2162/AB-BR/2005
Eingelangt am 09.12.2005
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BM für
Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsident des Bundesrates
Peter MITTERER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 7. Dezember 2005
Geschäftszahl:
BMWA-10.102/0015-IK/1a/2005
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2365/J-BR betreffend Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt, den bevorstehenden österreichischen EU-Ratsvorsitz und die Verlängerung der Übergangsfristen auf dem Arbeitsmarkt, welche die Abgeordneten Dr. Erich Gumplmaier, Kolleginnen und Kollegen am 13. Oktober 2005 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
Punkt 1 der Anfrage:
Die Sozialpartner sind in den nationalen Konsultationsprozess eng eingebunden. Sie werden zu sämtlichen interministeriellen Besprechungen eingeladen und erhalten die Aussendungen über die Ratsarbeitsgruppen wie Tagesordnungen und Berichte, wodurch ihnen die Möglichkeit zur jederzeitigen Stellungnahme geboten wird.
Antwort zu
den Punkten 2 und 3 der Anfrage:
Es besteht Konsens darüber, dass die Vollendung des europäischen
Binnenmarktes für Dienstleistungen ein wichtiges Element zur Umsetzung der
Lissabon-Strategie für mehr Wachstum und Beschäftigung bildet.
Als stark Export orientiertes Land mit positiver Dienstleistungsbilanz hat Österreich größtes
Interesse an einer Marktöffnung in diesem Bereich. Ziel Österreichs in den
Verhandlungen über die Dienstleistungsrichtlinie ist es, dahingehend
mitzuwirken, dass ungerechtfertigte Barrieren im europäischen
Dienstleistungshandel syste-matisch beseitigt werden, sodass Konsumenten wie
Unternehmer von der Öffnung der Dienstleistungsmärkte profitieren können und
gleichzeitig sicherzustellen, dass österreichische Standards, vor allem im
Bereich der Daseinsvorsorge, aufrechterhalten werden
Als Vorsitzland hat Österreich die Aufgabe, für konstruktive, rasche und gezielte Verhandlungen zu sorgen, wobei dem Ausgleich unterschiedlicher Interessen und Positionen besondere Bedeutung zukommt.
Antwort zu
den Punkten 4 und 5 der Anfrage:
Das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung, WIFO, hat sich in
seiner Studie
„Zur Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern in Österreich“ vom August
2005 im Zusammenhang mit der Prognose zur Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes
(Kapitel 2) eingehend mit den Auswirkungen des Übergangsarrangements auf dem
Gebiet der Freizügigkeit mit den am 1.5.2004 beigetretenen neuen
EU-Mitgliedstaaten auf den österreichischen Arbeitsmarkt befasst. Hier kommt
zum Ausdruck, dass sich das Übergangsarrangement im Beobachtungszeitraum als
effizientes Instrument der arbeitsmarktkonformen Steuerung des Zuganges
erwiesen hat, auf das auch in den nächsten Jahren, insbesondere im Hinblick auf
das prognostizierte Arbeitskräfteangebot und auf die Entwicklung des
Arbeitsmarktes, nicht verzichtet werden kann.
Die Sozialpartner sowohl der EU-Ebene als auch der nationalen
österreichischen Ebene haben an der Sitzung der von der Europäischen Kommission
zur Vorbereitung des Review-Berichts einberufenen Hochrangigen Gruppe am 16.
September 2005 in Brüssel teilgenommen und dort auch die Gelegenheit ergriffen,
ihre Anliegen und Positionen vorzubringen.
Der Entscheidungsprozess über die Verlängerung der Übergangsfristen
läuft wie folgt ab:
Die Europäische Kommission wird dem zuständigen EU-Ministerrat Ende
Januar 2006 ihren Bericht über das Funktionieren der Übergangsmaßnahmen
vorlegen (sog. Review-Bericht). Im EU-Rat wird es in der Folge zu einer
Diskussion dieses Berichts kommen. Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten - so auch
Österreich - be-schließen nach Vorlage des Berichts und dessen Diskussion im
Rat jedoch autonom über die Verlängerung der Übergangsmaßnahmen.
Als federführend zuständiger Bundesminister werde ich - nach Anhörung
der Sozialpartner im Rahmen des beim Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice
gemäß § 22 AuslBG eingerichteten Ausländerausschusses - unter Einbindung des
Bundes-ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und des Bundeskanzleramtes
für die Republik Österreich die Verlängerung der Übergangsmaßnahmen im Wege der
Ständigen Vertretung Österreichs in Brüssel der Europäischen Kommission
recht-zeitig bis zum Ende der ersten Zweijahresperiode der Übergangsfrist, das
ist der 30. April 2006, notifizieren.