2187/AB-BR/2006
Eingelangt am 31.03.2006
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0010-I 3/2006
Frau Präsidentin
des Bundesrates
Parlament
1017 Wien Wien, am 30. März 2006
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr. der Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen
und Kollegen vom 9. Februar 2006, Nr. 2383/J-BR/2006,
betreffend Erhöhung der Mittel für den Schutzwasserbau
Auf die schriftliche Anfrage der Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen vom 9. Februar 2006, Nr. 2383/J-BR/2006, betreffend Erhöhung der Mittel für den Schutzwasserbau, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Dem Anliegen der Verdoppelung der Bundesmittel konnte im Rahmen des Hochwasseropfer-Entschädigungsgesetzes (HWG) 2005 für das laufende Jahr entsprochen werden.
Voraussichtliches
Jahresprogramm 2006 - Schutzwasserbau in Vbg.:
Bundesflüsse und Grenzgewässer: 2,200.000,00 €
+ HWG 05 Restfinanzierung: 3,068.000,00 €
Interessentengewässer: 1,300.000,00 €
+ HWG 05 Restfinanzierung: 5,873.000,00 €
Zusätzlich:
Int. Rhein-Regulierung (IRR) 2,568.000,00 €
Zum Vergleich
das Jahresprogramm 2005 für Vbg:
Bundesflüsse und Grenzgewässer: 2,800.000,00 €
+ HWG 05 690.000,00 €
Interessentengewässer: 1,300.000,00 €
+ HWG 05 2,080.000,00 €
Zusätzlich:
Int. Rhein-Regulierung 1,380.000,00 €
Da mir der vorbeugende Hochwasserschutz ein wichtiges Anliegen ist, habe ich mich bei den diesjährigen Budgetverhandlungen für eine Aufstockung der Katastrophenfondsmittel besonders eingesetzt. So konnte für die kommenden Jahre eine beträchtliche Aufstockung der Katastrophenfondsmittel für den Schutzwasserbau um 37 Mio. € jährlich erreicht werden.
Dadurch wird ein Gesamtbauvolumen von 3,55 Mrd. € ausgelöst, womit in den kommenden zehn Jahren österreichweit 640 Projekte mehr genehmigt und gestartet werden können. Ein positiver Nebeneffekt dieser zusätzlichen Mittel ist die Sicherung von 1.500 Arbeitsplätzen in Österreich zusätzlich zu den 6.500, die derzeit direkt oder indirekt im Zusammenhang mit dem Schutz vor Naturgefahren vorhanden sind.
Die Aufteilung der Bundesmittel auf die Länder wird bei der Anfang Juni dieses Jahres stattfindenden Länderbesprechung der Bundeswasserbauverwaltung festgelegt werden.
Der Bundesminister: