2120/AB-BR/2005
Eingelangt am
01.07.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Mag. Georg Pehm
Parlament
1017 Wien GZ
10.001/0006-III/4a/2005
Wien, 30. Juni 2005
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2313/J-BR/2005 betreffend fehlende Bildungsforschung in Österreich, die die Bundesräte Eva Konrad, Kolleginnen und Kollegen am 2. Mai 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Der in der Tabelle 4.4 des Statistischen Jahrbuches
2004 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur für
Ausgaben für Forschung und Forschungsförderungen im Bereich des Unterrichts-
und Bildungswesens angeführte Betrag von 12,881 Mio. € gibt den im
Bundesvoranschlag 2004 geplanten vorläufigen Betrag an. Zum Zeitpunkt
der Erstellung des Statistischen Jahrbuches lagen die Ergebnisse des
Bundesrechnungsabschlusses und somit des Erfolges von 2004 noch nicht vor. Die
Angaben zu 2001 und 2002 beziehen sich auf den Erfolg.
Ad 2., 3. und 37.:
Die Zukunftskommission hat einen Endbericht mit Vorschlägen ausgearbeitet. Aus diesen Vorschlägen wurden Arbeitspakete geschnürt, die bis 2006 umgesetzt werden. Im Herbst 2005 wird das Schulpaket II umgesetzt, das u.a. die Umwandlung des Zentrums für Schulentwicklung zu einem Bundesinstitut für Schulentwicklung beinhaltet. Dieses Bundesinstitut soll im Zusammenwirken mit den zuständigen Universitätsinstituten und den schulführenden Sektionen die Umsetzung der Vorschläge aus den Handlungsbereichen 2 (Ergebnisorientierung und Qualitätssicherung) und aus dem Handlungsbereich 5 (Unterstützungssysteme und Bildungsforschung) vorantreiben.
Eine Aufstellung aller Projekte an Österreichs
Schulen im Sinne der Anfrage würde einen unverhältnismäßig hohen Erhebungs- und
Verwaltungsaufwand bedeuten und kann deshalb nicht beigefügt werden.
Ad 4.:
Die individuelle Förderung von Schüler/innen ist
weniger eine Frage von Forschungsprojekten, sondern vielmehr eine Frage der
ergebnisorientierten Umsetzung. Bereits vor Erscheinen des Berichts der
Zukunftskommission wurde die individuelle Förderung deshalb als besonderer
Schwerpunkt festgelegt. Dieser Bereich fand auch aus Anlass des
Schulreformdialogs in die
10 Reformschritte Eingang: „Schule Neu“ – Verstärkung der Orientierung an den
Bedürfnissen der Kinder, Punkt 4., „Starke fordern – Schwache
fördern/Förderunterricht bedarfsgerecht anbieten“.
Ad 5.:
·
Entwicklung von Standards in den
Unterrichtsgegenständen „Deutsch, Lesen, Schreiben“ und „Mathematik“ für die
vierte Schulstufe der Grundschule; Kosten (2004): € 16 400,--.
· „Bilingualer Spracherwerb in der Migration:“ Kosten € 17.757,--
· „Bildungsmonitoring“: Kosten € 41.364,--
· „Das Befinden von Kindern und Jugendlichen in der Schule“ : Kosten € 86.050,--
·
„Early
School Leaving and Drop Out“: Kosten € 87.000,--
Ad 6.:
Die Zuständigkeit für Bildungsforschungsprojekte
liegt in den jeweiligen Aufgabenbereichen der Sektionen des Bundesministeriums
für Bildung, Wissenschaft und Kultur und wird durch diese koordiniert. Die
Vergabe der Mittel erfolgt nach den jeweiligen Schwerpunktsetzungen des
Ressorts sowie nach den Erfordernissen der Sachgebiete.
Ad 7.:
Eine exakte Summe kann im Vorhinein nicht benannt werden. Jedenfalls wird entsprechend den Anforderungen Forschungsgeld bereitgestellt werden.
Ad 8.:
Das Zentrum für Schulentwicklung in Graz.
Ad 9.:
Das Zentrum für vergleichende Bildungsforschung (ZVB)
ist an der Universität Salzburg erst im Jahr 2004 zur Erfüllung des am 25.
August 2004 unterzeichneten Vertrages (Durchführung von PISA, PIRLS und TIMSS)
eingerichtet worden.
Im Rahmen des genannten Vertrages wurden/werden folgende Beträge aus Bundesmitteln an die Universität Salzburg überwiesen:
Jahr |
Betrag |
2004 |
€ 480.000.-- |
2005 |
€ 620.000.-- |
Ad 10. und 11.:
Im Bereich der Kleinkindforschung existiert eine Fülle
an internationaler wissenschaftlicher Literatur. Im Hinblick auf die
Aufgabenschwerpunkte des Ressorts werden deshalb keine speziellen
Forschungsschwerpunkte zum Themenbereich Kleinkind durchgeführt, sehr wohl aber
zum Schuleingangsbereich bzw. dem Übergang zwischen Kindergarten und Schule. Es
erfolgt eine Evaluation zum Schuleingangsbereich, durchgeführt vom Zentrum für
Schulentwicklung in Graz.
Weiters wird im Zusammenhang mit der derzeit anlaufenden Initiative zur frühen Sprachförderung von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache ein Jahr vor Schuleintritt noch 2005 die Durchführung einer Evaluation der Qualität der Sprachstandsfeststellung und entsprechender Fördermaßnahmen für 2006 konzipiert.
Seit Herbst 2003 beteiligt sich Österreich zudem an
der OECD-Länderprüfung „Starting Strong“ (Situation der frühkindlichen
Erziehung in Österreich). Die Ergebnisse werden mit den für das
Kindergartenwesen zuständigen Ländern diskutiert bzw. Konsequenzen beraten.
Als eine der Konsequenzen (Maßnahmen) aus dem in den Jahren 2001-2002 im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur durchgeführten und finanzierten Forschungsprojekt „Vorschulische Integration durch Sprach(en)wissen“ soll in der zweiten Jahreshälfte 2005 ein Studienplan für einen bundesweiten Pilotlehrgang für Kindergartenpädagog/innen zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „Interkulturelle Erziehung/Sprachförderung Deutsch“ konzipiert werden.
Ad 12.:
- Weiterarbeit an der Entwicklung der in der Antwort zu Frage 5 angeführten Standards.
- Erprobung von Lehrplanentwürfen in den Unterrichtsgegenständen „Bildnerische Erziehung“, „Technisches Werken“ und „Textiles Werken“ – Evaluation.
Ad 13.:
Zum Themenbereich der Alternativschulen gibt es eine Reihe von wissenschaftlicher Literatur, für 2005 ist keine entsprechende Beauftragung durch das BMBWK geplant. Die Schulaufsicht führt im Rahmen ihrer Zuständigkeit laufend Evaluierungen in diesem Bereich durch.
Ad 14.:
Im Jahr 2005 werden im Bereich „Lesen“ Forschungsprojekte und Studien mit folgenden Schwerpunkten durchgeführt:
·
Geschlechtsspezifische Aspekte des
Zugangs zu Lesen und der Lesefreude
·
Schulische Leseförderung – neue
Ansätze im Spannungsfeld zwischen Anforderungen der Schule und den Erwartungen
der Schüler/innen
·
Ausweitung des Screeningverfahrens auf
die 9. Schulstufe
·
individuelle Leseförderung im Rahmen
eines Tutoring-Systems
Ad 15., 16. und 17.:
Im Jahr 2004 wurde zur Stärkung der Lesefertigkeit
ein Schwerpunkt in der Lehrer/innenfortbildung an den Pädagogischen Instituten
gesetzt. Es wurde die verbindliche Durchführung des Salzburger Lesescreenings
in der 3. und 5. Schulstufe eingeführt, und im Rahmen der Initiative Lesefit
und der allgemeinen Leseförderungen wurden Informations- und Lesematerialien
für Unterrichtsimpulse entwickelt.
Im Jahr 2005 wird unter der Initiative „Lesen fördern“ ein intensiver Schwerpunkt im Bereich der Lehrerfortbildung gesetzt. Die verbindliche Durchführung des Salzburger Lesescreenings in der 3. und 5. Schulstufe und eine anschließende Förderung mit speziellen Lesetrainingsprogrammen, der Entwicklung und Bereitstellung von pädagogischen und didaktischen Handreichungen für Lehrer/innen, die Entwicklung von Begleitmaterialien für die derzeit erprobten Bildungsstandards sowie der Einsatz von digitalen Leseförderprogrammen und die Weiterführung der bekannten Aktion „Lesefit“ sind wesentliche Maßnahmen einer umfassenden Leseförderung.
Ad 17.:
Die Unterstützung von Entwicklungsprozessen an den
Schulen, die Stärkung der Lesekultur an den Schulen, die Förderung von
Leseprogrammen, die Qualifizierung der Lehrer/innen sowie die Qualifizierung
von Multiplikator/innen und Evaluierungen zur Wirksamkeit der gesetzten
Maßnahmen stellen wichtige Eckpunkte einer langfristigen Strategie dar.
Ad 18. und 19.:
Die Vollziehung im Bereich der Pflichtschulen fällt
in die Zuständigkeit der Länder, d.h. der konkrete Personaleinsatz ist kein
Gegenstand der Vollziehung des Bundes. Im Bereich der Pflichtschulen gibt es
keine Werteinheiten, sondern Lehrerplanstellen, die je nach der
Unterrichtsverpflichtung der Lehrer aufgrund der dienstrechtlichen Bestimmungen
eine Summe von Lehrer/innenstunden nach der Jahresnorm ergeben.
Die Länder übermitteln dem Bund keine im Sinne der Anfrage aufgeschlüsselte Abrechnung des Personaleinsatzes oder der Schüler/innenzahlen in diesem Bereich.
Ad 20.:
Grundsätzlich erhalten alle deutschsprachigen Kinder
an Österreichs Schulen muttersprachlichen Unterricht. Die Statistik zum
muttersprachlichen Unterricht für Kinder aus Familien mit einer anderen
Muttersprache als Deutsch wird derzeit für das Schuljahr 2004/05 ausgewertet.
Im Schuljahr 2003/04 haben 27.014 dieser Schüler/innen muttersprachlichen Unterricht
in Anspruch genommen.
Ad 21.:
Wird im Rahmen der Bildungsdokumentation nicht
zentral erhoben, weshalb dazu keine Daten vorliegen.
Ad 22.:
Von 1999/2000 bis einschließlich 2002/03 wurde eine
Langzeitstudie zur Sprachentwicklung von Volksschulkindern durchgeführt, die
die Wechselwirkung zwischen Erst- und Zweitsprache wissenschaftlich belegte.
Derzeit wird keine Studie durchgeführt.
Ad 23., 24. und 25.:
Der Begriff „Elternschule“ ist nicht bekannt. Es wird
jedoch auf die Publikation „Bildungswege in Österreich“ verwiesen, die einen
Überblick über das österreichische Schulwesen gibt und die auch in den
Migrant/innensprachen Albanisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Polnisch und
Türkisch erhältlich ist.
Mit dem Projekt „Schule nach Maß“ wird sichergestellt, dass Schüler/innen zwischen 6 und 14 Jahren auch außerhalb des Unterrichtes nach dem Prinzip der Wahlfreiheit durch Nachmittags-angebote bestens gefördert und betreut werden. Seitens des Bundes wurden im Schuljahr 2004/05 zusätzliche 10.000 Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt. Derzeit nehmen etwa 53.000 Kinder und Jugendliche schulische Nachmittagsangebote in Anspruch. Auch für das Schuljahr 2005/06 stellt der Bund weitere 10.000 Plätze zur Verfügung.
Vor allem aber bedeutet der Förderunterricht eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung der Kinder bei der Erfüllung der schulischen Aufgaben.
Ad 26.:
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur führt diesbezüglich keine Erhebungen durch.
Ad 27.:
Von den gesamten österreichischen Ausgaben für
Bildungseinrichtungen des Jahres 2001 entfielen laut OECD 94,4 % auf
öffentliche und 5,6 % auf private Quellen. Detailliertere Zahlen über private
Bildungsausgaben im Sinne der Anfrage werden von der OECD nicht erhoben.
Ad 28.:
Eine Auswertung auf Ebene der Bundesländer erfordert eine enorme Vergrößerung des Samples (Menge der getesteten Schüler/innen) und wäre erst im nächsten PISA-Zyklus, also 2006, möglich.
Ad 29.:
Die Kosten für einen PISA-Zyklus setzen sich aus dem
jährlichen Beitrag an die OECD (ca. € 50.000.--) und den Kosten für die
nationale Durchführung zusammen. Ein Zyklus hat eine Laufzeit von ca. 5 Jahren,
also für PISA 2003 erstreckt sich dieser von 2001 bis einschließlich 2005,
wobei sich die Kosten nicht gleichmäßig auf die Jahre verteilen.
Gesamtsumme PISA 2003: € 1.273.357,40 im Zeitraum 2001 bis 2005.
Ad 30.:
Innerhalb der EU über die jeweiligen Bereiche der „Rahmenprogramme, im Bereich der OECD bzw. IEA durch die zuständigen Beamten des Ressorts.
Ad 31.:
Eine Möglichkeit für die Beteiligung von Lehrer/innen
an Forschungsprojekten bietet etwa das Projekt IMST3/MNI-Fonds, wo im Jahre
2004 etwa 130 Schulprojekte gefördert wurden. Das Projekt wird vom Rat für
Forschung und Technologieentwicklung gefördert. Die Kosten für den angefragten
Aspekt beliefen sich im Jahre 2004 auf rund € 200.000.--.
Ad 32.:
Die
Übungsschulen der Pädagogischen Akademien sind als integrativer Bestandteil
dieser Institutionen in die laufenden Entwicklungen zu Methodik und Didaktik
des Unterrichts und gleichzeitig die Entwicklung der Lehrer/innenbildung
eingebunden.
Ad 33.:
Die
gesetzlichen Bestimmungen zu den Pädagogischen Hochschulen liegen noch nicht
vor. Eine Beantwortung kann erst nach Beschlussfassung durch den Gesetzgeber
erfolgen.
Ad 34.:
Im
Sinne des zweckmäßigen und sparsamen Umgangs mit Steuermitteln werden in keinem
Einzelbereich „laufende wissenschaftliche Untersuchungen“ durchgeführt. Im
Bereich der Pädagogischen und Berufspädagogischen Akademien sind die Praktikumszeiten
integrierter Bestandteil der Ausbildung der dort befindlichen Studierenden, und
dieses Modell hat sich grundsätzlich bewährt.
Ad 35.:
Unterrichtserteilung durch zwei Lehrer/innen in
derselben Klasse oder Gruppe ergibt sich durch die Integration von Schüler/innen
mit Behinderungen, wobei eine Aufgabenteilung in der Methodenkompetenz der
jeweils unterrichtenden Lehrer/innen liegt. Die Unterrichtsqualität in diesen
Klassen/Gruppen wird jeweils von der zuständigen Schulaufsicht evaluiert.
Frage 36.:
Die mit dem Auslaufen der in den 80er Jahren begonnen langjährigen Schulversuche zur „Mittelschule“ in Wien und Graz 2002 erfolgte Evaluation durch das Zentrum für Schulentwicklung hat keine nennenswerte Leistungsverbesserung bei Schüler/innen trotz erhöhten Ressourceneinsatzes ergeben. Somit erscheint eine aufwändige Umstrukturierung des österreichischen Schulsystems nicht ausreichend gerechtfertigt, zumal das differenzierte österreichische Schulsystem in internationalen Studien immer wieder positiv bewertet wird, eine hohe individuelle Leistungs- und Interessensförderung aufweist und die Abschlüsse österreichischer Schüler/innen national wie international breite Anerkennung finden, die sich nicht zuletzt auch in der im europäischen Vergleich geringen Jugendarbeitslosigkeit niederschlägt.
Frage 38.:
Im Zeitraum 2003 bis 2005 wurden folgende Studien beauftragt:
„Vorbildungseffekte der Polytechnischen Schule im Hinblick auf die Überleitung ihrer Absolvent/innen in die Lehrlingsausbildung“, Ergebnisse einer Befragung von Berufsschüler/innen, Christine Stampfl, u.a. – IBW, Juni 2003
„Vorbildungseffekte der Polytechnischen Schule im Hinblick auf die Überleitung ihrer Absolvent/innen in die Lehrlingsausbildung“, Ergebnisse einer Lehrbetriebsbefragung, Arthur Schneeberger, u.a. – IBW, Juli 2003
„Berufsüberleitung an Polytechnischen Schulen“ – IV, Härtel, Steirische Volksw. Gesellschaft und Kämmerer, Pädag. Institut, Stmk., Schuljahr 2003/2004
Ad 39.:
Während 2002 sowohl die eigenen
Ausgaben der Studierenden als auch Naturalleistungen - jemand anderer
übernimmt (teilweise) die Betreuungskosten - für Kinderbetreuung
anzugeben waren, wurden in der Erhebung 1998 nur die eigenen
Ausgaben erfasst.
Während sich das
Durchschnittsalter des jüngsten Kindes von Studierenden mit
Kinderbetreuungskosten kaum geändert hat, haben die
Studierenden 2002 aber etwas mehr Kinder als vor vier Jahren, für die sie
Kinderbetreuungskosten angeben. Dadurch steigen die
durchschnittlichen Betreuungskosten. Anzumerken ist auch, dass der Anteil
der Männer mit Kinderbetreuungskosten deutlich gestiegen ist (von 24% auf
35%).
Ad 40.:
Mit 1. September 2004 ist ein neuer Lehrplan für die
fünfjährige Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik aufsteigend in Kraft
getreten. Analog hierzu ist die Erstellung eines neuen Lehrplanes für das
Kolleg für Kindergartenpädagogik beginnend mit Herbst 2005 geplant. Ziel ist
u.a. der weitere qualitative Ausbau der Frühförderung.
Ad 41.:
Die Festlegung der jeweiligen Forschungsschwerpunkte an den Universitäten fällt grundsätzlich in den autonomen Entscheidungsbereich der wissenschaftlichen Einrichtungen. Für eine verstärkte Integration gesundheitlich beeinträchtigter Menschen in Aus- und Weiterbildung werden an folgenden Universitäten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchgeführt bzw. sind diese Forschungsagenden an den Universitäten organisatorisch fix verankert:
„Integriert Studieren – i3s3“ – ein Forschungs- und Entwicklungsinstitut an der Universität Linz, das sich gemeinsam mit den Universitäten Graz, Klagenfurt, Linz und TU Wien und TU Graz mit der Entwicklung von Unterstützungsmöglichkeiten – vor allem im Bereich der neuen Medien – für blinde und sehbehinderte Menschen beschäftigt.
FORTEC Rehabilitationsforschung, am Institut „Integriert Studieren“ der Technischen Universität Wien siehe auch: www.is.tuwien.ac.at
Zentrum für Gebärdensprache und Hörbehindertenkommunikation (ZGH) an der Universität Klagenfurt: Erforschung der österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) und Entwicklung von Kursmaterialien zur Vermittlung der österreichischen Gebärdensprache vor allem auch durch Verwendung neuer Medien: CD-ROM zur ÖGS.
bidok: digitale Volltextdatenbank für schulische Integration am Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Innsbruck; siehe: http://bidok.uibk.ac.at/
Im Rahmen der Studierenden-Sozialerhebung im Jahr 2002 hat das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Spezialstudie „Soziale Lage gesundheitlich beeinträchtigter Studierender“ in Auftrag gegeben
http://www.bmbwk.gv.at/universitaeten/pm/publ/Studierenden-Sozialerheb9051.xml#H2
Ad 42., 43. und 44.:
Gemäß § 23 Abs 1 Z 5 UG 02 übt der Rektor die Funktion des obersten Vorgesetzten des gesamten Universitätspersonals aus, daher liegt die Verantwortung über personelle Entscheidungen bei der Universitätsleitung und nicht beim Ressort.
Gemäß § 22 ff leg.cit. hat das Rektorat einen
Entwicklungsplan zu erstellen, dieser bedarf sodann der Zustimmung des Senates
und es obliegt letztendlich dem Universitätsrat diesen zu genehmigen.
Entscheidungen über die Anzahl von wissenschaftlichem Personal in einzelnen
Studienrichtungen werden deshalb direkt an der Universität getroffen.
Ad 45.:
Die Vorbereitung von Schüler/innen berufsbildender Schulen auf eine allfällige akademische Laufbahn hängt nicht von der Anzahl oder dem Umfang von Forschungsprojekten ab, sondern von der Qualität des Unterrichts und den vermittelten Qualifikationen. Daher gilt das Augenmerk des BMBWK in erster Linie der Sicherung des Unterrichtsertrags.
Ad 46.:
Die nächste Erhebung ist für das
Sommersemester 2006 geplant.
Ad 47.:
Da es sich bei Schülerinnen und
Schülern meist um Minderjährige handelt, sind sie teil der Familie, d.h. eine
separate Erhebung erscheint wenig sinnvoll.
Ad 48. bis 50.:
Die Einrichtung von
„klasse:zukunft – Schulen“ bzw. die Rahmenbedingungen für eine Verleihung eines
Gütesiegels „klasse:zukunft“ werden derzeit im BMBWK ausgearbeitet und sollen
mit dem Schulpaket II, dass für Herbst 2005 geplant ist, umgesetzt werden.
Ad 51.:
Lehrer/innenfortbildungangebote werden über die
Pädagogischen Institute bereitgestellt und finanziert. In diesem Rahmen ist es
den Schulen auch möglich, Veranstaltungen schulintern oder schulübergreifend
regional zu organisieren.
Ad 52. und 53.:
Wie von der Zukunftskommission vorgeschlagen, wird zur Analyse von Organisationsfragen eine Expertengruppe eingerichtet, welche auf Basis internationaler Erfahrungen und Entwicklungen qualitätsorientierte Vorschläge zur Weiterentwicklung der österreichischen Schulstrukturen erarbeiten soll. Die Aufgabenstellung an diese Expertengruppe wird derzeit im BMBWK erarbeitet.
Ad 54.:
Die Zukunftskommission wurde im Frühjahr 2003 von mir beauftragt, Vorschläge zur Steigerung der Schulqualität zu machen. Die Ergebnisse der Zukunftskommission wurden im April 2005 vorgelegt und ich habe daraus Arbeitspakete geschnürt, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Ziel war es von Beginn an, für die Schule, d.h. die Kinder und Jugendlichen sowie die Lehrkräfte Weiterentwicklungen und Verbesserungen zu initiieren, und dieses Ziel gilt für mich auch weiterhin.
Ad 55.:
Die Präsentation der Ergebnisse wurde aufgrund eines Augenleidens des Vorsitzenden der Zukunftskommission, DDr. Günter Haider, verschoben.
Die Bundesministerin:
Gehrer e.h.