2106/AB-BR/2005
Eingelangt am 18.04.2005
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BM für
Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
GÜNTHER PLATTER
BUNDESMINISTER
FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
S91143/75-PMVD/2005 18.
April 2005
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Parlament
1017 Wien
Die Bundesräte Ing. Einwallner, Genossinnen und Genossen haben am 17. März 2005 unter der Nr. 2298/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Militärisches Heli-Skiing" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 9:
Von 14. bis 18. Februar 2005 fand im Bereich des Alpinstützpunktes Bieler Höhe eine Truppenalpinausbildung des Lawineneinsatzzuges des Militärkommandos Vorarlberg statt. Im Rahmen dieser Ausbildung kam unter anderem ein Hubschrauber der Type Alouette III zum Einsatz, mit dem insbesondere auch Außenlandungen in schwierigem Gelände trainiert werden sollten. Zum Zeitpunkt der Truppenalpinausbildung bestand in Österreich Lawinenwarnstufe 2 bzw. 3.
Gleichzeitig fand im Rahmen der langjährigen Partnerschaft zwischen dem Bundesheer und der Vorarlberger Illwerke AG ein gemeinsames Seminar statt, dessen Ziel es war, die reibungslose Zusammenarbeit zwischen den Partnern im Hinblick auf ein gemeinsames Vorgehen im Katastrophenfall zu gewährleisten. Dazu ist anzumerken, dass die Vorarlberger Illwerke AG eine Reihe von Anlagen im hochalpinen Gelände betreibt und dem österreichischen Bundesheer im Rahmen der erwähnten Partnerschaft unter anderem auch die Unterkünfte des Alpinstützpunktes Bieler Höhe unentgeltlich zur Verfügung stellt, die kostenlose Benützung der Silvretta-Hochalpenstraße gestattet und Personal des Bundesheeres kostenlos in der betriebseigenen Seilbahn transportiert.
Im Sinne der bundeshaushaltsrechtlich gebotenen Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit wurde dabei versucht, die Truppenalpinausbildung des Lawineneinsatzzuges mit dem Partnerschaftsseminar zu verbinden. Daher wurden für insgesamt neun Mitarbeiter der Vorarlberger Illwerke AG Mitfluggenehmigungen beantragt, die unter vorheriger Einbindung der Führungsgrundgebiete 3 und 5 im Bundesministerium für Landesverteidigung vom Kommando Luftstreitkräfte erteilt wurden. Auf diese Weise konnten die im Rahmen der Alpinausbildung geplanten Übungsflüge genutzt werden, um gemeinsam mit Vertretern des Partnerschaftsunternehmens das hochalpine Gelände rasch und effizient zu erkunden und die Zusammenarbeit zu vertiefen. Der Umstand, dass neben diesen Personen auch ein Familienmitglied eines militärischen Kommandanten mit einem Snowboard im Hubschrauber – ohne Mitfluggenehmigung – transportiert wurde, ist einerseits disziplinär geahndet und andererseits der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Veranlassung allfälliger weiterer Schritte mitgeteilt worden.