2162/AB-BR/2005

Eingelangt am 09.12.2005
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BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsident des Bundesrates

Peter MITTERER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                Wien, am 7. Dezember 2005

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.102/0015-IK/1a/2005

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2365/J-BR betreffend Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt, den bevorstehenden österreichischen EU-Ratsvorsitz und die Verlängerung der Übergangsfristen auf dem Arbeitsmarkt, welche die Abgeordneten Dr. Erich Gumplmaier, Kolleginnen und Kollegen am 13. Oktober 2005 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Sozialpartner sind in den nationalen Konsultationsprozess eng eingebunden. Sie werden zu sämtlichen interministeriellen Besprechungen eingeladen und erhalten die Aussendungen über die Ratsarbeitsgruppen wie Tagesordnungen und Berichte, wodurch ihnen die Möglichkeit zur jederzeitigen Stellungnahme geboten wird.

 

 

Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

 

Es besteht Konsens darüber, dass die Vollendung des europäischen Binnenmarktes für Dienstleistungen ein wichtiges Element zur Umsetzung der Lissabon-Strategie für mehr Wachstum und Beschäftigung bildet.

Als stark Export orientiertes Land mit  positiver Dienstleistungsbilanz hat Österreich größtes Interesse an einer Marktöffnung in diesem Bereich. Ziel Österreichs in den Verhandlungen über die Dienstleistungsrichtlinie ist es, dahingehend mitzuwirken, dass ungerechtfertigte Barrieren im europäischen Dienstleistungshandel syste-matisch beseitigt werden, sodass Konsumenten wie Unternehmer von der Öffnung der Dienstleistungsmärkte profitieren können und gleichzeitig sicherzustellen, dass österreichische Standards, vor allem im Bereich der Daseinsvorsorge, aufrechterhalten werden

 

Als Vorsitzland hat Österreich die Aufgabe, für konstruktive, rasche und gezielte Verhandlungen zu sorgen, wobei dem Ausgleich unterschiedlicher Interessen und Positionen besondere Bedeutung zukommt.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

 

Das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung, WIFO, hat sich in seiner     Studie „Zur Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern in Österreich“ vom August 2005 im Zusammenhang mit der Prognose zur Aufnahmefähigkeit des      Arbeitsmarktes (Kapitel 2) eingehend mit den Auswirkungen des Übergangsarrangements auf dem Gebiet der Freizügigkeit mit den am 1.5.2004 beigetretenen neuen EU-Mitgliedstaaten auf den österreichischen Arbeitsmarkt befasst. Hier kommt zum Ausdruck, dass sich das Übergangsarrangement im Beobachtungszeitraum als effizientes Instrument der arbeitsmarktkonformen Steuerung des Zuganges erwiesen hat, auf das auch in den nächsten Jahren, insbesondere im Hinblick auf das prognostizierte Arbeitskräfteangebot und auf die Entwicklung des Arbeitsmarktes, nicht verzichtet werden kann.

 

 

Die Sozialpartner sowohl der EU-Ebene als auch der nationalen österreichischen Ebene haben an der Sitzung der von der Europäischen Kommission zur Vorbereitung des Review-Berichts einberufenen Hochrangigen Gruppe am 16. September 2005 in Brüssel teilgenommen und dort auch die Gelegenheit ergriffen, ihre Anliegen und Positionen vorzubringen.

 

Der Entscheidungsprozess über die Verlängerung der Übergangsfristen läuft wie folgt ab:

 

Die Europäische Kommission wird dem zuständigen EU-Ministerrat Ende Januar 2006 ihren Bericht über das Funktionieren der Übergangsmaßnahmen vorlegen (sog. Review-Bericht). Im EU-Rat wird es in der Folge zu einer Diskussion dieses Berichts kommen. Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten - so auch Österreich - be-schließen nach Vorlage des Berichts und dessen Diskussion im Rat jedoch autonom über die Verlängerung der Übergangsmaßnahmen.

 

Als federführend zuständiger Bundesminister werde ich - nach Anhörung der Sozialpartner im Rahmen des beim Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice gemäß § 22 AuslBG eingerichteten Ausländerausschusses - unter Einbindung des Bundes-ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und des Bundeskanzleramtes für die Republik Österreich die Verlängerung der Übergangsmaßnahmen im Wege der Ständigen Vertretung Österreichs in Brüssel der Europäischen Kommission recht-zeitig bis zum Ende der ersten Zweijahresperiode der Übergangsfrist, das ist der 30. April 2006, notifizieren.