2151/AB-BR/2005

Eingelangt am 05.10.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die Bundesräte Prutsch, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. August 2005 unter
der Nr. 2345/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Bundsförderungen für Schloß Herberstein und deren ordnungsgemäße Verwendung
gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4:

Nur die Herberstein Tier- und Naturpark Schloß Herberstein OEG erhielt aus Mitteln
des Bundeskanzleramts im Jahre 2003 für die Errichtung des „Gironcoli Museums"
eine Förderung in der Höhe von € 1 Mio. und im Jahr 2004 für den Transport der
Werke von Bruno Gironcoli von Wien nach Herberstein eine Förderung in der Höhe
von € 70.000,-. Für andere Zwecke erhielt das Schloß Herberstein von meinem Res-
sort keine Förderungen und es wurden auch keine weiteren Zusagen gemacht.

Die Förderungen erfolgten jeweils zu den üblicherweise vom Bundeskanzleramt fest-
gelegten Bedingungen, wie etwa

         unverzügliche und umfassende Meldepflichten bei Änderungen der Rechtsform
des Förderungswerbers oder Änderungen bzw. Verzögerungen bei der Projekt-
durchführung,

         Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung

         Rückforderungstatbestände

Zu den Fragen 5 bis 7:

Für die Förderung in Höhe von € 70.000,-, betreffend die Transportkosten wurden

die Originalbelege vorgelegt und wie es im Bundeskanzleramt üblich ist, entwertet.


Der Förderungsnehmer hat zum Nachweis der Förderung eine von einem Wirt-
schaftsprüfer erstellte Bilanz für die Kalenderjahre 2003 und 2004 und eine voll-
ständige und detaillierte Einnahmen-/Ausgabenaufstellung vorzulegen. Da bis dato
die zu übermittelnden Nachweisunterlagen noch nicht vollständig eingelangt sind,
kann hinsichtlich der Förderung des „Gironcoli Museums" noch keine Aussage ge-
troffen werden.

Zu Frage 8:

Ich kann dazu nur im Rahmen meines Zuständigkeitsbereiches Auskunft geben. Ge-
nerell wird in dem vorgegebenen Formular für den Förderungsantrag vom Förde-
rungswerber die Angabe verlangt, wie das zu fördernde Projekt insgesamt finanziert
wird.

Laut Förderungsantrag für die Errichtung des „Gironcoli Museums" und für den
Transport der Skulpturen von Wien nach Herberstein, war eine Förderung seitens
des Bundes nur beim Bundeskanzleramt beantragt worden.

Bei der Abrechnung von Förderungen durch Vorlage von Originalbelegen ist zur Ver-
meidung von Doppelförderungen vorgesehen, daß die beim Bundeskanzleramt vor-
gelegten Originalbelege mit einem Förderungsvermerk gekennzeichnet werden. Da-
durch soll eine Doppelförderung durch Vorlage ein und desselben Originalbeleges
bei einem anderen Förderungsgeber vermieden werden.

Weiters wird bei der Abrechnung auf deren Schlüssigkeit in Bezug auf den Förde-
rungszweck besondere Aufmerksamkeit gelegt.