2154/AB-BR/2005

Eingelangt am 08.11.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0068-I 3/2005

Herrn Präsidenten

des Bundesrates

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 4. NOV. 2005

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. der Bundesräte Dr. Kühnel, Kolleginnen

und Kollegen vom 12. September 2005, Nr. 2348/J-BR/2005,

betreffend den Nationalpark Donauauen

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Bundesräte Dr. Kühnel, Kolleginnen und Kollegen vom 12. September 2005, Nr. 2348/J-BR/2005, betreffend den Nationalpark Donauauen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Die Nationalpark Donauauen GmbH wurde Ende Dezember 1996 gegründet. Sie steht zu 50 % im Eigentum des Bundes und zu je 25 % im Eigentum der Länder Niederösterreich und Wien. Im Jahr 2004 wurden seitens der Gesellschafter auf Basis der geltenden Artikel-15a Vereinbarung sowie entsprechender Gesellschafterbeschlüsse folgende Gesellschafterzuwendungen für den laufenden Betrieb an die Nationalpark Donauauen GmbH geleistet:

 

Bund:     € 1,045.580

NÖ:            736.630

Wien:         527.996

 

Mit dem Betrag des Landes Niederösterreich werden auch jene Kosten abgedeckt, die von der Nationalpark Donauauen GmbH für Managementmaßnahmen auf Flächen in Niederösterreich, welche nicht im Besitz der österreichischen Bundesforste (ÖBf) bzw. der Gemeinde Wien sind, aufgewendet werden.

 

Zu Frage 2:

 

Aufbauend auf ein jährlich zwischen den österreichischen Bundesforsten und der Nationalpark Donauauen GmbH abgestimmtes Jahresarbeitsprogramm werden vom BMLFUW für Naturraummanagementmaßnahmen auf den Flächen der ÖBf jährlich rund € 894.000 zur Verfügung gestellt. Damit sind auch die Kosten für eine allfällige nationalparkkonforme Nutzung abgegolten.

 

Zu Frage 3:

 

Über die tatsächlichen Ausgaben der Gemeinde Wien für das Management des Naturraums auf Flächen der Gemeinde Wien liegen keine überprüfbaren Zahlen vor. Die Gemeinde Wien hat der Nationalpark Donauauen GmbH ihre Aufwendungen trotz mehrmaligen Ersuchens bisher nicht nachgewiesen und darauf verwiesen, dass ausreichender Personal- u. Sachaufwand durch die Magistratsabteilung 49 bereitgestellt wird. Eine Vergleichbarkeit der Kosten der Nationalpark Managementmaßnahmen in Niederösterreich und in Wien ist daher nicht möglich.

 

Zu Frage 4:

 

Eine Überprüfung der aufgewendeten Mittel für Managementmaßnahmen auf den Flächen der ÖBf erfolgt durch die zuständigen Stellen des BMLFUW bzw. durch die Nationalparkgesellschaft. Eine Überprüfung der aufgewendeten Mittel für Managementmaßnahmen im Wiener Teil des Nationalparks durch die Nationalparkgesellschaft Donauauen wurde bisher von der Gemeinde Wien nicht zugelassen.

 

 

Zu Frage 5:

 

Die Nationalpark Donauauen GmbH leistet an die ÖBf jährlich € 545.046 und an die Gemeinde Wien jährlich € 254.354 an Entschädigungszahlungen. Darüber hinaus stellt die Gemeinde Wien der Nationalpark Donauauen GmbH für die Entschädigungszahlungen noch 20 % USt. in der Höhe von € 50.870,80 in Rechnung. Dies führt zu einer zusätzlichen Belastung für die Nationalparkgesellschaft. Die ÖBf haben entsprechend den Umsatzsteuerrichtlinien des BMF auf die Vorschreibung der 20 %-igen USt. verzichtet. Mit den Entschädigungszahlungen sind sämtliche Nutzungseinschränkungen im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung sowie Jagd und Fischerei auf den Nationalparkflächen abgegolten.

 

Zu Frage 6:

 

Entsprechend der derzeit geltenden Managementpläne sowie anderer landesgesetzlicher Vorgaben werden sowohl auf den Flächen der ÖBf als auch der Gemeinde Wien nationalparkkonforme Nutzungen durchgeführt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um waldbauliche Bestandsumwandlungsmaßnahmen, die im Einvernehmen mit dem wissenschaftlichen Beirat des Nationalparks Donauauen festgelegt werden, die Verpachtung von Wiesen sowie um notwendige Wildstandsregulierungen und die Vergabe von Fischereilizenzen im Rahmen der geltenden Managementpläne. Die Einnahmen im Niederösterreichischen Teil des Nationalparks Donauauen aus der nationalparkkonformen Nutzung betrugen im Jahr 2004 rund € 195.000. Die Einnahmen der ÖBf werden der Nationalpark Donauauen GmbH bzw. dem BMLFUW rechnungsmäßig nachgewiesen.

 

Die Einnahmen, welche die Gemeinde Wien erzielt, wurden der Nationalpark Donauauen GmbH für das Geschäftsjahr 2004 bisher lediglich als Schätzung übermittelt. Eine Überprüfung der tatsächlichen Einnahmen und ein rechnungsmäßiger Nachweis über die Höhe der Einnahmen wurde von der Gemeinde Wien auch für die vergangenen Jahre nicht zur Verfügung gestellt.

 

Zu Frage 7:

 

Die Einnahmen aus der nationalparkkonformen Nutzung werden durch Beschlüsse der Generalversammlung der Nationalpark Donauauen GmbH verwendet. Ein Teil der Einnahmen wird von der Nationalpark Donauauen GmbH direkt für Forschungs- und Naturschutzprojekte verwendet, ein anderer Teil direkt durch die Forstverwaltung der ÖBf bzw. der Gemeinde Wien abgewickelt. Während über die Verwendung der Gelder durch die ÖBf entsprechend detaillierte Verwendungsnachweise der Nationalparkgesellschaft Donauauen zur Verfügung gestellt werden, erfolgt hingegen für die Verwendung der Einnahmen aus der nationalparkkonformen Nutzung auf den entschädigten Flächen in Wien bisher kein detaillierter und für die Nationalparkgesellschaft nachvollziehbarer Verwendungsnachweis. 

 

Zu Frage 8:

 

Entsprechend den Vorgaben des Artikel 15a-Vertrages wurde von der Nationalpark Donauauen GmbH ein umfangreiches Konzept für einen länderübergreifenden, den gesamten Nationalpark umfassenden Managementplan erarbeitet. Aufbauend auf dieses Konzept wurde von der Niederösterreichischen Landesregierung der Managementplan für den Niederösterreichischen Teil des Nationalparks Donauauen 1998 genehmigt, welcher bis zum Jahr 2008 Gültigkeit hat. Entsprechend den landesgesetzlichen Vorschriften in Wien ist jedoch kein gesamthafter Managementplan zu verordnen, sondern ein Naturraum- und Managementplan für die Naturzone bzw. Naturzone mit Managementmaßnahmen. Darüber hinaus sind entsprechende jagdliche und fischereiliche Pläne zu verordnen. Trotz umfangreicher Vorarbeiten der Nationalpark Donauauen GmbH und dem Vorhandensein eines Managementplans in Niederösterreich wurden zwar jagd- und fischereiliche Managementpläne, nicht aber der notwendige Naturraum- und Managementplan für den Wiener Teil des Nationalparks Donauauen von der Wiener Landesregierung verordnet.

 

Zu Frage 9:

 

Entsprechend dem Artikel 15a-Vertrag wurde seitens der Nationalpark Donauauen GmbH ein umfangreiches Besucherprogramm ausgearbeitet und zu einem Großteil selbst durchgeführt. Veranstalter des Besucherprogramms ist im Niederösterreichischen Teil die Nationalpark Donauauen GmbH.

 

Seitens der Gemeinde Wien wurde neben der dafür eigens eingerichteten Nationalpark Gesellschaft parallel dazu ein eigenes Besucherbetreuersystem ausschließlich auf den Flächen der Gemeinde Wien eingerichtet. Damit wurde gezielt eine Doppelgleisigkeit geschaffen. Während im Niederösterreichischen Teil des Nationalparks Donauauen unter Federführung der Nationalpark Gesellschaft und in enger Kooperation mit den Österreichischen Bundesforsten ein umfangreiches und bestens angenommenes kostenloses als auch kostenpflichtiges Besucherbetreuungsprogramm für Schüler und Erwachsene aufgebaut wurde, an dem im Jahr 2004 rund 10.500 Personen teilgenommen haben, behinderte die Gemeinde Wien bisher ein den gesamten Nationalpark umfassendes, abgestimmtes Besucherprogramm durch ihre eigene Nationalpark Gesellschaft.

 

Seitens der Gemeinde Wien wurde hingegen unter kostenpflichtiger Einbeziehung anderer externer Institutionen ein eigenes Betreuungssystem aufgebaut. Auch die von der Gemeinde Wien durchgeführte kostenlose Betreuung für Wiener Schulkinder könnte in optimaler Abstimmung mit den sonstigen Besucheraktivitäten des gesamten Nationalparks von der Nationalpark Gesellschaft selbst durchgeführt werden. Es müssten dafür lediglich jene Kosten, welche die Gemeinde Wien dafür anderen externen Institutionen vergütet, der eigenen Nationalpark Gesellschaft abgegolten werden, wobei dabei aber sicherlich Synergieeffekte zu erwarten sind.

 

Angaben über die von der Gemeinde Wien aufgewendeten Mittel, welche anderen Institutionen und nicht der Nationalpark Gesellschaft für Besucherbetreuung zufließen, liegen nicht vor.

 

 

Der Bundesminister: