2123/AB-BR/2005
Eingelangt am 22.07.2005
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BM für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten
des Bundesrates (5-fach)
Peter
Mitterer
Parlament
1010
Wien
GZ:
BMSG-10001/0145-I/A/4/2005 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2317/J-BR der Bundesräte
Roswitha Bachner und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Der Vertrag trat mit 1. April 2005 in
Kraft.
Fragen 2, 4 und 5:
Monatsarbeitsleistungen und dafür vorgesehene
Entgelte fallen als personenbezogene Daten im Hinblick auf den gebotenen
rechtlichen Schutz der Privatsphäre jedes Menschen unter die Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes 2000. Derartige Daten können daher grundsätzlich nicht
bekannt gegeben werden.
Die Anfragesteller können aber insofern aufgeklärt
werden, als das Bundes-ministerium für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz grund-sätzlich nur Dienstverträge auf der Grundlage von zu
leistenden Wochenstunden - und nicht von Monatsstunden - abschließt. Dies ist
auch im Fall des Vertrages mit Frau Theresia Zierler so geschehen.
Die Annahme, wonach die genannte Dienstnehmerin für
„10 Stunden im Monat“ die „unfassbare Summe von 3.000 Euro“ erhalten soll,
entbehrt jeder Grundlage.
Frage
3:
Der Vertrag
betrifft vor allem Leistungen auf dem Gebiet der internen und externen Kommunikation
im Bereich des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz.
Frage 6:
Laut
Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung lagen die durchschnittlichen Bruttolöhne
und -gehälter je Arbeitnehmer/in (Vollzeitäquvalente) im Jahr 2003 bei
2.480 € monatlich (1/12 des Jahreseinkommens). Laut Allgemeinem
Einkommensbericht gemäß Bezügebegrenzungsgesetz lagen die durchschnittlichen
Bruttojahreseinkommen der unselbständig Erwerbstätigen im Jahr 2003 bei
24.772 € (ohne Lehrlinge).
Frage 7:
Die im
Rahmen der Verdienststrukturerhebung 2002 erhobenen durchschnittlichen
Bruttostundenverdienste betrugen 12,44 € (ohne Mehr- und Überstunden und
ohne Lehrlinge) in Unternehmen mit 10 und mehr unselbständig Beschäftigten in
den Wirtschaftsklassen C-K der ÖNACE 1995.
Frage 8:
Laut
SILC-Erhebung 2004 lag im Jahr 2003 das gewichtete Pro-Kopf Einkommen von
1.044.000 Personen unter 60% vom gewichteten
Pro-Kopf-Mediannetto-einkommen.
Frage 9:
60% vom
gewichteten Pro-Kopf Mediannettoeinkommen machten 2003 für einen
Einpersonenhaushalt einen Jahreswert von 9.425 € aus. Die Zahlen für die
Armutsgefährdungsschwelle entstammen der jährlich durchgeführten SILC‑Erhebung.
Die zum Zeitpunkt der Anfrage aktuellsten Daten beziehen sich auf das Jahr
2003. Die Daten für 2005 liegen mir noch nicht vor.
Mit
freundlichen Grüßen