2182/AB-BR/2006

Eingelangt am 21.02.2006
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BM für Landesverteidigung

 

Anfragebeantwortung

 

S91143/130-PMVD/2005     20. Februar 2006

Frau
Präsidentin des Bundesrates

Parlament

1017 Wien

Die Bundesräte Weiss, Kolleginnen und Kollegen haben am 21. Dezember 2005 unter der Nr. 2376/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Überstellung von Hubschraubern" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Nach deutschem Recht benötigen fremde Militärluftfahrzeuge, die in deutsches Hoheits­gebiet einfliegen, eine Genehmigung (military diplomatic clearance), die im Wege des Militärattachés beim Bundesministerium der Verteidigung in Deutschland zu beantragen ist.

Zu 2:

Ja; dieses Abkommen bezieht sich ausschließlich auf Hilfeleistungen im jeweils anderen Vertragsstaat und enthält keine Regelungen, die einem Vertragsstaat gestatten, das Staats­gebiet des anderen Vertragsstaates zum Zweck vorsorglicher Hilfeleistung im eigenen Staatsgebiet ohne Genehmigung zu überfliegen.

Zu 3:

Ich werde diesen Fall zum Anlass nehmen, an die zuständigen innerstaatlichen Stellen mit dem Ersuchen um Evaluierung der rechtlichen und faktischen Rahmenbedingungen heranzutreten.

Dessen ungeachtet, gestatte ich mir darauf hinzuweisen, dass Agenden der internationalen Katastrophenhilfe nach dem Bundesministeriengesetz 1986 dem Bundesministerium für Inneres zugeordnet sind und das österreichische Bundesheer in einem Assistenzeinsatz für die anfordernde Behörde und damit in deren Vollziehungsbereich tätig wird.