2179/AB-BR/2006
Eingelangt am 01.02.2006
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Bundesrats
Sissy ROTH-HALVAX Wien, am 1 . Februar 2006
Parlament
1017 Wien GZ: BKA-353.410/0001-IV/8/2006
Die Bundesräte Ing.
Einwallner, Kolleginnen und Kollegen haben am 1. Dezember
2005 unter der Nr. 2373/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend
Einstellung der Produktionssubventionen für das „aktionstheater ensem-
ble"
durch den Bund gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Es trifft nicht zu, daß der Bund die
Subvention für das „aktionstheater ensemble" ein-
gestellt hat, vielmehr wurde im Jahr 2005 ein Betrag von € 6.000.- zur
Aufrechterhal-
tung
der künstlerischen Tätigkeit zuerkannt. Ein Ansuchen für 2006 liegt noch nicht
vor.
Zu Frage 2:
Die Gewährung von
Förderungen erfolgt nach den Bestimmungen des Kunstförde-
rungsgesetzes und den damit verbundenen Richtlinien des Bundeskanzleramtes.
Maßgebend
sind Förderungsempfehlungen des Bühnenbeirats, das Vorliegen von
Finanzierungszusagen
der regionalen Gebietskörperschaften und die korrekte Ab-
rechnung
der bisher zuerkannten Förderungen.
Zu Frage 3:
Bundesleistungen:
2000: ÖS 200.000
2001: ÖS 400.000
2002:
€ 10.000
(zur Aufrechterhaltung der künstlerischen Produktion;
erst nach zweima-
liger
Bühnenbeirats-Diskussion und nach Hearing)
2003: € 20.000
(zur Aufrechterhaltung der künstlerischen Produktion)
2004: € 20.000
(für zwei Produktionen je € 10.000; erst nach zwei
Bühnenbeiratsdiskus-
sionen)
2005: € 6.000
(zur Aufrechterhaltung der künstlerischen Tätigkeit -
trotz zweier negativer
Beurteilungen
von Produktionen durch den Bühnenbeirat)
Zu Frage 4:
Es stimmt nicht, daß dem
„aktionstheater ensemble" zu Jahresende mitgeteilt wurde,
daß
es keine Förderungen für 2005 erhalten sollte; richtig ist viel mehr, daß das
ge-
nannte
Theater im August eine Zusage über einen Betrag von € 6.000.- bekommen
hat,
der im September überwiesen wurde.
Ein weiterer, im Oktober eingebrachter
Antrag wurde nach Beiratsbefassung im No-
vember
negativ beantwortet.
Zu Frage 5:
Die Bearbeitungsdauer von Anträgen
hängt von der Rechtzeitigkeit des Eintreffens
und der Vollständigkeit der Einreichunterlagen ab, da nur vollständige Ansuchen
im
Beirat behandelt werden. Auch ausständige Abrechnungen verzögern die Bearbei-
tung
weiterer Anträge.
Zu Frage 6:
Bereits seit Jahren hegt der
Bühnenbeirat Zweifel an der künstlerischen Qualität des
genannten
Theaters, was dem Antragsteller bei einem Hearing im Juni 2002 nahe ge-
bracht
wurde. Er konnte mit einer Bundesleistung daher keineswegs rechnen. Man-
che Antragsteller - wie auch das „aktionstheater ensemble" - schöpfen die
zur Verfü-
gung stehenden Planungsinstrumente, wie etwa die rechtzeitige Einreichung für
eine
Jahresförderung vor dem 15. November
2004, bedauerlicherweise nicht aus.
Zu Frage 7:
Da eine große Anzahl der Aktivitäten
des „aktionstheater ensemble" nicht in Vorarl-
berg, sondern in Wien stattfindet, wofür es auch seitens der Gemeinde Wien
Förde-
rungen erhält, liegt kein Widerspruch zu der erwähnten Absicht des
Staatssekretärs
für
Kunst und Medien vor.
Ausschlaggebend für eine Förderung
ist in jedem Fall - unabhängig vom Standort des
Antragstellers - die künstlerische Qualität.