2147/AB-BR/2005

Eingelangt am 21.09.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310102/0002-I/4/2005

»

 

 

Herrn Präsidenten

des Bundesrates

Peter Mitterer

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2333/J-BR vom 21. Juli 2005 der Bundesräte Wolfgang Schimböck, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Einsparungen im BM.I auf Kosten der Sicherheit der ÖsterreicherInnen, be­ehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Grundsätzlich ist zunächst festzuhalten, dass die Budgetziele von der Bun­desregierung einvernehmlich festgelegt wurden. Die inhaltliche Prioritäten­setzung fällt in den Verantwortungsbereich des jeweiligen Ressorts. Dies lässt den fachzuständigen Ressorts die Freiheit, allfällige flankierende Maßnahmen im eigenen Wirkungsbereich festzulegen.

 

Unbestritten ist dabei, dass die gegenwärtigen Herausforderungen der wirt­schafts- und finanzpolitischen Zielsetzungen dieser Bundesregierung zum Wohle der ÖsterreicherInnen nur auf der Basis solider öffentlicher Finanzen zu bewältigen sind. Budgetdisziplin und Strukturreformen sind daher wesentlich.

 

Dementsprechend kommt dem Budgetcontrolling eine besondere Bedeutung zu. Ziel ist hier das frühzeitige Erkennen von negativen finanziellen Auswir­kungen auf das Budget. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, rechtzeitig Gegensteuerungsmaßnahmen ergreifen zu können.

 

Im gegenständlichen Fall habe ich vollstes Vertrauen in die Frau Bundes­minister für Inneres, dass es gelingt, durch geeignete Maßnahmen im eigenen Wirkungsbereich die in die Zuständigkeit ihres Ressorts fallenden Aufgaben der Aufrechterhaltung der Sicherheit der ÖsterreicherInnen zu ge­währleisten, ohne dabei die vereinbarten Budgetziele aus den Augen zu ver­lieren.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1. und 2.:

Hinsichtlich des Stellenplanes des Bundes halte ich unter Hinweis auf § 2 Bundesministeriengesetz 1986 (Teil 2 litera A Z 6 der Anlage zu § 2) fest, dass dieser in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes fällt.

 

Zu 3.:

Die dem Bundesministerium für Inneres in den Jahren 2000 bis 2005 zur Verfügung gestellten Budgetmittel können nachstehender Tabelle ent­nommen werden:

 

Gesamtbudget in Mio. €;

auf 3 Nachkommastellen gerundet

2000 (Erfolg)

1.668,934

2001 (Erfolg)

1.671,307

2002 (Erfolg)

1.695,878

2003 (Erfolg)

1.728,379

2004 (vorl. Erfolg)

1.831,259

2005 (BVA)

1.892,711

 

Zu 4.:

Laut Bundesvoranschlag 2006 sind für das Bundesministerium für Inneres für das Jahr 2006 Budgetmittel in Höhe von € 1.884,775 Mio. vorgesehen.

 

Zu 5. bis 8.:

Für die genannten Bereiche sind keine zusätzlichen Budgetmittel vorge­sehen. Eine Bedeckung in diesem Zusammenhang stehender allfälliger Mehraufwendungen hat im Zuge ressortinterner Mittelumschichtungen zu erfolgen.

 

Zu 9.:

Als Informationsgrundlage hat meinen ExpertInnen der Budgetcontrollingbe­richt des Bundesministeriums für Inneres zum 1. Quartal 2005 gedient.

 

Zu 10. bis 15.:

Nein. Die hier angeführten vier Maßnahmen scheinen nur in der - der gegen­ständlichen Anfrage beigeschlossenen – BMI-internen Information für
die Frau Bundesminister für Inneres auf. Sie wurden in dem an die Abteilung II/7 des Bundesministeriums für Finanzen gerichteten Schreiben nicht explizit angeführt.

 

Im Hinblick auf meine Verantwortung für einen geordneten Gesamtbudget­vollzug ist allerdings festzuhalten, dass ich darauf bestehen muss, dass jedes Ressort, so auch das Bundesministerium für Inneres, eine ent­sprechende Prioritätenfestlegung zu treffen hat. Wie bereits in der Einleitung ausgeführt, stellen Budgetdisziplin und Strukturreformen zentrale Elemente zur Erreichung der wirtschafts- und finanzpolitischen Zielsetzungen dar. Ich sehe es daher als meine Aufgabe, zum Wohle der ÖsterreicherInnen darauf hinzuarbeiten, dass der Bundesvoranschlag unter möglichst weitgehender Erfüllung des jeweils bestehenden Aufgabenspektrums eingehalten wird.

 

Ich habe vollstes Vertrauen in meine RegierungskollegInnen, dass sie auch bei Einhaltung des vereinbarten und beschlossenen Bundesvoranschlages die Aufgaben ihres jeweiligen Ressorts auf qualitativ hoch stehendem Niveau bewältigen. Dabei bin ich davon überzeugt, dass im jeweiligen Verant­wortungsbereich jene Maßnahmen getroffen werden, die eine Vereinbarkeit von Budgetdisziplin und hochwertiger Aufgabenerfüllung erlauben.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Karl-Heinz Grasser eh.