2183/AB-BR/2006

Eingelangt am 10.03.2006
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0009-Pr 1/2006

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Bundesrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2382/J-BR/2006

 

Die Bundesräte Ana Blatnik, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Entscheidung des VfGH in der Frage der zweisprachigen Ortstafeln in Bleiburg und Bleiburg-Ebersdorf“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Angelegenheiten der staatlichen Verfassung und der Verfassungsgerichtsbarkeit gehören nach der im Bundesministeriengesetz 1986 festgelegten Zuständigkeitsverteilung nicht zum Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz. Mir kommt es daher als Bundesministerin für Justiz auch nicht zu, Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs zu interpretieren oder deren Umsetzung in die Wege zu leiten.

Für den Bereich der österreichischen Justiz möchte ich dennoch zum Ausdruck bringen, dass alle gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Sprachenrechte der in Österreich lebenden anerkannten Volksgruppen vollständig umgesetzt wurden und auch tatsächlich praktiziert werden.

Die Regelung des Gebrauchs der Volksgruppensprachen als Amtssprachen vor Gerichten wird in den Ausführungsbestimmungen der §§ 13 ff. Volksgruppengesetz (VGG) in Verbindung mit den auf Grund der Verordnungsermächtigung des § 2 Abs. 1 Z 3 VGG ergangenen sogenannten Amtssprachenverordnungen konkretisiert.

Die Ausgestaltung der Rechte der slowenischen Minderheit in Österreich wird in der Amtssprachenverordnung  betreffend die slowenische Sprache aus dem Jahr 1977, BGBl. Nr. 307/1977, näher determiniert. Diese sieht für den Bereich der Justiz vor, dass vor den Bezirksgerichten Bleiburg/Pliberk, Eisenkappel/Zelezna Kapla und Ferlach/Borovlja die Verwendung der slowenischen Sprache als weitere Amtssprache gesetzlich vorgesehen ist.

Die genannten Gerichte verfügen auch über richterliches wie nichtrichterliches Personal mit slowenischen Sprachkenntnissen. Im Jahr 2004 wurden rund 100 Verfahren an diesen Gerichten teilweise bzw. zur Gänze in slowenischer Sprache durchgeführt. Im Bezirksgericht Ferlach/Borovlia etwa sind der Gerichtsvorsteher, ein weiterer Richter sowie drei nichtrichterliche Bedienstete der slowenischen Sprache mächtig.

Das Bundesministerium für Justiz hat sich immer um einen konstruktiven Dialog mit den Volksgruppen bemüht und ist sich der großen Bedeutung der Verwendung der eigenen Sprache auch bei Gericht bewusst.

 

 

. März 2006

 

(Maga. Karin Gastinger)