2189/AB-BR/2006

Eingelangt am 07.04.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310102/0003-I/4/2006

 

 

 

Frau Präsidentin

des Bundesrates

Sissy Roth-Halvax

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2380/J-BR vom 9. Februar 2006 der Bundesräte Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Interventionen des Pressesprechers des Finanzministers zu einer Aussendung von ProSieben Austria zum Thema Fiona Swarovski, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zunächst weise ich die in der vorliegenden Anfrage getätigte Aussage, es sei meine Angewohnheit, Privates und Dienstliches nicht immer striktest zu trennen, auf das Deutlichste zurück. Wieder einmal soll der Anschein erweckt werden, meine Amtsführung als Finanzminister wäre nicht korrekt. Aber auch wenn derartige Versuche noch so oft unternommen werden, gewinnen sie um keinen Funken mehr an Wahrheitsgehalt. Dies sollte auch der Sozialdemokratischen Partei Österreichs bewusst sein, welche als Medieninhaberin einer Aussendung, in der ich unter anderem der Vermischung privater mit beruflichen Interessen bezichtigt werde, von den unabhängigen Gerichten zur Zahlung einer Entschädigung sowie zur Urteilsveröffentlichung verurteilt wurde.

 

Weiters weise ich darauf hin, dass dem Interpellationsrecht des Bundesrates gemäß § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates insbesondere Regierungsakte sowie Angelegenheiten der behördlichen Verwaltung oder der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten unterliegen. Ich bekenne mich uneingeschränkt zur Bedeutung des Interpellationsrechtes als Zeichen einer gelebten Demokratie, allerdings ersuche ich erneut um Verständnis dafür, dass mein Privatleben, wozu Aussagen meiner Gattin und diesbezügliche Reaktionen wohl zweifelsohne zu zählen sind, nicht Gegenstand der parlamentarischen Auseinandersetzung sein kann.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1. bis 3.:

§ 2 Bundesministeriengesetz 1986 (Teil 1 Z 10 der Anlage zu § 2) normiert die Information über den Ressortbereich einschließlich des Verkehrs mit der Presse, dem Hörfunk und dem Fernsehen als eine Aufgabe der Bundesministerien. Zur Steuerung der Informationspolitik sowie zu meiner Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben gehört meinem Kabinett ein Pressesprecher an. Der Aufgabenbereich dieses Mitarbeiters richtet sich ausschließlich nach den sich aus dem Bundesministeriengesetz ergebenden Aufgabenstellungen.

 

Nicht in das Aufgabengebiet meines Pressesprechers fällt daher mein Privatleben, wozu Aussagen meiner Gattin und diesbezügliche Reaktionen wohl zweifelsohne zu zählen sind. Die gegenständlichen Fragen unterliegen somit nicht dem Interpellationsrecht des Bundesrates.

 

Allerdings darf ich Ihnen versichern, dass sich meine MitarbeiterInnen, so auch mein Pressesprecher, der Bedeutung ihres Auftretens auch außerhalb dienstlicher Aufgabenbereiche bewusst sind. Ich muss daher wohl nicht weiter betonen, dass ich stets darauf einwirke, dass meine MitarbeiterInnen als wichtigste Image- und Informationsträger eines serviceorientierten Dienstleisters wie der modernen Finanzverwaltung in allen Lebenslagen auf ein angemessenes Verhalten ausreichend Bedacht nehmen.

 

Zu 4.:

Wie ich bereits mehrmals darlegen durfte, ist mir der offene Dialog mit allen Interessengruppen ein gelebtes Anliegen. Das Führen einer "Watchlist" für Journalisten wäre dabei kontraproduktiv zum Selbstverständnis der Finanzverwaltung als moderner Dienstleister. Es hieße, einen bestimmten Personenkreis aus dem Kommunikationsprozess auszuschließen. Den MitarbeiterInnen meines Ressorts und mir ist es jedoch wichtig, mit allen Dialoggruppen einen Meinungsaustausch zu pflegen. Es gilt, auf die Menschen in diesem Land proaktiv zuzugehen und ihnen die getroffenen Maßnahmen in ihrer Bedeutung für das eigene Umfeld zu erklären. Die bei dieser Gelegenheit aufgebaute Kommunikationsebene ist auch dazu geeignet, in einem offenen und intensiven Dialog die für Fortschritt, Generationengerechtigkeit und Chancenrealisierung notwendigen Weiterentwicklungen zu erarbeiten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen