2103/AB-BR/2005

Eingelangt am 22.03.2005
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

Präsidenten des Bundesrates

Mag. Georg PEHM

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                Wien, am 14. März 2005

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.102/0002-IK/1a/2005

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2292/J-BR betreffend Gewährung von Familienbeihilfe für TeilnehmerInnen der Sozialen Berufsorientierung und des freiwilligen sozialen Jahres, welche die Abgeordneten Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen am 2. Februar 2005 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Im Regierungsprogramm dieser Bundesregierung werden die Koordination von allgemeinen Angelegenheiten des Ehrenamtes und der freiwilligen Arbeit dem Kapitel "Familie und Generationen" zugeordnet und folgende Punkte als Maßnahmen festgelegt:

 

o       Gewährung der Familienbeihilfe während des freiwilligen sozialen Jahres;

o       Einrichtung eines österreichischen Rates für Freiwilligenarbeit;

o       Unterstützung und Anerkennung der Freiwilligenarbeit;

o        Prüfung von Möglichkeiten einer Unfallversicherung für Freiwillige;

o       Prüfung der Möglichkeit steuerlicher Maßnahmen zu Unterstützung von ehrenamtlichen Organisationen im Sozial-, Gesundheits- und Frauenbereich.

 

Zur Erarbeitung von konkreten Umsetzungsvorschlägen für den im Regierungsprogramm aufgezeigten Handlungsbedarf wurde ein österreichischer Rat für Freiwilligenarbeit mit folgenden Zielen und Aufgaben eingerichtet.

Der österreichische Rat für Freiwilligenarbeit hat einerseits den Sozialminister in Fragen der Freiwilligenpolitik zu beraten und andererseits als Interessensvertretung und Vernetzungsplattform der Freiwilligenarbeit und der Freiwilligen selbst zu fungieren. Er verfolgt das Ziel, in Österreich Hürden zu beseitigen, die dem freiwilligen   Engagement noch im Wege stehen und Empfehlungen für Maßnahmen zu ent-wickeln, damit sich Menschen aller Altersgruppen auch zukünftig freiwillig engagieren.

 

Der österreichische Rat für Freiwilligenarbeit dient als Gesprächsforum und insti-tutionalisierter Dialog zwischen den politischen Entscheidungsträgern einerseits und Vertretern der Freiwilligenorganisationen aus allen gesellschaftlichen Bereichen in allgemeinen Angelegenheiten der Freiwilligenarbeit sowie des ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements andererseits.

Aufgabe des Freiwilligenrates ist unter anderem die Erstattung von Empfehlungen zu Fragen, die die Freiwilligenarbeit und die Interessen der freiwilligen Akteure selbst betreffen.

 

Im Rahmen der Ausschussarbeiten des Freiwilligenrates wurden zahlreiche Diskussionsvorschläge zur Verbesserung der Situation von Menschen, die Freiwilligenarbeit leisten, eingebracht.

 

Diese betreffen zunächst eine Definition der Freiwilligenarbeit, um möglichst alle Formen dieser Tätigkeit erfassen zu können.

Im Weiteren wurden Maßnahmen erörtert, die der konkreten rechtlichen Absicherung des freiwilligen Engagements in umfassender Weise dienen sollen.

Nach dem Abschluss des Abstimmungsprozesses im Freiwilligenrat sollen die Beratungsergebnisse der politischen Ebene zur Entscheidung über die weitere Vorgangsweise dazu zur Verfügung gestellt werden.