2120/AB-BR/2005

Eingelangt am 01.07.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Mag. Georg Pehm

Parlament

1017 Wien                                                                                                                      GZ 10.001/0006-III/4a/2005

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                     

                                                                                                                        Wien, 30. Juni 2005                           

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2313/J-BR/2005 betreffend fehlende Bildungsforschung in Österreich, die die Bundesräte Eva Konrad, Kolleginnen und Kollegen am 2. Mai 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1.:

Der in der Tabelle 4.4 des Statistischen Jahrbuches 2004 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur für Ausgaben für Forschung und Forschungsförderungen im Bereich des Unterrichts- und Bildungswesens angeführte Betrag von 12,881 Mio. €  gibt den im Bundesvoranschlag 2004 geplanten vorläufigen Betrag an. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Statistischen Jahrbuches lagen die Ergebnisse des Bundesrechnungsabschlusses und somit des Erfolges von 2004 noch nicht vor. Die Angaben zu 2001 und 2002 beziehen sich auf den Erfolg.

 

Ad 2., 3. und 37.:

Die Zukunftskommission hat einen Endbericht mit Vorschlägen ausgearbeitet. Aus diesen Vorschlägen wurden Arbeitspakete geschnürt, die bis 2006 umgesetzt werden. Im Herbst 2005 wird das Schulpaket II umgesetzt, das u.a. die Umwandlung des Zentrums für Schulentwicklung zu einem Bundesinstitut für Schulentwicklung beinhaltet. Dieses Bundesinstitut soll im Zusammenwirken mit den zuständigen Universitätsinstituten und den schulführenden Sektionen die Umsetzung der Vorschläge aus den Handlungsbereichen 2 (Ergebnisorientierung und Qualitätssicherung) und aus dem Handlungsbereich 5 (Unterstützungssysteme und Bildungsforschung) vorantreiben.

Eine Aufstellung aller Projekte an Österreichs Schulen im Sinne der Anfrage würde einen unverhältnismäßig hohen Erhebungs- und Verwaltungsaufwand bedeuten und kann deshalb nicht beigefügt werden.

 

Ad 4.:

Die individuelle Förderung von Schüler/innen ist weniger eine Frage von Forschungsprojekten, sondern vielmehr eine Frage der ergebnisorientierten Umsetzung. Bereits vor Erscheinen des Berichts der Zukunftskommission wurde die individuelle Förderung deshalb als besonderer Schwerpunkt festgelegt. Dieser Bereich fand auch aus Anlass des Schulreformdialogs in die
10 Reformschritte Eingang: „Schule Neu“ – Verstärkung der Orientierung an den Bedürfnissen der Kinder, Punkt 4., „Starke fordern – Schwache fördern/Förderunterricht bedarfsgerecht anbieten“.

 

Ad 5.:

·         Entwicklung von Standards in den Unterrichtsgegenständen „Deutsch, Lesen, Schreiben“ und „Mathematik“ für die vierte Schulstufe der Grundschule; Kosten (2004): € 16 400,--.

·         „Bilingualer Spracherwerb in der Migration:“ Kosten € 17.757,--

·         „Bildungsmonitoring“: Kosten € 41.364,--

·         „Das Befinden von Kindern und Jugendlichen in der Schule“ : Kosten € 86.050,--

·         „Early School Leaving and Drop Out“: Kosten € 87.000,--

 

Ad 6.:

Die Zuständigkeit für Bildungsforschungsprojekte liegt in den jeweiligen Aufgabenbereichen der Sektionen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und wird durch diese koordiniert. Die Vergabe der Mittel erfolgt nach den jeweiligen Schwerpunktsetzungen des Ressorts sowie nach den Erfordernissen der Sachgebiete.

 

Ad 7.:

Eine exakte Summe kann im Vorhinein nicht benannt werden. Jedenfalls wird entsprechend den Anforderungen Forschungsgeld bereitgestellt werden.

 

Ad 8.:

Das Zentrum für Schulentwicklung in Graz.

 

Ad 9.:

Das Zentrum für vergleichende Bildungsforschung (ZVB) ist an der Universität Salzburg erst im Jahr 2004 zur Erfüllung des am 25. August 2004 unterzeichneten Vertrages (Durchführung von PISA, PIRLS und TIMSS) eingerichtet worden.

 

Im Rahmen des genannten Vertrages wurden/werden folgende Beträge aus Bundesmitteln an die Universität Salzburg überwiesen:

 

Jahr

Betrag

2004

€ 480.000.--

2005

€ 620.000.--

 

 

Ad 10. und 11.:

Im Bereich der Kleinkindforschung existiert eine Fülle an internationaler wissenschaftlicher Literatur. Im Hinblick auf die Aufgabenschwerpunkte des Ressorts werden deshalb keine speziellen Forschungsschwerpunkte zum Themenbereich Kleinkind durchgeführt, sehr wohl aber zum Schuleingangsbereich bzw. dem Übergang zwischen Kindergarten und Schule. Es erfolgt eine Evaluation zum Schuleingangsbereich, durchgeführt vom Zentrum für Schulentwicklung in Graz.

Weiters wird im Zusammenhang mit der derzeit anlaufenden Initiative zur frühen Sprachförderung von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache ein Jahr vor Schuleintritt noch 2005 die Durchführung einer Evaluation der Qualität der Sprachstandsfeststellung und entsprechender Fördermaßnahmen für 2006 konzipiert.

 

Seit Herbst 2003 beteiligt sich Österreich zudem an der OECD-Länderprüfung „Starting Strong“ (Situation der frühkindlichen Erziehung in Österreich). Die Ergebnisse werden mit den für das Kindergartenwesen zuständigen Ländern diskutiert bzw. Konsequenzen beraten.

 

Als eine der Konsequenzen (Maßnahmen) aus dem in den Jahren 2001-2002 im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur durchgeführten und finanzierten Forschungsprojekt „Vorschulische Integration durch Sprach(en)wissen“ soll in der zweiten Jahreshälfte 2005 ein Studienplan für einen bundesweiten Pilotlehrgang für Kindergartenpädagog/innen zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „Interkulturelle Erziehung/Sprachförderung Deutsch“ konzipiert werden.

 

Ad 12.:

-    Weiterarbeit an der Entwicklung der in der Antwort zu Frage 5 angeführten Standards.

-    Erprobung von Lehrplanentwürfen in den Unterrichtsgegenständen „Bildnerische Erziehung“, „Technisches Werken“ und „Textiles Werken“ – Evaluation.

 

Ad 13.:

Zum Themenbereich der Alternativschulen gibt es eine Reihe von wissenschaftlicher Literatur, für 2005 ist keine entsprechende Beauftragung durch das BMBWK geplant. Die Schulaufsicht führt im Rahmen ihrer Zuständigkeit laufend Evaluierungen in diesem Bereich durch.

 

Ad 14.:

Im Jahr 2005 werden im Bereich „Lesen“ Forschungsprojekte und Studien mit folgenden Schwerpunkten durchgeführt:

·         Geschlechtsspezifische Aspekte des Zugangs zu Lesen und der Lesefreude

·         Schulische Leseförderung – neue Ansätze im Spannungsfeld zwischen Anforderun­gen der Schule und den Erwartungen der Schüler/innen

·         Ausweitung des Screeningverfahrens auf die 9. Schulstufe

·         individuelle Leseförderung im Rahmen eines Tutoring-Systems

 

Ad 15., 16. und 17.:

Im Jahr 2004 wurde zur Stärkung der Lesefertigkeit ein Schwerpunkt in der Lehrer/innenfortbildung an den Pädagogischen Instituten gesetzt. Es wurde die verbindliche Durchführung des Salzburger Lesescreenings in der 3. und 5. Schulstufe eingeführt, und im Rahmen der Initiative Lesefit und der allgemeinen Leseförde­rungen wurden Informations- und Lesematerialien für Unterrichtsimpulse entwickelt.

 

Im Jahr 2005 wird unter der Initiative „Lesen fördern“ ein intensiver Schwerpunkt im Bereich der Lehrerfortbildung gesetzt. Die verbindliche Durchführung des Salzburger Lese­screenings in der 3. und 5. Schulstufe und eine anschließende Förderung mit speziellen Lesetrainingsprogrammen, der Entwicklung und Bereitstellung von pädagogischen und didaktischen Handreichungen für Lehrer/innen, die Entwicklung von Begleitmaterialien für die derzeit erprobten Bildungsstandards sowie der Einsatz von digitalen Leseförderprogrammen und die Weiterführung der bekannten Aktion „Lesefit“ sind wesentliche Maßnahmen einer umfassenden Leseförderung.

 

Ad 17.:

Die Unterstützung von Entwicklungsprozessen an den Schulen, die Stärkung der Lese­kultur an den Schulen, die Förderung von Leseprogrammen, die Qualifi­zierung der Lehrer/innen sowie die Qualifizierung von Multiplikator/innen und Evaluierungen zur Wirksamkeit der ge­setzten Maßnahmen stellen wichtige Eckpunkte einer langfristigen Strategie dar.

 

Ad 18. und 19.:

Die Vollziehung im Bereich der Pflichtschulen fällt in die Zuständigkeit der Länder, d.h. der konkrete Personaleinsatz ist kein Gegenstand der Vollziehung des Bundes. Im Bereich der Pflichtschulen gibt es keine Werteinheiten, sondern Lehrerplanstellen, die je nach der Unterrichtsverpflichtung der Lehrer aufgrund der dienstrechtlichen Bestimmungen eine Summe von Lehrer/innenstunden nach der Jahresnorm ergeben.

 

Die Länder übermitteln dem Bund keine im Sinne der Anfrage aufgeschlüsselte Abrechnung des Personaleinsatzes oder der Schüler/innenzahlen in diesem Bereich.

 

Ad 20.:

Grundsätzlich erhalten alle deutschsprachigen Kinder an Österreichs Schulen muttersprachlichen Unterricht. Die Statistik zum muttersprachlichen Unterricht für Kinder aus Familien mit einer anderen Muttersprache als Deutsch wird derzeit für das Schuljahr 2004/05 ausgewertet. Im Schuljahr 2003/04 haben 27.014 dieser Schüler/innen muttersprachlichen Unterricht in Anspruch genommen.

 

Ad 21.:

Wird im Rahmen der Bildungsdokumentation nicht zentral erhoben, weshalb dazu keine Daten vorliegen.

 

Ad 22.:

Von 1999/2000 bis einschließlich 2002/03 wurde eine Langzeitstudie zur Sprachentwicklung von Volksschulkindern durchgeführt, die die Wechselwirkung zwischen Erst- und Zweit­sprache wissenschaftlich belegte. Derzeit wird keine Studie durchgeführt.

 

Ad 23., 24. und 25.:

Der Begriff „Elternschule“ ist nicht bekannt. Es wird jedoch auf die Publikation „Bildungswege in Österreich“ verwiesen, die einen Überblick über das österreichische Schulwesen gibt und die auch in den Migrant/innensprachen Albanisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Polnisch und Türkisch erhältlich ist.

 

Mit dem Projekt „Schule nach Maß“ wird sichergestellt, dass Schüler/innen zwischen 6 und 14 Jahren auch außerhalb des Unterrichtes nach dem Prinzip der Wahlfreiheit durch Nachmittags-angebote bestens gefördert und betreut werden. Seitens des Bundes wurden im Schuljahr 2004/05 zusätzliche 10.000 Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt. Derzeit nehmen etwa 53.000 Kinder und Jugendliche schulische Nachmittagsangebote in Anspruch. Auch für das Schuljahr 2005/06 stellt der Bund weitere 10.000 Plätze zur Verfügung.

Vor allem aber bedeutet der Förderunterricht eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung der Kinder bei der Erfüllung der schulischen Aufgaben.

 

Ad 26.:

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur führt diesbezüglich keine Erhebungen durch.

 

Ad 27.:

Von den gesamten österreichischen Ausgaben für Bildungseinrichtungen des Jahres 2001 entfielen laut OECD 94,4 % auf öffentliche und 5,6 % auf private Quellen. Detailliertere Zahlen über private Bildungsausgaben im Sinne der Anfrage werden von der OECD nicht erhoben.

 

Ad 28.:

Eine Auswertung auf Ebene der Bundesländer erfordert eine enorme Vergrößerung des Samples (Menge der getesteten Schüler/innen) und wäre erst im nächsten PISA-Zyklus, also 2006, möglich.

 

Ad 29.:

Die Kosten für einen PISA-Zyklus setzen sich aus dem jährlichen Beitrag an die OECD (ca. € 50.000.--) und den Kosten für die nationale Durchführung zusammen. Ein Zyklus hat eine Laufzeit von ca. 5 Jahren, also für PISA 2003 erstreckt sich dieser von 2001 bis einschließlich 2005, wobei sich die Kosten nicht gleichmäßig auf die Jahre verteilen.

Gesamtsumme PISA 2003: € 1.273.357,40 im Zeitraum 2001 bis 2005.

 

Ad 30.:

Innerhalb der EU über die jeweiligen Bereiche der „Rahmenprogramme, im Bereich der OECD bzw. IEA durch die zuständigen Beamten des Ressorts.

 

Ad 31.:

Eine Möglichkeit für die Beteiligung von Lehrer/innen an Forschungsprojekten bietet etwa das Projekt IMST3/MNI-Fonds, wo im Jahre 2004 etwa 130 Schulprojekte gefördert wurden. Das Projekt wird vom Rat für Forschung und Technologieentwicklung gefördert. Die Kosten für den angefragten Aspekt beliefen sich im Jahre 2004 auf rund € 200.000.--.

 

Ad 32.:

Die Übungsschulen der Pädagogischen Akademien sind als integrativer Bestandteil dieser Institutionen in die laufenden Entwicklungen zu Methodik und Didaktik des Unterrichts und gleichzeitig die Entwicklung der Lehrer/innenbildung eingebunden.

 

Ad 33.:

Die gesetzlichen Bestimmungen zu den Pädagogischen Hochschulen liegen noch nicht vor. Eine Beantwortung kann erst nach Beschlussfassung durch den Gesetzgeber erfolgen.

 

Ad 34.:

Im Sinne des zweckmäßigen und sparsamen Umgangs mit Steuermitteln werden in keinem Einzelbereich „laufende wissenschaftliche Untersuchungen“ durchgeführt. Im Bereich der Pädagogischen und Berufspädagogischen Akademien sind die Praktikums­zeiten integrierter Bestandteil der Ausbildung der dort befindlichen Studierenden, und dieses Modell hat sich grundsätzlich bewährt.

 

Ad 35.:

Unterrichtserteilung durch zwei Lehrer/innen in derselben Klasse oder Gruppe ergibt sich durch die Integration von Schüler/innen mit Behinderungen, wobei eine Aufgabenteilung in der Methodenkompetenz der jeweils unterrichtenden Lehrer/innen liegt. Die Unterrichtsqualität in diesen Klassen/Gruppen wird jeweils von der zuständigen Schulaufsicht evaluiert.

 

Frage 36.:

Die mit dem Auslaufen der in den 80er Jahren begonnen langjährigen Schulversuche zur „Mittelschule“ in Wien und Graz 2002 erfolgte Evaluation durch das Zentrum für Schulentwicklung hat keine nennenswerte Leistungsverbesserung bei Schüler/innen trotz erhöhten Ressourceneinsatzes ergeben. Somit erscheint eine aufwändige Umstrukturierung des österreichischen Schulsystems nicht ausreichend gerechtfertigt, zumal das differenzierte österreichische Schulsystem in internationalen Studien immer wieder positiv bewertet wird, eine hohe individuelle Leistungs- und Interessensförderung aufweist und die Abschlüsse österreichischer Schüler/innen national wie international breite Anerkennung finden, die sich nicht zuletzt auch in der im europäischen Vergleich geringen Jugendarbeitslosigkeit niederschlägt.

 

Frage 38.:

Im Zeitraum 2003 bis 2005 wurden folgende Studien beauftragt:

„Vorbildungseffekte der Polytechnischen Schule im Hinblick auf die Überleitung ihrer Absolvent/innen in die Lehrlings­ausbildung“, Ergebnisse einer Befragung von Berufsschüler/innen, Christine Stampfl, u.a. – IBW, Juni 2003

 

„Vorbildungseffekte der Polytechnischen Schule im Hinblick auf die Überleitung ihrer Absolvent/innen in die Lehrlings­ausbildung“, Ergebnisse einer Lehrbetriebsbefragung, Arthur Schneeberger, u.a. – IBW, Juli 2003

 

„Berufsüberleitung an Polytechnischen Schulen“ – IV, Härtel, Steirische Volksw. Gesellschaft und Kämmerer, Pädag. Institut, Stmk., Schuljahr 2003/2004

 

Ad 39.:

Während 2002 sowohl die eigenen Ausgaben der Studierenden als auch Naturalleistungen - jemand anderer übernimmt (teilweise) die Betreuungskosten - für Kinderbetreuung anzugeben waren, wurden in der Erhebung 1998 nur die eigenen Ausgaben erfasst.

 

Während sich das Durchschnittsalter des jüngsten Kindes von Studierenden mit Kinderbetreuungskosten kaum geändert  hat,  haben die Studierenden 2002 aber etwas mehr Kinder als vor vier Jahren, für die sie Kinderbetreuungskosten angeben. Dadurch steigen die  durchschnittlichen Betreuungskosten. Anzumerken ist auch, dass der Anteil der Männer mit Kinderbetreuungskosten deutlich gestiegen ist (von 24% auf 35%).

 

Ad 40.:

Mit 1. September 2004 ist ein neuer Lehrplan für die fünfjährige Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik aufsteigend in Kraft getreten. Analog hierzu ist die Erstellung eines neuen Lehrplanes für das Kolleg für Kindergartenpädagogik beginnend mit Herbst 2005 geplant. Ziel ist u.a. der weitere qualitative Ausbau der Frühförderung.

 

Ad 41.:

Die Festlegung der jeweiligen Forschungsschwerpunkte an den Universitäten fällt grundsätzlich in den autonomen Entscheidungsbereich der wissenschaftlichen Einrichtungen. Für eine verstärkte Integration gesundheitlich beeinträchtigter Menschen in Aus- und Weiterbildung werden an folgenden Universitäten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchgeführt bzw. sind diese Forschungsagenden an den Universitäten organisatorisch fix verankert:

 

„Integriert Studieren – i3s3“ – ein Forschungs- und Entwicklungsinstitut an der Universität Linz, das sich gemeinsam mit den Universitäten Graz, Klagenfurt, Linz und TU Wien und TU Graz mit der Entwicklung von Unterstützungsmöglichkeiten – vor allem im Bereich der neuen Medien – für blinde und sehbehinderte Menschen beschäftigt.

 

FORTEC Rehabilitationsforschung, am Institut „Integriert Studieren“ der Technischen Universität  Wien siehe auch: www.is.tuwien.ac.at

 

Zentrum für Gebärdensprache und Hörbehindertenkommunikation (ZGH) an der Universität Klagenfurt: Erforschung der österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) und Entwicklung von Kursmaterialien zur Vermittlung der österreichischen Gebärdensprache vor allem auch durch Verwendung neuer Medien: CD-ROM zur ÖGS.

 

bidok: digitale Volltextdatenbank für schulische Integration am Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Innsbruck; siehe: http://bidok.uibk.ac.at/

 

Im Rahmen der Studierenden-Sozialerhebung im Jahr 2002 hat das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Spezialstudie „Soziale Lage gesundheitlich beeinträchtigter Studierender“ in Auftrag gegeben

http://www.bmbwk.gv.at/universitaeten/pm/publ/Studierenden-Sozialerheb9051.xml#H2

 

Ad 42., 43. und 44.:

Gemäß § 23 Abs 1 Z 5 UG 02 übt der Rektor die Funktion des obersten Vorgesetzten des gesamten Universitätspersonals aus, daher liegt die Verantwortung über personelle Entscheidungen bei der Universitätsleitung und nicht beim Ressort.

Gemäß § 22 ff leg.cit. hat das Rektorat einen Entwicklungsplan zu erstellen, dieser bedarf sodann der Zustimmung des Senates und es obliegt letztendlich dem Universitätsrat diesen zu genehmigen. Entscheidungen über die Anzahl von wissenschaftlichem Personal in einzelnen Studienrichtungen werden deshalb direkt an der Universität getroffen.

 

Ad 45.:

Die Vorbereitung von Schüler/innen berufsbildender Schulen auf eine allfällige akademische Laufbahn hängt nicht von der Anzahl oder dem Umfang von Forschungsprojekten ab, sondern von der Qualität des Unterrichts und den vermittelten Qualifikationen. Daher gilt das Augenmerk des BMBWK in erster Linie der Sicherung des Unterrichtsertrags.

 

Ad 46.:

Die nächste Erhebung ist für das Sommersemester 2006 geplant.

 

Ad 47.:

Da es sich bei Schülerinnen und Schülern meist um Minderjährige handelt, sind sie teil der Familie, d.h. eine separate Erhebung erscheint wenig sinnvoll.

 

Ad 48. bis 50.:

Die Einrichtung von „klasse:zukunft – Schulen“ bzw. die Rahmenbedingungen für eine Verleihung eines Gütesiegels „klasse:zukunft“ werden derzeit im BMBWK ausgearbeitet und sollen mit dem Schulpaket II, dass für Herbst 2005 geplant ist, umgesetzt werden.

 

Ad 51.:

Lehrer/innenfortbildungangebote werden über die Pädagogischen Institute bereitgestellt und finanziert. In diesem Rahmen ist es den Schulen auch möglich, Veranstaltungen schulintern oder schulübergreifend regional zu organisieren.

 

Ad 52. und 53.:

Wie von der Zukunftskommission vorgeschlagen, wird zur Analyse von Organisationsfragen eine Expertengruppe eingerichtet, welche auf Basis internationaler Erfahrungen und Entwicklungen qualitätsorientierte Vorschläge zur Weiterentwicklung der österreichischen Schulstrukturen erarbeiten soll. Die Aufgabenstellung an diese Expertengruppe wird derzeit im BMBWK erarbeitet.

 

Ad 54.:

Die Zukunftskommission wurde im Frühjahr 2003 von mir beauftragt, Vorschläge zur Steigerung der Schulqualität zu machen. Die Ergebnisse der Zukunftskommission wurden im April 2005 vorgelegt und ich habe daraus Arbeitspakete geschnürt, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Ziel war es von Beginn an, für die Schule, d.h. die Kinder und Jugendlichen sowie die Lehrkräfte Weiterentwicklungen und Verbesserungen zu initiieren, und dieses Ziel gilt für mich auch weiterhin.

 

Ad 55.:

Die Präsentation der Ergebnisse wurde aufgrund eines Augenleidens des Vorsitzenden der Zukunftskommission, DDr. Günter Haider, verschoben.

 

 

Die Bundesministerin:

Gehrer e.h.