2175/AB-BR/2005

Eingelangt am 28.12.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

An den

Präsidenten des Bundesrates

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0139-I/3/2005

Wien, am     23. Dezember 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2366/J-BR/2005 der Bundesräte Wiesenegg und GenossInnen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Grundsätzlich ist der Trennung von Leistungserbringer/innen (z.B. Kran-kenanstalten) und Finanziers (z.B. Gemeindeverbunden) für die Gesundheits­versorgung und ihre Finanzierung nichts entgegen zu setzen. Eine Eingliederung von Bezirks­krankenhäusern in eigene Betriebsgesellschaften führt nicht automatisch dazu, dass auf regionale Bedürfnisse der Gesundheitsversorgung nicht mehr Bedacht genommen werden kann.

 

Aufgrund § 18 des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes ist jedes Land verpflichtet, im eigenen Land entweder durch Errichtung und Betrieb öffentlicher Krankenanstalten oder durch Vereinbarung mit Rechtsträgern anderer Kranken­anstalten Krankenanstaltenpflege für anstaltsbedürftige Personen sicherzustellen. Es ist davon auszugehen, dass alle Länder ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach­kommen, um die gesundheitliche Versorgung des ländlichen Raumes sicherzustellen.

 

Fragen 3 und 4:

In zahlreichen Verhandlungsrunden auf Beamt/innen- und Expert/inn/enebene im Herbst dieses Jahres und in politischen Verhand­lungsrunden mit den Vertreter/innen der einzelnen Bundesländer und der Sozial­versicherung wurden die Inhalte des Österreichischen Strukturplans Gesundheit 2006 (ÖSG 2006) akkordiert. Der ÖSG 2006 wurde am 16. Dezember 2006 von der Bundesgesundheitskommission beschlossen, tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft und wird alsdann ab Konstituierung der Landesgesundheitsfonds umgesetzt.

 

Das BMGF wurde von den Ländern darüber informiert, dass die legisti­schen und organisatorischen Vorarbeiten zur Einrichtung der Gesundheitsplatt-formen auf Länderebene bereits weitgehend abgeschlossen sind und die Gesund­heitsplattformen mit Anfang nächsten Jahres – wie in der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG festgelegt – ihre Arbeiten aufnehmen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin