2170/AB-BR/2005
Eingelangt am 13.12.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Peter Mitterer
Parlament
1017 Wien GZ
10.001/0015-III/4a/2005
Wien, 13. Dezember 2005
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2358/J-BR/2005 betreffend Sicherstellung der Schulqualität, die die Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen am 13. Oktober 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Hinsichtlich der Frage der Klassenschülerhöchstzahlen kann Österreich im internationalen Vergleich gute Rahmenbedingungen vorweisen.
Laut OECD-Studie „Bildung auf einen Blick“ beträgt das Lehrer/innen-Schüler/innen-Verhältnis im Volksschulbereich 1:15, das bedeutet Platz 11 in der OECD (zum Vergleich: In Deutschland beträgt das Verhältnis laut OECD-Studie 1:18,9, in Finnland 1:15,8).
An der AHS-Unterstufe bzw. in der Hauptschule steht laut OECD für 9,8 Schüler/innen je eine Lehrperson zur Verfügung, das ist Platz 3 in der OECD (Finnland 1:10,6 und Deutschland 1:15,7).
Auch die Klassengrößen sind in Österreichs Volksschulen mit durchschnittlich 20 Kindern in einer Klasse unter dem OECD-Schnitt von 21,9 (Deutschland 22,2).
Diese guten Rahmenbedingungen
sollen weiterhin erhalten bleiben und bedarfsgerecht verbessert werden. Festzuhalten
ist, dass die Qualität des Unterrichts jedoch auch von der richtigen
Stoffauswahl, der modernen Methodenwahl und der Nachhaltigkeit des Unterrichts
bestimmt wird. Hier setzen viele Maßnahmen an, die vom Bildungsministerium
zügig umgesetzt werden, wie beispielsweise die individuelle Förderung durch
bedarfsgerechten Förderunterricht, die Maßnahmen zur Sprachförderung und die
Initiative „Lesen fördern“.
Jede Schule ist beginnend mit dem
Schuljahr 2005/06 zur Erstellung eines standortbezogenen
Förderkonzeptes verpflichtet. Darin sind in Abhängigkeit des
Förderbedarfs innerhalb der einzelnen Klassen alle aktuellen und geplanten
Fördermaßnahmen aufzunehmen. Weiters sind die Evaluation und jährliche
Adaptierung zu gewährleisten. Sowohl für die Eltern als auch für die
Schülerinnen und Schüler ist das Förderkonzept der jeweiligen Schule einsehbar.
Für die Durchführung des Förderunterrichts stehen in der Volksschule 36, in der
Hauptschule 72 Stunden zweckgebunden zur Verfügung.
Die frühe Sprachförderung wird
seitens des Bundes mit € 80,- pro Kind gefördert, um Kinder im Jahr vor dem
Schuleintritt bestmöglich auf die Schule vorzubereiten.
Zudem wurden durch den letzten
Finanzausgleich zusätzliche 12 Millionen € für Dienstposten im Pflichtschulbereich
zur Verfügung gestellt, um kleine Schulstandorte sowie sonderpädagogische
Maßnahmen verstärkt unterstützen zu können. Im Rahmen des derzeit in
parlamentarischer Behandlung befindlichen zweiten Schulrechtspakets werden für
die spezielle Sprachförderung in der Volksschule zudem 300 Lehrerdienstposten
zusätzlich gegen entsprechenden Bedarfsnachweis zur Verfügung gestellt.
Die Frage der grundsätzlichen Klassenschüler/innenhöchstzahlen wird derzeit in einer Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur erörtert, wobei die rückläufigen Schüler/innenzahlen auf Grund der demografischen Entwicklung in die Überlegungen miteinbezogen werden.
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer eh.