2126/AB-BR/2005

Eingelangt am 25.07.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-10.500/0001-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

 

 

An den

Präsidenten des Bundesrates

Peter Mitterer

Parlament

1017   Wien

 

 

Wien, am 22. Juli 2005

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 2317/J-BR/2005 betreffend Verkauf der ÖBB-Bodenseeschifffahrt, die die Bundesräte Ing. Einwallner und GenossInnen am 25. Mai 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Sind Sie mit uns der Ansicht, dass der Erhalt der ÖBB-Bodenseeschifffahrt im Interesse Vorarlbergs ist?

 

Antwort:

Zweifelsohne ist der Erhalt der Bodenseeschifffahrt für die umliegende Region, wie auch für Vorarlberg insgesamt von touristischer und somit wirtschaftlicher Bedeutung.

 

 

Fragen 2, 7 bis 10:

Gibt es bereits Details zu den von den ÖBB an die Öffentlichkeit gelangten Überlegungen und wie sehen diese Details aus (Zeitplan, Käufer, Übernahme der Bediensteten etc.)?

 

Wie erklären Sie sich als ehemaliger Manager in der Privatwirtschaft den Widerspruch, ein positiv bilanzierendes Unternehmen in staatlichem Besitz an ein ausländisches Unternehmen, das sich ebenfalls im Besitz des Staates (in diesem Falle einer Gebietskörperschaft) befindet, zu verkaufen?

 

Wie hoch schätzen Sie den Wert der Schiffe, der Immobilien und der Hafenanlagen ein?

 

Wie hoch waren die Betriebsgewinne der Bodenseeschifffahrt in den Jahren 1995 bis 2005 (bitte um detaillierte Aufstellung pro Jahr)?

 

Beabsichtigen Sie in naher Zukunft weitere Schifffahrtsunternehmen der ÖBB (beispielsweise jene am Wolfgangsee in Oberösterreich) zu privatisieren?

 

Antwort:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz (BBG 1992) ab 1.1.1993 und in dessen Weiterentwicklung mit dem Bundesbahnstrukturgesetz 2003 in die wirtschaftliche Unabhängigkeit und Eigenverantwortung entlassen worden ist.

 

Das Bundesbahn-StrukturG 2003 verweist dem Sinne nach ohne Einschränkungen oder Sonderregelungen auf das Aktienrecht. Aufgrund der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Bundesbahngesetzes und des Aktiengesetzes obliegen daher Maßnahmen des Absatzbereiches ausschließlich den Entscheidungen des Managements der ÖBB. Demgemäss darf durch den Bundesminister kein Einfluss auf die operative Geschäftsführung genommen werden.

 

Bei der Bodenseeschifffahrt, aber auch der Wolfgangseeschifffahrt handelt es sich um Geschäftsbereiche der ÖBB-Personenverkehr AG. Es ist deren Aufgabe, die operativen Geschäfte zu führen. Das Management entsheidet, ob sich die Gesellschaft von Aufgaben, die nicht zum Kerngeschäft gehören, trennt. Als Infrastrukturminister will und kann ich keinen unmittelbaren Einfluss nehmen. Ich persönlich bin allerdings überzeugt, dass eine Regionalisierung der Bodenseeschiffahrt notwendig wäre. Sie ist eine Vorarlberger Institution und sollte deshalb im Zuge der Privatisierung von einem Vorarlberger Unternehmen übernommen und geführt werden. Das wäre aus meiner Sicht die beste Lösung für die Menschen, das Land und die Bodenseeschiffahrt.

 

Frage 3:

Wie stehen Sie zu den Vorwürfen der Unvereinbarkeit als zuständiger Bundesminister, der voreilig bekannt gibt, nach seiner politischen Karriere in ein Unternehmen eines privaten Interessenten der Bodenseeschifffahrt einzutreten?

 

Antwort:

Es ist meine persönliche Entscheidung, welchen beruflichen Weg ich nach Ende meiner politischen Funktion einschlagen werde. Ich komme aus der Privatwirtschaft und werde zum gegebenen Zeitpunkt dorthin zurückkehren. Das ist weder unvereinbar noch unlauter. Ich werde jedenfalls kein „Versorgungsfall“ auf Kosten der Steuerzahler sein.

 

Frage 4:

Welche internationalen Verträge regeln die Bodenseeschifffahrt zwischen den drei Anrainerstaaten Deutschland, Schweiz und Österreich im Sinne der öffentlichen Linienschifffahrt?

 

Antwort:

Die Schifffahrt auf dem Bodensee wird durch einen zwischen den drei Anrainer­staaten im Jahre 1973 abgeschlossenen Staatsvertrag, das „Über­einkommen über die Schifffahrt auf dem Bodensee", geregelt. Das Überein­kommen wurde inner­staatlich mit BGBl. Nr. 632/1975 kundgemacht. Ob spezifische privatrechtliche Verträge zwischen den einzelnen Reedereien abge­schlossen wurden, ist nicht bekannt.

 

Fragen 5 und 6:

Können Sie ausschließen, dass diese Verträge durch eine Privatisierung der ÖBB-Bodenseeschifffahrt gebrochen werden?

 

Inwieweit stellen internationale Verträge über die Bodenseeschifffahrt ein Verkaufshindernis dar?

 

Antwort:

Das unter Fragepunkt 4 genannte Übereinkommen wird durch eine Privatisierung der ÖBB-Bodenseeschiff­fahrt nicht gebrochen. Es stellt im übrigen kein Verkaufshindernis für die ÖBB-Bodenseeschiff­fahrt dar.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Hubert Gorbach