2166/AB-BR/2005

Eingelangt am 13.12.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310102/0003-I/4/2005

»

 

 

Herrn Präsidenten

des Bundesrates

Peter Mitterer

 

Parlament

1017 Wien

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2362/J-BR vom 13. Oktober 2005 der Bundesräte Günther Prutsch, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Katastrophenfonds, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Grundsätzlich ist zunächst festzuhalten, dass der Katastrophenfonds ein wesentliches Instrument für die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Vorbeugung von Katastrophen und für die Ermöglichung von Hilfestellungen an Geschädigte nach Naturkatastrophen darstellt. Dieser Bundesregierung ist es dabei ein gelebtes Anliegen, neben der Finanzierung präventiver Maßnahmen ein besonderes Augenmerk auf die rasche und unbürokratische Hilfestellung an die Opfer einer Naturkatastrophe zu legen. Auch bei konsequenter Verfolgung der budgetpolitischen Zielsetzungen dieser Bundesregierung, welche Österreich heute in wesentlichen Bereichen wie Wirtschaftswachstum, Defizit und Arbeitsmarkt weit besser dastehen lässt, als die meisten unserer Nachbarn, bleibt dabei Raum für eine großzügige Unterstützung der Opfer einer Naturkatastrophe in jenen Fällen, in welchen die Mittel des Fonds allein nicht ausreichen. So hat diese Bundesregierung, wie auch bereits anlässlich der Hochwasserkatastrophe 2002, auf die diesjährigen Ereignisse in Westösterreich umgehend mit einem eigenen Maßnahmenprogramm reagiert, um über die gewöhnliche Dotierung des Katastrophenfonds hinaus eine rasche, unbürokratische und großzügige Unterstützung der Opfer zu gewährleisten.

 

Wie bereits in Beantwortung der Anfrage Nr. 1709/J vom 5. Mai 2004 versichert, kann ich in diesem Sinn auch eine Garantie dafür abgeben, dass die Bundesregierung im Fall einer neuen derartigen Naturkatastrophe wieder schnell, unbürokratisch und großzügig agieren wird, um Opfer zu unterstützen.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1.:

Der Katastrophenfonds wird mit 1,1 % des Aufkommens an veranlagter Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer I und Körperschaft-steuer dotiert, und zwar ausschließlich aus Ertragsanteilen des Bundes
(§ 9 Abs. 2 Z 1 des Finanzausgleichsgesetzes 2005).

 

Bei außergewöhnlichen Katastrophen, wie sie im Jahr 2002 und nunmehr auch im Jahr 2005 eingetreten sind, stellt der Bund jeweils mit Sondergesetzen zusätzliche Mittel bereit (Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002 bzw. 2005 - HWG 2002 bzw. 2005). Im Jahr 2002 wurde darüber hinaus über Initiative Österreichs von der Europäischen Union ein Solidaritätsfonds zur Unterstützung bei Katastrophen eingerichtet.


Zu 2.:

Die laufende Dotierung des Katastrophenfonds aus Steueranteilen hat sich im Zeitraum 1995 bis 2005 wie folgt entwickelt:

 

1995:   € 328,2 Mio.

1996:   € 270,7 Mio.

1997:   € 273,4 Mio.

1998:   € 293,4 Mio.

1999:   € 295,4 Mio.

2000:   € 298,3 Mio.

2001:   € 334,3 Mio.

2002:   € 275,5 Mio.

2003:   € 261,2 Mio.

2004:   € 266,0 Mio.

2005:   rd. € 265,0 Mio.

 

Diese Zeitreihe enthält mehrere Brüche, sodass nur die Werte ab dem Jahr 2003 miteinander vergleichbar sind:

 

Die Dotierung im Jahr 1995 betrifft noch das rechtliche Regime unter dem Katastrophenfondsgesetz 1986. Damals erreichten die Rücklagen Höhen, die angesichts gleichzeitiger kreditfinanzierter Defizite nicht mehr zu rechtfertigen waren.

 

Aufgrund der Kritik des Rechnungshofes wurde beginnend mit dem Jahr 1995 die Dotierung des Fonds daher auf ein Niveau gebracht, bei dem in normalen Jahren unter Berücksichtigung der Rücklage das Auslangen gefunden werden kann. In einem zweiten Schritt im Jahr 1997 wurde die Rücklage auf € 29 Mio. begrenzt. Wenn aufgrund einer außergewöhnlichen Katastrophe mit der regulären Dotierung des Fonds nicht mehr das Auslangen gefunden werden kann, werden zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Diese Situation ist in den Jahren 2002 und 2005 letztlich eingetreten. Es wurden mit dem HWG 2002 bis zu € 500 Mio. und mit dem HWG 2005 bis zu € 251 Mio. zusätzlich zur Verfügung gestellt.

 

Ein weiterer Bruch betrifft die Jahre 2002 und 2003, in denen anlässlich der Übertragung der Bundesstraßen B an die Länder auch die Mittel des Fonds für diese Straßen den Ländern übergeben wurden.

 

Zu 3.:

Grundlage für die Verwendung der Fondsmittel ist § 3 des Katastrophenfondsgesetzes 1996. Demnach sind die Mittel des Fonds wie folgt zu verwenden:

 

 

1995 *)

1996-2001

2002

2003-2004

2005ff

 

Schäden im Privatvermögen

11,00%

3,55%

4,02%

4,21%

4,21%

 

Schäden im Vermögen des Bundes

10,00%

6,25%

2,66%

1,23%

1,23%

 

Schäden im Vermögen der Länder

9,00%

2,79%

3,16%

3,31%

3,31%

 

Einsatzgeräte der Feuerwehren

 

7,16%

8,11%

8,49%

8,89%

 

Schäden im Verm. der Gemeinden

7,00%

7,67%

8,69%

9,09%

9,09%

 

Vorbeugungsmaßnahmen

63,00%

72,58%

73,36%

73,67%

73,27%

 

Summe

100,00%

100,00%

100,00%

100,00%

100,00%

 

*) 1995 noch gemäß Katastrophenfondsgesetz 1986: Anteil der Länder inkl. der Mittel für Einsatzgeräte der Feuerwehren

 

 

Auch die Kriterien für die länderweise Aufteilung dieser Mittel ergeben sich, soweit sie an die Länder bzw. Gemeinden ausbezahlt werden, aus dem Katastrophenfondsgesetz 1996 (wobei Erfolgsdaten für die länderweisen Anteile zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung nur bis einschließlich 2004 zur Verfügung stehen).

 

Im Einzelnen ergibt sich daraus Folgendes:

 


a)      Schäden im Privatvermögen

Zur Beseitigung außergewöhnlicher Katastrophenschäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften ersetzt der Bund den Ländern im einzelnen Schadensfall regelmäßig 60 % der Beihilfe des Landes. Dies entspricht der in § 3 Abs. 3 lit. a KatFG 1996 vorgesehenen maximalen Höhe. Im Ergebnis hängt die länderweise Verteilung der Mittel daher davon ab, in welchen Ländern sich Katastrophen ereignen und in welchem Ausmaß die Länder dafür Beihilfen gewähren.

 

In den Jahren 1995 bis 2004 haben diese Leistungen länderweise folgende Beträge erreicht (in Mio. Euro):

 

Schäden im Vermögen privater Personen

 

 

 

 

 

 

Bgld.

Ktn.

Nö.

Oö.

Sbg.

Stmk.

Tirol

Vbg.

Wien

Summe

1995

48

439

1.358

0

1.453

2.616

1.453

716

0

8.083

1996

134

1.589

2.205

41

727

3.243

1.017

260

0

9.216

1997

133

959

30.058

2.029

1.226

2.180

727

241

16

37.571

1998

188

283

339

1.175

1.090

3.270

1.090

266

78

7.780

1999

421

505

3.938

551

1.235

1.090

6.904

3.052

11

17.708

2000

81

1.439

4.565

3.523

1.308

2.180

5.814

5.911

9

24.830

2001

4

0

1.915

0

685

0

3.270

1.686

0

7.560

2002 *)

0

661

63.187

74.505

7.519

3.000

3.836

644

0

153.351

2003 *)

50

3.320

56.000

78.495

8.500

2.000

1.319

666

1.262

151.612

2004

0

400

2.100

0

3.363

1.486

1.000

570

1

8.920

*) inkl. der Mittel gemäß HWG 2002

 

 

 

 

 

 

 

 


b)      Schäden im Vermögen der Länder und Gemeinden

Für die zusätzliche Finanzierung von Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden durch Naturkatastrophen ersetzt der Bund den Ländern und Gemeinden regelmäßig 50 % der Schadenshöhe. Auch die länderweise Verteilung dieser Mittel ergibt sich somit aus dem Umfang der Katastrophen, die Beträge lauten hier (in Mio. Euro):

 

Schäden im Vermögen der Länder

 

 

 

 

 

 

 

Bgld.

Ktn.

Nö.

Oö.

Sbg.

Stmk.

Tirol

Vbg.

Wien

Summe

1995

75

49

231

966

111

1.048

2.516

804

0

5.800

1996

39

22

291

597

623

866

1.233

1.002

0

4.673

1997

135

1.021

347

1.350

143

1.142

866

899

0

5.902

1998

95

127

1.571

1.172

202

1.596

3.842

493

0

9.098

1999

185

395

51

1.187

548

1.523

0

3.452

0

7.341

2000

77

80

288

1.034

127

1.217

2.465

993

0

6.282

2001

45

59

70

1.677

324

2.827

1.822

2.404

0

9.228

2002 *)

0

661

63.187

74.505

7.519

3.000

3.836

644

0

153.351

2003 *)

50

3.320

56.000

78.495

8.500

2.000

1.319

666

1.262

151.612

2004

11

865

183

10.519

556

3.861

1.706

1.841

0

19.542

*) inkl. der Mittel gemäß HWG 2002

 

 

 

 

 

 

 

 

Schäden im Vermögen der Gemeinden

 

 

 

 

 

 

Bgld.

Ktn.

Nö.

Oö.

Sbg.

Stmk.

Tirol

Vbg.

Wien

Summe

1995

829

4.403

2.665

2.068

382

3.486

3.223

151

248

17.454

1996

850

2.028

5.262

1.915

363

3.386

1.975

183

37

15.998

1997

875

2.889

5.488

3.002

89

3.627

1.130

123

1.651

18.876

1998

666

2.558

8.527

3.547

333

5.537

1.929

325

1.445

24.866

1999

1.013

2.848

3.053

2.216

188

4.099

2.921

980

67

17.386

2000

867

1.912

4.523

2.481

334

5.994

5.835

1.244

799

23.990

2001

377

1.974

-5.440

4.135

347

3.402

2.236

1.995

164

9.191

2002 *)

303

1.796

10.405

2.655

116

6.628

2.116

756

24

24.800

2003 *)

187

1.453

21.964

28.625

2.980

2.403

4.530

578

2.632

65.352

2004

114

3.292

3.678

3.048

799

3.868

2.185

511

925

18.421

*) inkl. der Mittel gemäß HWG 2002

 

 

 

 

 

 

 

 

c)   Mittel zur Beschaffung von Einsatzgeräten der Feuerwehren

Die für die Beschaffung von Einsatzgeräten der Feuerwehren durch die Länder vorgesehenen Mittel werden auf diese nach der Volkszahl verteilt. Die Höhe der Auszahlungen an die Länder hängt darüber hinaus auch vom konkreten Termin der Anträge der Länder entsprechend ihren Investitionszeitpunkten ab, was in unterschiedlichen Jahresbeträgen in der folgenden Darstellung der länderweisen Anteile resultiert (in Mio. Euro):

 

Katastropheneinsatzgeräte der Feuerwehren

 

 

 

 

 

 

Bgld.

Ktn.

Nö.

Oö.

Sbg.

Stmk.

Tirol

Vbg.

Wien

Se

1995 *)

526

890

3.153

3.177

823

2.752

1.348

1.025

3.138

16.830

1996

661

872

3.579

3.238

1.432

2.877

1.533

1.288

3.652

19.130

1997

823

1.599

3.792

3.431

1.432

3.048

1.625

853

3.648

20.251

1998

724

1.381

3.725

3.564

1.289

3.166

1.687

886

4.285

20.706

1999

734

872

3.750

3.613

1.307

3.210

1.711

898

4.094

20.188

2000

740

872

3.860

3.644

1.318

3.237

1.725

906

4.194

20.496

2001

819

1.453

5.081

3.906

1.392

3.583

1.909

1.002

4.348

23.494

2002

778

2.950

4.274

3.855

1.433

3.336

1.874

978

4.364

23.842

2003

766

0

4.266

3.798

1.249

3.265

1.859

969

4.175

20.347

2004

768

4.127

4.337

3.941

1.304

3.255

1.878

977

3.848

24.435

*) inkl. der im KatFG 1986 vorgesehenen Anteile für Tunnelbrandbekämpfung und Stützpunktfeuerwehren

 

d)      Vorbeugungsmaßnahmen

Die Leistungen des Katastrophenfonds für Vorbeugungsmaßnahmen werden durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie erbracht, wobei diese Mittel entsprechend einer Prioritätenreihung zum Einsatz kommen.

 

Für die Finanzierung des Warn- und Alarmsystems besteht eine rechtliche Vorgabe für die länderweise Verteilung. Demnach werden die dafür vorgesehenen Mittel in Höhe von € 3.634.000,-- nach Abzug eines Anteiles des Bundes von 5 % auf die Länder zu 90 % nach der Volkszahl und zu 10 % nach der Gebietsfläche aufgeteilt (Art. 15a B-VG-Vereinbarung BGBl. Nr. 87/1988).

 


Daraus ergeben sich folgende Anteile der Länder (in Mio. Euro):

 

Warn- und Alarmsystem - ohne Bundesanteil

 

 

 

 

 

Bgld.

Ktn.

Nö.

Oö.

Sbg.

Stmk.

Tirol

Vbg.

Wien

Summe

1995

124

258

666

581

222

540

304

143

615

3.452

1996

124

258

666

581

222

540

304

143

615

3.452

1997

124

258

666

581

222

540

304

143

615

3.452

1998

124

258

666

581

222

540

304

143

615

3.452

1999

124

258

666

581

222

540

304

143

615

3.452

2000

124

258

666

581

222

540

304

143

615

3.452

2001

124

258

666

581

222

540

304

143

615

3.452

2002

124

258

666

581

222

540

304

143

615

3.452

2003

123

254

687

583

236

511

321

150

587

3.452

2004

124

256

677

582

229

525

313

147

601

3.452

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen