2179/AB-BR/2006

Eingelangt am 01.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

An die

Präsidentin des Bundesrats

Sissy ROTH-HALVAX                  Wien, am 1 . Februar 2006

Parlament

1017    Wien                  GZ: BKA-353.410/0001-IV/8/2006

Die Bundesräte Ing. Einwallner, Kolleginnen und Kollegen haben am 1. Dezember
2005 unter der Nr. 2373/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Einstellung der Produktionssubventionen für das „aktionstheater ensem-
ble" durch den Bund gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Es trifft nicht zu, daß der Bund die Subvention für das „aktionstheater ensemble" ein-
gestellt hat, vielmehr wurde im Jahr 2005 ein Betrag von € 6.000.- zur Aufrechterhal-
tung der künstlerischen Tätigkeit zuerkannt. Ein Ansuchen für 2006 liegt noch nicht
vor.

Zu Frage 2:

Die Gewährung von Förderungen erfolgt nach den Bestimmungen des Kunstförde-
rungsgesetzes und den damit verbundenen Richtlinien des Bundeskanzleramtes.
Maßgebend sind Förderungsempfehlungen des Bühnenbeirats, das Vorliegen von
Finanzierungszusagen der regionalen Gebietskörperschaften und die korrekte Ab-
rechnung der bisher zuerkannten Förderungen.

Zu Frage 3:

Bundesleistungen:

2000:      ÖS   200.000

2001:      ÖS   400.000

2002:              10.000

(zur Aufrechterhaltung der künstlerischen Produktion; erst nach zweima-
liger Bühnenbeirats-Diskussion und nach Hearing)


  2003:              20.000

(zur Aufrechterhaltung der künstlerischen Produktion)

 2004:              20.000

(für zwei Produktionen je € 10.000; erst nach zwei Bühnenbeiratsdiskus-
sionen)

 2005:                        6.000

(zur Aufrechterhaltung der künstlerischen Tätigkeit - trotz zweier negativer
Beurteilungen von Produktionen durch den Bühnenbeirat)

Zu Frage 4:

Es stimmt nicht, daß dem „aktionstheater ensemble" zu Jahresende mitgeteilt wurde,
daß es keine Förderungen für 2005 erhalten sollte; richtig ist viel mehr, daß das ge-
nannte Theater im August eine Zusage über einen Betrag von € 6.000.- bekommen
hat, der im September überwiesen wurde.

Ein weiterer, im Oktober eingebrachter Antrag wurde nach Beiratsbefassung im No-
vember negativ beantwortet.

Zu Frage 5:

Die Bearbeitungsdauer von Anträgen hängt von der Rechtzeitigkeit des Eintreffens
und der Vollständigkeit der Einreichunterlagen ab, da nur vollständige Ansuchen im
Beirat behandelt werden. Auch ausständige Abrechnungen verzögern die Bearbei-
tung weiterer Anträge.

Zu Frage 6:

Bereits seit Jahren hegt der Bühnenbeirat Zweifel an der künstlerischen Qualität des
genannten Theaters, was dem Antragsteller bei einem Hearing im Juni 2002 nahe ge-
bracht wurde. Er konnte mit einer Bundesleistung daher keineswegs rechnen. Man-
che Antragsteller - wie auch das „aktionstheater ensemble" - schöpfen die zur Verfü-
gung stehenden Planungsinstrumente, wie etwa die rechtzeitige Einreichung für eine
Jahresförderung vor
dem 15. November 2004, bedauerlicherweise nicht aus.

Zu Frage 7:

Da eine große Anzahl der Aktivitäten des „aktionstheater ensemble" nicht in Vorarl-
berg, sondern in Wien stattfindet, wofür es auch seitens der Gemeinde Wien Förde-
rungen erhält, liegt kein Widerspruch zu der erwähnten Absicht des Staatssekretärs
für Kunst und Medien vor.

Ausschlaggebend für eine Förderung ist in jedem Fall - unabhängig vom Standort des
Antragstellers - die künstlerische Qualität.