2129/AB-BR/2005

Eingelangt am 26.08.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Peter Mitterer

Parlament

1017 Wien                                                                                                                      GZ 10.001/0010-III/4a/2005

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                     

                                                                                                                        Wien, 25.August 2005                                   

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2322/J-BR/2005 betreffend EDV-Ausstattung in Pflichtschulen, die die Bundesräte Wolfgang Schimböck, Kolleginnen und Kollegen am 28. Juni 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1. und 2.:

In allen Lehrplänen der Pflichtschulen sind Richtlinien über die Einführung in die Informatik und den Erwerb von EDV-Grundkenntnissen enthalten:

 

In der Volksschule soll ein praktischer, unkomplizierter und individueller Zugang zu Computern im Unterricht integriert erfolgen.

In der Hauptschule sollen Schüler/innen Sicherheit in der Bedienung von Computern und bei der Verwendung üblicher Anwendersoftware erhalten und grundlegende Kompetenzen im Umgang mit neuen Technologien insgesamt gewinnen. Im Rahmen schulautonomer Bestimmungen kann ein Informatikschwerpunkt gesetzt werden.

In der Polytechnischen Schule werden den Schüler/innen im Rahmen des Lehrplans in den Pflichtgegenständen und vor allem in den Fachbereichen EDV-Kenntnisse vermittelt. Konkrete Inhalte sind etwa Grundlagen der EDV-Anwendung, Windows, Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, PowerPoint sowie - interessen- und berufsbezogen je nach Fachbereich - die Arbeit mit speziellen Programmen, wie z.B. CAD oder Buchhaltung. Schulautonom kann ein Fachbereich als EDV-Schwerpunkt konzipiert werden.

 

Ad 3. und 4.:

Die Umsetzung der Lehrplanforderungen erfolgt im regulären Unterricht aller Pflichtgegenstände durch dafür ausgebildete Lehrer/innen. Die Evaluation erfolgt unter Mitwirkung der unterrichtenden Lehrer/innen durch die Schulleitungen und die Schulaufsicht.

 

Ad 5. und 6.:

Für die EDV-Ausstattung der Pflichtschulen ist der Schulerhalter verantwortlich; dies sind im Regelfall die Gemeinden bzw. Gemeindeverbände. Eine Mindestausstattung kann daher nicht vorgegeben, sondern nur empfohlen werden. Wenn eine diesbezügliche Anfrage an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gerichtet wird, werden als Mindestausstat

tung pro Klasse 2 IT-Arbeitsplätze und pro Schule 1 IT-Schülerlabor sowie pro Stockwerk 1 Beamer empfohlen.

 

Ad 7.:

Die letzte diesbezügliche Erhebung stammt aus dem Januar 2004. Damals wurden bundesweit 80.371 PCs im allgemein bildenden Pflichtschulbereich gezählt. Eine neue Infrastrukturerhebung ist für Herbst 2005 geplant.

 

Ad 8. und 9.:

Wegen der gesetzlich festgelegten Schulerhalterregelung ist eine direkte Zuweisung finanzieller Mittel für die EDV-Ausstattung an Pflichtschulen nicht zulässig. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur erbringt jedoch folgende Leistungen für den Pflichtschulbereich:

 

a. Im Rahmen der IT-Initiative ASN (Austrian School Network) übernimmt das Ressort die Inter-   net-Providerkosten für alle Pflichtschulen.

b. Alle Pflichtschulen können auch die vom Ministerium für Schulen ausgehandelten, kosten-       günstigen IT-Angebote privater  Firmen nutzen. Diese Angebote werden auf der offiziellen         Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur unter    http://www.bmbwk.gv.at/it-     angebote publiziert.

c. In die IT-Lehrerfortbildungsinitiative "Lehren für die Zukunft" sind auch Pflichtschullehrer/innen eingebunden.

 

Ad 10. und 11.:

Es bestehen keine derartigen Förderprogramme.

 

 

Die Bundesministerin:

Elisabeth GEHRER e.h.