2117/AB-BR/2005

Eingelangt am 14.06.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

GZ 10.001/0004III/4a/2005

 

 

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Mag. Georg Pehm

Parlament

1017 Wien                                                                                   

 

 

                                                                                                                      Wien, 14. Juni 2005

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2311/J-BR/2005 betreffend „Schulen als Zukunftsinvestition“, die die Bundesräte Eva Konrad, Kolleginnen und Kollegen am 14. April 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1. bis 6.:

Die Führung ganztägiger Schulformen ist grundsätzlich an allen Bundesschulen bzw. AHS-Unterstufen möglich.

Die Tagesbetreuung setzt sich aus folgenden Aufgaben zusammen:

a.    die Versorgung mit einer Mittagsmahlzeit,

b.    die Erledigung der Hausaufgaben, zusätzliche Lernstunden, Freigegenstände und unverbindliche Übungen,

c.    Freizeitprogramm

Dafür steht an Schulen eine Vielzahl geeigneter Räume zur Verfügung (Klassenräume, Sonderunterrichtsräume für BE/WE, Musikerziehung, EDV-Räume, Turnsäle und Sportanlagen etc.).

 

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit dem Projekt „Schule nach Maß“ zudem eine Initiative gestartet, um die Tagesbetreuung an den Schulen bedarfsgerecht auszubauen. Im Schuljahr 2004/05 wurden 10.000 Betreuungsplätze bzw. 8 Mio. EURO zusätzlich für die Tagesbetreuung zur Verfügung gestellt, für das Schuljahr 2005/06 werden weitere 10.000 Plätze zur Verfügung stehen.

 

Die Verpflegung der Schüler/innen mit einem Mittagessen ist sowohl schulintern als auch mit externen Partnern möglich (z.B. Kooperation zwischen Schulen unterschiedlicher Schulerhalter, Kooperation mit der Kantine eines benachbarten Betriebs, Catering usw.) und stellt schon bisher keine grundlegende Schwierigkeit dar.

 

Das Mittagessen wird ebenso wie die Tagesbetreuung bedarfsgerecht angeboten. Derzeit erfolgt an 106 AHS-Standorten eine Essensausgabe über den Küchen- bzw. Buffetbetrieb. An 29 Bundesschulstandorten findet eine Verpflegung der Schüler/innen mit einem Mittagessen über externe Partner statt.

Zum Bereich der Pflichtschulen (Volks- und Hauptschulen), wo die Gemeinden Schulerhalter sind, können von Seiten des BMBWK keine statistischen Angaben gemacht werden.

 

Ad 7. und 8.:

Seit dem Jahr 1994 wurden im Rahmen von Schulbaumaßnahmen 73 allgemein bildende höhere Bundesschulen mit Schulbuffets und/oder Küchen für die Schüler/innenverpflegung neu ausgestattet. Der Aufwand hierfür betrug rund 1,6 Mio. €.

Auch in Zukunft werden Investitionen bedarfsgerecht und in Übereinstimmung mit dem SCHEP (Schulentwickungsprogramm), das vom jeweiligen Landesschulrat bzw. Stadtschulrat für Wien erarbeitet wurde, erfolgen.

 

Ad 9. und 10.:

Im Bundesschulbereich erfolgt eine Koordination mit den Ländern über die zuständigen Landesschulräte bzw. dem Stadtschulrat für Wien, die das Schulentwicklungsprogramm erarbeitet haben. Bei den Volks- und Hauptschulen sowie bei den Polytechnischen Schulen sind die Gemeinden Schulerhalter.

 

Ad 11 und 12:

Es ist nicht an eine „Umgestaltung“ des Sportunterrichts an ganztägig geführten Schulen gedacht, sondern Ziel ist es, den Freizeitteil der Tagesbetreuung unter anderem auch für Sportangebote zu nutzen. Dies kann etwa durch unverbindliche Übungen erfolgen, aber auch dadurch, dass Schulen Kooperationen mit Sportvereinen organisieren.

Diesbezügliche Gespräche wurden mit dem Bundeskanzleramt - Staatssekretariat für Sport und mit der Österreichischen Bundes-Sportorganisation geführt.

 

Ad 13.:

Private Schulträger können im Rahmen der kooperativen Schulraumbeschaffung mit einem Drittel der anerkennbaren Errichtungskosten unterstützt werden. Die Entscheidung zur Tagesbetreuung hat jeder private Schulträger selbst zu treffen.

 

Ad 14.:

Ziel des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist es, die Wahlfreiheit der Eltern zu erhalten und eine bedarfsgerechte Betreuung anzubieten. Die Eltern können am besten entscheiden, welche Betreuungsform für ihr Kind und die Familiensituation die beste ist.

 

Ad 15.:

Die Erstellung von Stundenplänen und die konkrete Ausarbeitung der Tagesbetreuungsangebote gehört zum Aufgabenbereich der Schulleitung. Auf die Leistungskurve der Schüler/innen ist dabei ganz grundsätzlich Rücksicht zu nehmen. Um die Schulen bei der Erstellung eines qualitativen Betreuungsangebots zu unterstützen, wird derzeit ein Leitfaden mit Beispielen guter Praxis erarbeitet.

 

Ad 16. und 17.:

Eine genaue Auskunft über die Anzahl der Standorte nach Bundesländern und Schulformen findet sich im Internetservice des BMBWK unter

http://www.bmbwk.gv.at/medienpool/11210/Nachmittagsangebote_Standort.pdf sowie unter http://www.bmbwk.gv.at/medienpool/12274/nachmittagsangeb_stdorte_050.pdf

 

Ad 18.:

Die Zukunftskommission hat im April 2005 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Daraus wurden  Arbeitspakete geschnürt, die bis 2006 umgesetzt werden. Eine Evaluierung ist grundsätzlich erst nach einem ausreichenden Umsetzungszeitraum sinnvoll.

 

Ad 19.:

Allen Bundesschulen wird jährlich ein nach festgelegten Parametern errechnetes Budget zur Verfügung gestellt, aus welchem unter anderem die Ausstattung von IT für Lehrer/innenarbeitsplätze erfolgt.

In die IT-Infrastrukurverbesserungen an Schulen wurden von 2001 bis 2004 insgesamt 20,37 Mio. € investiert, für 2005 und 2006 stehen 6,12 Mio. € zur Verfügung.

 

Ad 20.:

Planung und Ausführung der Generalsanierung des Gebäudes des Gymnasiums der Franziskaner in Hall/Tirol obliegen dem privaten Schulerhalter. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und der Landesschulrat wirken zunächst in Beratungsfunktion (z.B. Raum- und Funktionsprogramm, Planungsrichtlinien usw.) und als künftige Vertragspartner (Höhe des Bundeszuschusses und dessen Zahlungsabwicklung) mit, haben aber keinen Einfluss auf die Bauherrschaft und Bauzeitplan. Soweit bekannt ist, wird derzeit die Durchführung eines Architektenwettbewerbes vorbereitet.

 

Ad 21.:

Dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sind keine Überlegungen bekannt, die darauf abzielen, das Gymnasium der Franziskaner Hall/Tirol in die Trägerschaft des Bundes zu überführen.

 

Ad 22.:

Im Kompetenzbereich des BMBWK wurde 2004 keine Schule auf Grund zu geringer Schülerzahlen geschlossen.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.