2151/AB-BR/2005
Eingelangt am 05.10.2005
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Bundesräte
Prutsch, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. August 2005 unter
der Nr. 2345/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
Bundsförderungen
für Schloß Herberstein und deren ordnungsgemäße Verwendung
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Nur die Herberstein Tier- und Naturpark
Schloß Herberstein OEG erhielt aus Mitteln
des
Bundeskanzleramts im Jahre 2003 für die Errichtung des „Gironcoli Museums"
eine
Förderung in der Höhe von € 1 Mio. und im Jahr 2004 für den Transport der
Werke
von Bruno Gironcoli von Wien nach Herberstein eine Förderung in der Höhe
von
€ 70.000,-. Für andere Zwecke erhielt das Schloß Herberstein von meinem Res-
sort
keine Förderungen und es wurden auch keine weiteren Zusagen gemacht.
Die Förderungen
erfolgten jeweils zu den üblicherweise vom Bundeskanzleramt fest-
gelegten Bedingungen, wie etwa
•
unverzügliche und umfassende Meldepflichten bei
Änderungen der Rechtsform
des Förderungswerbers oder Änderungen bzw. Verzögerungen bei der Projekt-
durchführung,
•
Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung
•
Rückforderungstatbestände
Zu den Fragen 5 bis 7:
Für die Förderung in Höhe von € 70.000,-, betreffend die Transportkosten wurden
die Originalbelege vorgelegt und wie es im Bundeskanzleramt üblich ist, entwertet.
Der Förderungsnehmer
hat zum Nachweis der Förderung eine von einem Wirt-
schaftsprüfer erstellte Bilanz für die Kalenderjahre 2003 und 2004 und eine
voll-
ständige
und detaillierte Einnahmen-/Ausgabenaufstellung vorzulegen. Da bis dato
die
zu übermittelnden Nachweisunterlagen noch nicht vollständig eingelangt sind,
kann
hinsichtlich der Förderung des „Gironcoli Museums" noch keine Aussage ge-
troffen werden.
Zu Frage 8:
Ich kann dazu nur im Rahmen meines
Zuständigkeitsbereiches Auskunft geben. Ge-
nerell
wird in dem vorgegebenen Formular für den Förderungsantrag vom Förde-
rungswerber
die Angabe verlangt, wie das zu fördernde Projekt insgesamt finanziert
wird.
Laut Förderungsantrag für die
Errichtung des „Gironcoli Museums" und für den
Transport
der Skulpturen von Wien nach Herberstein, war eine Förderung seitens
des
Bundes nur beim Bundeskanzleramt beantragt worden.
Bei der Abrechnung von Förderungen
durch Vorlage von Originalbelegen ist zur Ver-
meidung
von Doppelförderungen vorgesehen, daß die beim Bundeskanzleramt vor-
gelegten
Originalbelege mit einem Förderungsvermerk gekennzeichnet werden. Da-
durch
soll eine Doppelförderung durch Vorlage ein und desselben Originalbeleges
bei einem anderen
Förderungsgeber vermieden werden.
Weiters wird bei der
Abrechnung auf deren Schlüssigkeit in Bezug auf den Förde-
rungszweck besondere
Aufmerksamkeit gelegt.