2123/AB-BR/2005

Eingelangt am 22.07.2005
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Ursula Haubner

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Bundesrates                                                     (5-fach)

Peter Mitterer                                                                               

                                                                                                       

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-10001/0145-I/A/4/2005                                           Wien,

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2317/J-BR der Bundesräte Roswitha Bachner und GenossInnen wie folgt:

 

 

Frage 1:

 

Der Vertrag trat mit 1. April 2005 in Kraft.

 

 

Fragen 2, 4 und 5:

 

Monatsarbeitsleistungen und dafür vorgesehene Entgelte fallen als personenbezo­gene Daten im Hinblick auf den gebotenen rechtlichen Schutz der Privatsphäre jedes Menschen unter die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000. Derartige Daten können daher grundsätzlich nicht bekannt gegeben werden.

 

Die Anfragesteller können aber insofern aufgeklärt werden, als das Bundes-ministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz grund-sätzlich nur Dienstverträge auf der Grundlage von zu leistenden Wochenstunden - und nicht von Monatsstunden - abschließt. Dies ist auch im Fall des Vertrages mit Frau Theresia Zierler so geschehen.

 

Die Annahme, wonach die genannte Dienstnehmerin für „10 Stunden im Monat“ die „unfassbare Summe von 3.000 Euro“ erhalten soll, entbehrt jeder Grundlage.

 

 

Frage 3:

 

Der Vertrag betrifft vor allem Leistungen auf dem Gebiet der internen und externen Kommunikation im Bereich des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generati­onen und Konsumentenschutz.

 

 

Frage 6:

 

Laut Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung lagen die durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer/in (Vollzeitäquvalente) im Jahr 2003 bei 2.480 € mo­natlich (1/12 des Jahreseinkommens). Laut Allgemeinem Einkommensbericht gemäß Bezügebegrenzungsgesetz lagen die durchschnittlichen Bruttojahreseinkommen der unselbständig Erwerbstätigen im Jahr 2003 bei 24.772 € (ohne Lehrlinge).

 

 

Frage 7:

 

Die im Rahmen der Verdienststrukturerhebung 2002 erhobenen durchschnittlichen Bruttostundenverdienste betrugen 12,44 € (ohne Mehr- und Überstunden und ohne Lehrlinge) in Unternehmen mit 10 und mehr unselbständig Beschäftigten in den Wirt­schaftsklassen C-K der ÖNACE 1995.

 

 

Frage 8:

 

Laut SILC-Erhebung 2004 lag im Jahr 2003 das gewichtete Pro-Kopf Einkommen von 1.044.000 Personen unter 60% vom gewichteten Pro-Kopf-Mediannetto-einkommen.

 

 

Frage 9:

 

60% vom gewichteten Pro-Kopf Mediannettoeinkommen machten 2003 für einen Einpersonenhaushalt einen Jahreswert von 9.425 € aus. Die Zahlen für die Armuts­gefährdungsschwelle entstammen der jährlich durchgeführten SILC‑Erhebung. Die zum Zeitpunkt der Anfrage aktuellsten Daten beziehen sich auf das Jahr 2003. Die Daten für 2005 liegen mir noch nicht vor.

 

 

Mit freundlichen Grüßen