2103/AB-BR/2005
Eingelangt am 22.03.2005
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsidenten des Bundesrates
Mag. Georg PEHM
Parlament
1017 Wien
Wien, am 14. März 2005
Geschäftszahl:
BMWA-10.102/0002-IK/1a/2005
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2292/J-BR betreffend Gewährung von Familienbeihilfe für TeilnehmerInnen der Sozialen Berufsorientierung und des freiwilligen sozialen Jahres, welche die Abgeordneten Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen am 2. Februar 2005 an mich richteten, stelle ich fest:
Im Regierungsprogramm dieser Bundesregierung werden die Koordination von
allgemeinen Angelegenheiten des Ehrenamtes und der freiwilligen Arbeit dem
Kapitel "Familie und Generationen" zugeordnet und folgende Punkte als
Maßnahmen festgelegt:
o Gewährung der
Familienbeihilfe während des freiwilligen sozialen Jahres;
o Einrichtung eines
österreichischen Rates für Freiwilligenarbeit;
o Unterstützung und
Anerkennung der Freiwilligenarbeit;
o
Prüfung von Möglichkeiten einer Unfallversicherung für Freiwillige;
o Prüfung der
Möglichkeit steuerlicher Maßnahmen zu Unterstützung von ehrenamtlichen
Organisationen im Sozial-, Gesundheits- und Frauenbereich.
Zur Erarbeitung von konkreten Umsetzungsvorschlägen für den im
Regierungsprogramm aufgezeigten Handlungsbedarf wurde ein österreichischer Rat
für Freiwilligenarbeit mit folgenden Zielen und Aufgaben eingerichtet.
Der österreichische Rat für Freiwilligenarbeit hat einerseits den
Sozialminister in Fragen der Freiwilligenpolitik zu beraten und andererseits
als Interessensvertretung und Vernetzungsplattform der Freiwilligenarbeit und
der Freiwilligen selbst zu fungieren. Er verfolgt das Ziel, in Österreich
Hürden zu beseitigen, die dem freiwilligen Engagement noch im Wege stehen und Empfehlungen für
Maßnahmen zu ent-wickeln, damit sich Menschen aller Altersgruppen auch
zukünftig freiwillig engagieren.
Der österreichische Rat für Freiwilligenarbeit dient als Gesprächsforum
und insti-tutionalisierter Dialog zwischen den politischen Entscheidungsträgern
einerseits und Vertretern der Freiwilligenorganisationen aus allen
gesellschaftlichen Bereichen in allgemeinen Angelegenheiten der
Freiwilligenarbeit sowie des ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements
andererseits.
Aufgabe des Freiwilligenrates ist unter anderem die Erstattung von
Empfehlungen zu Fragen, die die Freiwilligenarbeit und die Interessen der
freiwilligen Akteure selbst betreffen.
Im Rahmen der Ausschussarbeiten des Freiwilligenrates wurden zahlreiche
Diskussionsvorschläge zur Verbesserung der Situation von Menschen, die
Freiwilligenarbeit leisten, eingebracht.
Diese betreffen zunächst eine Definition der Freiwilligenarbeit, um
möglichst alle Formen dieser Tätigkeit erfassen zu können.
Im Weiteren wurden Maßnahmen erörtert, die der konkreten rechtlichen
Absicherung des freiwilligen Engagements in umfassender Weise dienen sollen.
Nach dem Abschluss des Abstimmungsprozesses im Freiwilligenrat sollen
die Beratungsergebnisse der politischen Ebene zur Entscheidung über die weitere
Vorgangsweise dazu zur Verfügung gestellt werden.