2182/AB-BR/2006
Eingelangt am 21.02.2006
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BM für
Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
S91143/130-PMVD/2005 20. Februar 2006
Frau
Präsidentin des Bundesrates
Parlament
1017 Wien
Die Bundesräte Weiss, Kolleginnen und Kollegen haben am 21. Dezember 2005 unter der Nr. 2376/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Überstellung von Hubschraubern" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Nach deutschem Recht benötigen fremde Militärluftfahrzeuge, die in deutsches Hoheitsgebiet einfliegen, eine Genehmigung (military diplomatic clearance), die im Wege des Militärattachés beim Bundesministerium der Verteidigung in Deutschland zu beantragen ist.
Zu 2:
Ja; dieses Abkommen bezieht sich ausschließlich auf Hilfeleistungen im jeweils anderen Vertragsstaat und enthält keine Regelungen, die einem Vertragsstaat gestatten, das Staatsgebiet des anderen Vertragsstaates zum Zweck vorsorglicher Hilfeleistung im eigenen Staatsgebiet ohne Genehmigung zu überfliegen.
Zu 3:
Ich werde diesen Fall zum Anlass nehmen, an die zuständigen innerstaatlichen Stellen mit dem Ersuchen um Evaluierung der rechtlichen und faktischen Rahmenbedingungen heranzutreten.
Dessen ungeachtet, gestatte ich mir darauf hinzuweisen, dass Agenden der internationalen Katastrophenhilfe nach dem Bundesministeriengesetz 1986 dem Bundesministerium für Inneres zugeordnet sind und das österreichische Bundesheer in einem Assistenzeinsatz für die anfordernde Behörde und damit in deren Vollziehungsbereich tätig wird.