2191/AB-BR/2006
Eingelangt am
07.04.2006
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ BMF-310102/0006-I/4/2006
Frau Präsidentin
des Bundesrates
Sissy Roth-Halvax
Parlament
1017 Wien
„Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2387/J-BR vom 9. Februar 2006 der Bundesräte
Wolfgang Schimböck, Kolleginnen und Kollegen, betreffend
"Bildungssparen", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Der wichtigste Faktor für die
Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft sind die Menschen eines Landes. Ihre
Fähigkeiten, ihr Leistungswille und ihre Einsatzfreude sind die unverzichtbare
Basis für die Attraktivität Österreichs als Wirtschaftsstandort und damit für
die Sicherung von Wachstum und Beschäftigung. Diese Bundesregierung hat
erkannt, dass die Ermutigung zu lebenslangem Lernen und der Aufbau eines neuen
Bewusstseins über den Wert von Bildung und Ausbildung im Zentrum unserer
Überlegungen stehen müssen.
Dem entsprechend stellt die Erhöhung
des Wachstumspotentials durch Zukunftsinvestitionen im Bereich der Bildung,
Forschung und Entwicklung – neben einem ausgeglichenen Staatshaushalt über den
Konjunkturzyklus und einer nachhaltigen substantiellen Senkung der Steuern und
Abgaben – eine der drei Säulen der finanz- und wirtschaftspolitischen Strategie
der Bundesregierung dar, deren erfolgreiche Umsetzung auch auf internationaler
Ebene Anerkennung findet. In den vergangenen sechs Jahren weisen die Ausgaben
des Bundes für Bildung und Wissenschaft einen kontinuierlichen Anstieg auf. Im
Jahr 2006 investieren wir um 1,1 Mrd. Euro mehr in unsere Schulen,
Fachhochschulen und Universitäten als 1999. Mit der Universitätsreform 2002
konnte durch die Ausstattung der österreichischen
Universitäten mit voller Rechts- und Geschäftsfähigkeit ein
entscheidender Schritt zur Förderung von Autonomie, Flexibilität und
Eigenverantwortung umgesetzt werden.
Im Rahmen der beiden Konjunkturpakete
2001 und 2002 sowie des Wachstums- und Standortpaketes 2003 wurden durch
zahlreiche legistische Maßnahmen
betreffend Bildung und Forschung entscheidende Impulse im Sinne einer
nachhaltigen Steuer- und Wirtschaftspolitik gesetzt. Die Einführung einer
Forschungsprämie, die Erhöhung des Forschungsfreibetrags, die Anhebung des
Bildungsfreibetrags sowie die Einführung einer Bildungsprämie dürfen hier als
Beispiele genannt werden. Künftig soll eine "Mittelstandsoffensive"
im Bereich Forschung und Entwicklung auch den kleinen und mittleren Unternehmen
die Möglichkeit eröffnen, einen Forschungsfreibetrag bzw. eine Prämie in
Anspruch zu nehmen.
Nicht zuletzt ist in diesem
Zusammenhang die Einrichtung einer Forschungsstiftung mit einem Kapital von 3,3
Mrd. Euro zu erwähnen. Die Steigerung der F&E-Quote von 1,9 % des BIP im
Jahr 1999 auf 2,5% des BIP im Jahr 2006 spricht für sich!
Die von der gegenständlichen Anfrage
thematisierte Ausweitung des Bausparens für Zwecke des so genannten
"Bildungssparens" soll den Zugang zu Maßnahmen der Berufsausbildung
und der beruflichen Weiterbildung, insbesondere auch im Bereich der
Erwachsenenbildung, erleichtern und ist damit als weitere Zukunftsinvestition
im Bildungsbereich zu verstehen.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1. bis 3.:
Durch das Wachstums- und
Beschäftigungsgesetz 2005 wurde der Geschäftsumfang der Bausparkassen von der
Finanzierung ausschließlich wohnungswirtschaftlicher Maßnahmen auf die
Finanzierung von Maßnahmen der Bildung und Pflege erweitert. Angesparte Beträge
aus einem Bausparvertrag können nunmehr vorzeitig für Bildungsaufwendungen
verwendet werden, ohne dass wie bisher die staatliche Bausparprämie
zurückgezahlt werden muss.
Aufwendungen für Aus- und Fortbildung
sind in voller Höhe als Betriebsausgaben bzw. als Werbungskosten gemäß § 16
Abs. 1 Z 10 EStG steuerlich abzugsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit der vom
Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit stehen oder
es sich um Umschulungsmaßnahmen handelt. Die Abzugsfähigkeit besteht unabhängig
davon, ob diese Aufwendungen mit einem Bauspardarlehen oder auf andere Weise
finanziert werden. Eine zusätzliche Berücksichtigung der Darlehensrückzahlungen
als Sonderausgaben würde eine Doppelförderung bewirken.
Die Möglichkeit der steuerlichen
Absetzbarkeit von Rückzahlungen aus Bauspardarlehen für Wohnraumschaffung steht
nicht in Zusammenhang mit dem Vorliegen
von Bauspardarlehen an sich, sondern liegt an der – vollkommen losgelöst
vom Bestehen einer Bausparfinanzierung – gesetzlich vorgesehenen
grundsätzlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für begünstigte
Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung als Sonderausgaben gemäß § 18
Abs. 1 Z 3 EStG.
Seitens der Bundesregierung besteht daher
nicht die Absicht, die Rückzahlung von Bauspardarlehen für Aus- und
Fortbildungsaufwendungen - zusätzlich zur bereits bestehenden Abzugsfähigkeit
dieser Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten – als
Sonderausgaben steuerlich zu begünstigen.
Mit freundlichen Grüßen