2132/AB-BR/2005
Eingelangt am 13.09.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsident des Bundesrates
Peter MITTERER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 9. September 2005
Geschäftszahl:
BMWA-10.102/0004-IK/1a/2005
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2325/J-BR betreffend Förderungsgrenzen bei der TOP-Tourismus-Förderung, welche die Abgeordneten Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen am 19. Juli 2005 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Der Umstand, dass Unternehmen, die unter €
150.000,- Jahresumsatz erzielen, im Rahmen der TOP-Tourismus-Förderung
2001-2006 nicht berücksichtigt werden können, begründet sich aus der
Förderstrategie des Bundes im touristischen Bereich, vorrangig nur jene
Unternehmen zu unterstützen, die in der Lage sind, einen Vollerwerbsarbeitsplatz
zu sichern. Bei einem Jahresumsatz von € 150.000,- wird in der Regel ein Gross
Operating Profit (GOP) von rund € 22.500,- bis maximal € 35.000,-erzielt.
Darunter versteht man das Ergebnis nach Berücksichtigung aller Aufwendungen,
die für den Betrieb der Geschäftstätigkeit notwendig sind. Im GOP sind jedoch
die so genannten Unternehmens-Overheads wie etwa Management Fee, Miete, Pacht,
Leasing, Immobilienversicherungen, Abschreibungen, Finanzergebnis, außerordentliches
Ergebnis und Steuern vom Einkommen und Ertrag noch nicht berücksichtigt. Geht
man davon aus, dass dieser Überschuss zur Gänze zur Verfügung steht, also
beispielsweise keine Pachtzahlungen, Abschreibungen oder Zinszahlungen gegeben
sind, so kann der Lebensunterhalt einer Person bestritten werden. Beträgt der Jahresumsatz jedoch weniger
als € 150.000,-- und somit der GOP unter € 22.500,-, ist davon auszugehen, dass
lediglich ein Nebenerwerb vorliegt.
Aufgrund der anstehenden Neufassung der
Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die
TOP-Tourismus-Förderung hat das BMWA eine Eva-luierung der
TOP-Tourismus-Förderung beauftragt. Die diesbezügliche Studie liegt bereits im
Entwurf vor. Hinsichtlich der Jahresumsatzgrenze von € 150.000,- ist auf Basis
der Studienergebnisse kein Abrücken von der bisherigen Position angezeigt. Die
Studie zeigt jedoch auf, dass für Unternehmensgründungen, die zunächst im Nebenerwerb
erfolgen, die Einführung eines Mikrokredit-Systems in Erwägung gezogen werden
könnte. Ein derartiges Förderungsinstrument könnte auch auf Landesebene
angesiedelt werden.
Zum Umsetzungsstand der TOP-Tourismus-Förderung
2001-2006 im Land Vorarlberg ist anzumerken, dass in
den vergangenen drei Jahren rund 50 Anträge im Bereich TOP-Zuschuss und sieben
Anträge im Bereich Unternehmensgründung
positiv erledigt worden sind.