2172/AB-BR/2005
Eingelangt am 13.12.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Peter Mitterer
Parlament
1017 Wien GZ
10.001/0017-III/4a/2005
Wien, 13. Dezember 2005
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2361/J-BR/2005 betreffend finanzielle Gebarung des Denkmalfonds, die die Bundesräte Professor Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen am 13. Oktober 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Grundsätzlich ist anzumerken, dass der 1990 geschaffene Denkmalfonds bislang nur durch eingehende Strafgelder gespeist wurde. Dem Fonds standen daher nur sehr geringe Mittel zur Verfügung.
Da namhafte Spendenaufkommen zu Gunsten des Denkmalschutzes erfahrungsgemäß vor allem im Zusammenhang mit konkreten Projekten und in enger Kooperation mit den jeweiligen Denkmaleigentümern zu lukrieren sind, erscheint eine Aktivierung des Denkmalfonds, die das bestehende Spendenaufkommen konkurrieren würde, derzeit nicht angezeigt.
Ad 1. und 5.:
Aus den oben beschriebenen Gründen wurden seit 2003 im Sinne der Anfrage keine Maßnahmen gesetzt. Im Hinblick auf das bestehende, mit konkreten Projekten verbundene Spendenaufkommen erscheint eine Änderung auch nicht sinnvoll.
Ad 2. und 3.:
Es wurden folgende Beträge als Geldstrafen verzeichnet, die gemäß § 37 Abs. 9 DMSG für den Denkmalfonds zweckgebunden sind:
2001: € 1.308,11
2002 bis 2004: € 0,--
2005: € 67.100,67 (derzeitiger Stand)
Ad 4.:
Mangels Einnahmen wurden keine Projekte gefördert. Die im Jahr 2005 verzeichnete Geldstrafe wird voraussichtlich im kommenden Jahr für ein noch auszuwählendes Projekt verwendet werden.
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer eh.