2171/AB-BR/2005

Eingelangt am 13.12.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Peter Mitterer

Parlament

1017 Wien                                                                                                                      GZ 10.001/0016-III/4a/2005

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                     

                                                                                    Wien, 13. Dezember 2005

           

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2359/J-BR/2005 betreffend Integration in den Schulen, die die Bundesräte Ana Blatnik, Kolleginnen und Kollegen am 13. Oktober 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1. und 2.:

Grundsätzlich ist festzustellen, dass gemäß § 8a Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes im Zuge des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs vom Bezirksschulrat auf jeden Fall ein sonderpädagogisches Gutachten sowie erforderlichenfalls ein schul- oder amtsärztliches bzw. mit Zustimmung der Eltern ein schulpsychologisches Gutachten einzuholen ist.

 

Ein sonderpädagogisches Gutachten wird von Expert/innen eines Sonderpädagogischen Zentrums erstellt und dient der pädagogischen Abklärung möglicher Leistungsbeeinträchtigungen. Im Rahmen der Erstellung eines schulpsychologischen Gutachtens werden wissenschaftlich fundierte psychologische Testverfahren eingesetzt. Die Auswahl der Verfahren obliegt dem jeweiligen Schulpsychologen bzw. der Schulpsychologin und hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

 

 

 

Ad 3.:

Für den Nahtstellenbereich Schule – Beruf werden von den Bundessozialämtern Clearingmaßnahmen durchgeführt. Ab der 7. Schulstufe entwickeln entsprechend ausgebildete Expert/innen gemeinsam mit den einzelnen Jugendlichen unter Einbeziehung der Eltern und der Schule individuell abgestimmte Maßnahmen (Förderplan) für den Übergang in das Berufsleben. Sofern die Jugendlichen in weiterer Folge eine Berufsschule (z. B. zur Erlangung einer Teilqualifikation) besuchen, werden Kontakte mit den Clearer/innen und Berufsausbildungsassisten/innen hergestellt.

 

Ad 4 und 5.:

Gemäß § 8b Abs. 8 BAG erfolgt die Festlegung der Ausbildungsinhalte, des Ausbildungszieles und der Ausbildungsdauer im Rahmen der integrativen Berufsausbildung durch die Vertragsparteien gemeinsam mit der Berufsausbildungsassistenz unter Einbeziehung der Schulbehörde erster Instanz und des Schulerhalters. Dabei sind auch pädagogische Begleitmaßnahmen bzw. die Form der Einbindung in den Berufsschulunterricht unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten und Bedürfnisse des betreffenden Schülers bzw. der betreffenden Schülerin festzulegen.

 

Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurde im Zuge der Novelle der Lehrplanverordnung 2004 auch § 3a geändert, der die Umsetzung der integrativen Berufsausbildung im Bereich der Berufsschulen regelt. Ein flexibles und situationsadä­quates Reagieren auf die jeweiligen Bedürfnisse wird dadurch ermöglicht.

 

Einen besonderen Schwerpunkt bildet die im Rahmen der integrativen Berufsausbildung erforderliche individuelle Erstellung und Abstimmung von Lehrplänen und Berufsbildern zwischen Berufsschule und Betrieben.

 

Ad 6. und 7.:

Mit Einführung der Integrativen Berufsausbildung wurde das Angebot im Bereich Integrationspädagogik im Rahmen der Lehrer/innen/aus- und –weiterbildung intensiviert.

So wird beispielsweise vom PI Wien der bundesweite Akademielehrgang Integrationspädagogik angeboten, bei dem u.a. auch auf den Bereich TLS eingegangen wird. Ferner vermittelt diese Ausbildung die Prinzipien der integrativen Pädagogik, die Sensibilisierung gegenüber Menschen mit Benachteiligungen bzw. körperlichen und motorischen Behinderungen, Kenntnisse über die gesetzlichen Rahmenbedingungen der integrativen Berufsausbildung (Clearing, Berufsaus-bildungsassistenz, Teilqualifizierungsverträge), lernfördernde Unterrichtsmaßnahmen etc.

Der Akademielehrgang „Integrative Berufsausbildung an Berufsschulen“, der von der Berufs-pädagogischen Akademie Linz angeboten wird, setzt Schwerpunkte in den Grundlagen der integrativen Pädagogik, behandelt sonderpädagogische Aspekte zu ausgewählten Beeinträchtigungen wie Hyperaktivität, ADS, Legasthenie, Dyskalkulie, Konzentrations- und Merkfähigkeitsprobleme, motivationale und emotionale Defiziten, Sonderpädagogische Maßnahmen im Unterricht für lern- und verhaltensgestörte Jugendliche aus der systemisch-konstruktivistischen Sichtweise etc.

 

Ad 8.:

Für den schulischen Umgang mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten wurden vom Bundes-ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Jahr 2001 grundsätzliche Richtlinien erstellt (siehe Handreichung „Die schulische Behandlung der Lese-Rechtschreib-Schwäche“ – www.schulpsychologie.at/legasthenie/legasthenie.pdf). Entsprechend den in diesem Zu-sammenhang angeführten Empfehlungen wurden in den Bundesländern zwischenzeitlich mehrere Maßnahmen gesetzt, wie z.B. Einrichtung von Akademielehrgängen zur Qualifizierung entsprechender Fachkräfte, Erlässe zur Durchführung von Fördermaßnahmen und Richtlinien zur Leistungsbeurteilung. Die Auswahl von Fördermaterialien und Programmen obliegt der jeweiligen Lehrkraft, da jede Schülerin/jeder Schüler individuell gefördert werden soll. Durch die Einrichtung spezieller Akademielehrgänge zur Lehrer/innenweiterbildung ist die Anzahl von Lehrer/innen mit entsprechender Zusatzqualifikation im Steigen. Unter http://www.schulpsychologie.at/legasthenie/legqual.htm ist eine Liste der derzeitigen einschlägigen Akademielehrgänge abrufbar.

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.