2126/AB-BR/2005
Eingelangt am 25.07.2005
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BM für Verkehr,
Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-10.500/0001-I/CS3/2005 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Bundesrates
Peter Mitterer
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche Anfrage Nr.
2317/J-BR/2005 betreffend Verkauf der ÖBB-Bodenseeschifffahrt, die die
Bundesräte Ing. Einwallner und GenossInnen am 25. Mai 2005 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Sind Sie mit uns der Ansicht,
dass der Erhalt der ÖBB-Bodenseeschifffahrt im Interesse Vorarlbergs ist?
Antwort:
Zweifelsohne ist der Erhalt der
Bodenseeschifffahrt für die umliegende Region, wie auch für Vorarlberg
insgesamt von touristischer und somit wirtschaftlicher Bedeutung.
Fragen 2, 7
bis 10:
Gibt es bereits
Details zu den von den ÖBB an die Öffentlichkeit gelangten Überlegungen und wie
sehen diese Details aus (Zeitplan, Käufer, Übernahme der Bediensteten etc.)?
Wie erklären
Sie sich als ehemaliger Manager in der Privatwirtschaft den Widerspruch, ein
positiv bilanzierendes Unternehmen in staatlichem Besitz an ein ausländisches
Unternehmen, das sich ebenfalls im Besitz des Staates (in diesem Falle einer
Gebietskörperschaft) befindet, zu verkaufen?
Wie hoch
schätzen Sie den Wert der Schiffe, der Immobilien und der Hafenanlagen ein?
Wie hoch waren
die Betriebsgewinne der Bodenseeschifffahrt in den Jahren 1995 bis 2005 (bitte
um detaillierte Aufstellung pro Jahr)?
Beabsichtigen
Sie in naher Zukunft weitere Schifffahrtsunternehmen der ÖBB (beispielsweise
jene am Wolfgangsee in Oberösterreich) zu privatisieren?
Antwort:
Grundsätzlich ist
festzuhalten, dass das Unternehmen
ÖBB mit dem Bundesbahngesetz (BBG 1992) ab 1.1.1993 und in dessen
Weiterentwicklung mit dem Bundesbahnstrukturgesetz 2003 in die wirtschaftliche
Unabhängigkeit und Eigenverantwortung entlassen worden ist.
Das Bundesbahn-StrukturG 2003
verweist dem Sinne nach ohne Einschränkungen oder Sonderregelungen auf das Aktienrecht.
Aufgrund der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Bundesbahngesetzes und
des Aktiengesetzes obliegen daher Maßnahmen des Absatzbereiches ausschließlich
den Entscheidungen des Managements der ÖBB. Demgemäss darf durch den
Bundesminister kein Einfluss auf die operative Geschäftsführung genommen
werden.
Bei der Bodenseeschifffahrt, aber auch der Wolfgangseeschifffahrt handelt es sich um Geschäftsbereiche der ÖBB-Personenverkehr AG. Es ist deren Aufgabe, die operativen Geschäfte zu führen. Das Management entsheidet, ob sich die Gesellschaft von Aufgaben, die nicht zum Kerngeschäft gehören, trennt. Als Infrastrukturminister will und kann ich keinen unmittelbaren Einfluss nehmen. Ich persönlich bin allerdings überzeugt, dass eine Regionalisierung der Bodenseeschiffahrt notwendig wäre. Sie ist eine Vorarlberger Institution und sollte deshalb im Zuge der Privatisierung von einem Vorarlberger Unternehmen übernommen und geführt werden. Das wäre aus meiner Sicht die beste Lösung für die Menschen, das Land und die Bodenseeschiffahrt.
Frage 3:
Wie stehen Sie zu den Vorwürfen der
Unvereinbarkeit als zuständiger Bundesminister, der voreilig bekannt gibt, nach
seiner politischen Karriere in ein Unternehmen eines privaten Interessenten der
Bodenseeschifffahrt einzutreten?
Antwort:
Es ist meine persönliche
Entscheidung, welchen beruflichen Weg ich nach Ende meiner politischen Funktion
einschlagen werde. Ich komme aus der Privatwirtschaft und werde zum gegebenen
Zeitpunkt dorthin zurückkehren. Das ist weder unvereinbar noch unlauter. Ich
werde jedenfalls kein „Versorgungsfall“ auf Kosten der Steuerzahler sein.
Frage 4:
Welche
internationalen Verträge regeln die Bodenseeschifffahrt zwischen den drei
Anrainerstaaten Deutschland, Schweiz und Österreich im Sinne der öffentlichen
Linienschifffahrt?
Antwort:
Die Schifffahrt auf dem Bodensee wird durch einen zwischen den drei Anrainerstaaten im Jahre 1973 abgeschlossenen Staatsvertrag, das „Übereinkommen über die Schifffahrt auf dem Bodensee", geregelt. Das Übereinkommen wurde innerstaatlich mit BGBl. Nr. 632/1975 kundgemacht. Ob spezifische privatrechtliche Verträge zwischen den einzelnen Reedereien abgeschlossen wurden, ist nicht bekannt.
Fragen 5 und 6:
Können Sie ausschließen, dass diese Verträge durch eine Privatisierung der ÖBB-Bodenseeschifffahrt gebrochen werden?
Inwieweit stellen internationale Verträge über die Bodenseeschifffahrt ein Verkaufshindernis dar?
Antwort:
Das unter Fragepunkt 4 genannte Übereinkommen wird durch
eine Privatisierung der ÖBB-Bodenseeschifffahrt nicht gebrochen. Es stellt im
übrigen kein Verkaufshindernis für die ÖBB-Bodenseeschifffahrt dar.
Mit freundlichen Grüßen