2132/AB-BR/2005

Eingelangt am 13.09.2005
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BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsident des Bundesrates

Peter MITTERER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                Wien, am 9. September 2005

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.102/0004-IK/1a/2005

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2325/J-BR betreffend Förderungsgrenzen bei der TOP-Tourismus-Förderung, welche die Abgeordneten Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen am 19. Juli 2005 an mich richteten,  stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Der Umstand, dass Unternehmen, die unter € 150.000,- Jahresumsatz erzielen, im Rahmen der TOP-Tourismus-Förderung 2001-2006 nicht berücksichtigt werden können, begründet sich aus der Förderstrategie des Bundes im touristischen Bereich, vorrangig nur jene Unternehmen zu unterstützen, die in der Lage sind, einen Vollerwerbsarbeitsplatz zu sichern. Bei einem Jahresumsatz von € 150.000,- wird in der Regel ein Gross Operating Profit (GOP) von rund € 22.500,- bis maximal € 35.000,-erzielt. Darunter versteht man das Ergebnis nach Berücksichtigung aller Aufwendungen, die für den Betrieb der Geschäftstätigkeit notwendig sind. Im GOP sind jedoch die so genannten Unternehmens-Overheads wie etwa Management Fee, Miete, Pacht, Leasing, Immobilienversicherungen, Abschreibungen, Finanzergebnis,      außerordentliches Ergebnis und Steuern vom Einkommen und Ertrag noch nicht berücksichtigt. Geht man davon aus, dass dieser Überschuss zur Gänze zur Verfügung steht, also beispielsweise keine Pachtzahlungen, Abschreibungen oder Zinszahlungen gegeben sind, so kann der Lebensunterhalt einer Person bestritten werden.  Beträgt der Jahresumsatz jedoch weniger als € 150.000,-- und somit der GOP unter € 22.500,-, ist davon auszugehen, dass lediglich ein Nebenerwerb vorliegt.

 

Aufgrund der anstehenden Neufassung der Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die TOP-Tourismus-Förderung hat das BMWA eine Eva-luierung der TOP-Tourismus-Förderung beauftragt. Die diesbezügliche Studie liegt bereits im Entwurf vor. Hinsichtlich der Jahresumsatzgrenze von € 150.000,- ist auf Basis der Studienergebnisse kein Abrücken von der bisherigen Position angezeigt. Die Studie zeigt jedoch auf, dass für Unternehmensgründungen, die zunächst im Nebenerwerb erfolgen, die Einführung eines Mikrokredit-Systems in Erwägung gezogen werden könnte. Ein derartiges Förderungsinstrument könnte auch auf Landesebene angesiedelt werden.

 

Zum Umsetzungsstand der TOP-Tourismus-Förderung 2001-2006 im Land          Vorarlberg ist anzumerken, dass in den vergangenen drei Jahren rund 50 Anträge im Bereich TOP-Zuschuss und sieben Anträge im Bereich Unternehmensgründung  positiv erledigt worden sind.