes ein konkreter Projektvorschlag vorliegt.

 

Ad 4.:

Ohne konkrete Projektgrundlagen können keine gesicherten Kostenangaben gemacht werden.

 

Ad 5.:

Ohne Vorlage eines konkreten Projektes können keine Angaben über Kosten bzw. Mehrkosten gemacht werden. Grundsätzliche Schätzungen gehen im Allgemeinen von Mehrkosten zwischen 10 % und 20 % aus.

 

Ad 6.:

Die Finanzierung der Schülerfreifahrten erfolgt über den Familienlastenausgleichsfond und fällt somit in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz.

 

Ad 7.:

Die geplante Konsolidierung des Schulgebäudes in Stockerau wird zusätzliche Ausbildungsplätze für AHS-Schüler/innen im Bezirk schaffen und somit einen entsprechenden Bedarf abdecken.

 

Ad 8.:

Investitionsentscheidungen mit hohen finanziellen Auswirkungen erfordern Prüfverfahren nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit. Dazu gehören auch die Untersuchung und Beurteilung von Vergleichsrechnungen zu Alternativlösungen.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird im Einvernehmen mit dem Landesschulrat für Niederösterreich auch im gegenständlichen Fall nach diesen Grundsätzen handeln.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.