2170/AB-BR/2005

Eingelangt am 13.12.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Peter Mitterer

Parlament

1017 Wien                                                                                                                      GZ 10.001/0015-III/4a/2005

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                     

                                                                                    Wien, 13. Dezember 2005

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2358/J-BR/2005 betreffend Sicherstellung der Schulqualität, die die Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen am 13. Oktober 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Hinsichtlich der Frage der Klassenschülerhöchstzahlen kann Österreich im internationalen Vergleich gute Rahmenbedingungen vorweisen.

Laut OECD-Studie „Bildung auf einen Blick“ beträgt das Lehrer/innen-Schüler/innen-Verhältnis im Volksschulbereich 1:15, das bedeutet Platz 11 in der OECD (zum Vergleich: In Deutschland beträgt das Verhältnis laut OECD-Studie 1:18,9, in Finnland 1:15,8).

An der AHS-Unterstufe bzw. in der Hauptschule steht laut OECD für 9,8 Schüler/innen je eine Lehrperson zur Verfügung, das ist Platz 3 in der OECD (Finnland 1:10,6 und Deutschland 1:15,7).

Auch die Klassengrößen sind in Österreichs Volksschulen mit durchschnittlich 20 Kindern in einer Klasse unter dem OECD-Schnitt von 21,9 (Deutschland 22,2).

 

Diese guten Rahmenbedingungen sollen weiterhin erhalten bleiben und bedarfsgerecht verbessert werden. Festzuhalten ist, dass die Qualität des Unterrichts jedoch auch von der richtigen Stoffauswahl, der modernen Methodenwahl und der Nachhaltigkeit des Unterrichts bestimmt wird. Hier setzen viele Maßnahmen an, die vom Bildungsministerium zügig umgesetzt werden, wie beispielsweise die individuelle Förderung durch bedarfsgerechten Förderunterricht, die Maßnahmen zur Sprachförderung und die Initiative „Lesen fördern“.

 

Jede Schule ist beginnend mit dem Schuljahr 2005/06 zur Erstellung eines standortbezogenen Förderkonzeptes verpflichtet. Darin sind in Abhängigkeit des Förderbedarfs innerhalb der einzelnen Klassen alle aktuellen und geplanten Fördermaßnahmen aufzunehmen. Weiters sind die Evaluation und jährliche Adaptierung zu gewährleisten. Sowohl für die Eltern als auch für die Schülerinnen und Schüler ist das Förderkonzept der jeweiligen Schule einsehbar. Für die Durchführung des Förderunterrichts stehen in der Volksschule 36, in der Hauptschule 72 Stunden zweckgebunden zur Verfügung.

 

Die frühe Sprachförderung wird seitens des Bundes mit € 80,- pro Kind gefördert, um Kinder im Jahr vor dem Schuleintritt bestmöglich auf die Schule vorzubereiten.

 

Zudem wurden durch den letzten Finanzausgleich zusätzliche 12 Millionen € für Dienstposten im Pflichtschulbereich zur Verfügung gestellt, um kleine Schulstandorte sowie sonderpädagogische Maßnahmen verstärkt unterstützen zu können. Im Rahmen des derzeit in parlamentarischer Behandlung befindlichen zweiten Schulrechtspakets werden für die spezielle Sprachförderung in der Volksschule zudem 300 Lehrerdienstposten zusätzlich gegen entsprechenden Bedarfsnachweis zur Verfügung gestellt.

 

Die Frage der grundsätzlichen Klassenschüler/innenhöchstzahlen wird derzeit in einer Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur erörtert, wobei die rückläufigen Schüler/innenzahlen auf Grund der demografischen Entwicklung in die Überlegungen miteinbezogen werden.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.