2146/AB-BR/2005
Eingelangt am 21.09.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An den Zl.
LE.4.2.4/0064-I 3/2005
Herrn Präsidenten
des Bundesrates
Parlament
1017 Wien Wien, am 21. SEP. 2005
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr. der Bundesräte Johann Giefing, Kolleginnen
und Kollegen vom 21. Juli 2005, Nr. 2330/J-BR/2005,
betreffend die Sanierung der Altlast „Angerler Grube“
Auf die schriftliche Anfrage der Bundesräte Johann Giefing, Kolleginnen und Kollegen vom 21. Juli 2005, Nr. 2330/J-BR/2005, betreffend die Sanierung der Altlast „Angerler Grube“, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Altablagerung „Angerler Grube“ wurde im Juni 2003 als sicherungs- bzw. sanierungsbedürftige Altlast im Sinne des Altlastensanierungsgesetzes festgestellt.
Durch die Vorverlegung einer Sitzung der Altlastensanierungskommission konnte bereits im September 2004 ein positiver Beschluss über den vom Grundstückseigentümer eingebrachten Antrag zur Förderung von Sanierungsmaßnahmen (Räumung) herbeigeführt werden. Die von der Kommission empfohlene Förderung im Ausmaß von EUR 21.718.800,-- (90 % der beantragten Kosten) wurde umgehend genehmigt.
Schließlich wurde im April dieses Jahres vom Landeshauptmann von Niederösterreich die behördliche Bewilligung für das eingereichte Projekt erteilt.
Damit wurden innerhalb relativ kurzer Zeit alle wesentlichen behördlichen bzw. verwaltungstechnischen Schritte gesetzt.
Zu den Fragen 3 und 4:
Der tatsächliche Sanierungsbeginn liegt im Verantwortungsbereich des Förderungsnehmers bzw. Sanierungsberechtigten. Da die Sanierung zu mehr als 50 % aus öffentlichen Mitteln gefördert wird, sind die dafür notwendigen Leistungen zwingend nach dem Bundesvergabegesetz zu vergeben.
Die eigentliche Räumung müsste innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden können.
Der Bundesminister: