2175/AB-BR/2005
Eingelangt am 28.12.2005
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BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
An
den
Präsidenten
des Bundesrates
Parlament
1017
Wien
GZ:
BMGF-11001/0139-I/3/2005
Wien, am 23. Dezember 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2366/J-BR/2005 der Bundesräte Wiesenegg
und GenossInnen wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Grundsätzlich
ist der Trennung von Leistungserbringer/innen (z.B. Kran-kenanstalten) und
Finanziers (z.B. Gemeindeverbunden) für die Gesundheitsversorgung und ihre
Finanzierung nichts entgegen zu setzen. Eine Eingliederung von Bezirkskrankenhäusern
in eigene Betriebsgesellschaften führt nicht automatisch dazu, dass auf
regionale Bedürfnisse der Gesundheitsversorgung nicht mehr Bedacht genommen
werden kann.
Aufgrund
§ 18 des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes ist jedes Land
verpflichtet, im eigenen Land entweder durch Errichtung und Betrieb
öffentlicher Krankenanstalten oder durch Vereinbarung mit Rechtsträgern anderer
Krankenanstalten Krankenanstaltenpflege für anstaltsbedürftige Personen
sicherzustellen. Es ist davon auszugehen, dass alle Länder ihren gesetzlichen
Verpflichtungen nachkommen, um die gesundheitliche Versorgung des ländlichen
Raumes sicherzustellen.
Fragen 3 und 4:
In
zahlreichen Verhandlungsrunden auf Beamt/innen- und Expert/inn/enebene im
Herbst dieses Jahres und in politischen Verhandlungsrunden mit den
Vertreter/innen der einzelnen Bundesländer und der Sozialversicherung wurden
die Inhalte des Österreichischen Strukturplans Gesundheit 2006 (ÖSG 2006)
akkordiert. Der ÖSG 2006 wurde am 16. Dezember 2006 von der
Bundesgesundheitskommission beschlossen, tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft und
wird alsdann ab Konstituierung der Landesgesundheitsfonds umgesetzt.
Das
BMGF wurde von den Ländern darüber informiert, dass die legistischen und
organisatorischen Vorarbeiten zur Einrichtung der Gesundheitsplatt-formen auf
Länderebene bereits weitgehend abgeschlossen sind und die Gesundheitsplattformen
mit Anfang nächsten Jahres – wie in der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG
festgelegt – ihre Arbeiten aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin