2150/AB-BR/2005
Eingelangt am 04.10.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Peter Mitterer
Parlament
1017 Wien GZ
10.001/0013-III/4a/2005
Wien, 4. Oktober 2005
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2346/J-BR/2005 betreffend Bundesförderungen für Schloss Herberstein und deren ordnungsgemäße Verwendung, die die Bundesräte Günther Prutsch, Kolleginnen und Kollegen am 5. August 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. bis 3.:
Der Gutsverwaltung Herberstein wurden vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Schreiben vom 22. Jänner 2004, und der Herberstein Tier- und Naturpark Schloss Herberstein OEG vom Bundesdenkmalamt mit Schreiben vom 21. April 2005, zwei Subventionen in der Höhe von je € 12.000,- gewährt.
Beide Subventionen sind für die Sicherung und Restaurierung der Wandmalereien der Katharinenkapelle in Schloss Herberstein zu verwenden und stehen unter der Auflage, dass die Arbeiten im Einvernehmen mit dem Bundesdenkmalamt durchgeführt werden und ihre widmungsgemäße Verwendung nachgewiesen wird.
Ad 4.:
An die Herberstein´sche Kunstsammlung Herberstein OEG wurde keine Zahlung geleistet.
Ad 5. bis 8.:
Die ordnungsgemäße Verwendung der Subvention des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurde durch das Bundesdenkmalamt überprüft, welches mit Bericht vom 18. April 2005 bestätigte, dass die Arbeiten ordnungsgemäß abgerechnet und im Einvernehmen mit dem Bundesdenkmalamt (Landeskonservatorat für Steiermark) durchgeführt und in Ordnung befunden wurden.
Die vom Bundesdenkmalamt gewährte Subvention ist noch nicht abgerechnet, weil die dafür gesetzte Frist (30. Dezember 2005) noch läuft.
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer eh.