2191/AB-BR/2006

Eingelangt am 07.04.2006
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

GZ BMF-310102/0006-I/4/2006

Anschrift:

Frau Präsidentin

des Bundesrates

Sissy Roth-Halvax

 

Parlament

1017 Wien

                                     

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2387/J-BR vom 9. Februar 2006 der Bundesräte Wolfgang Schimböck, Kolleginnen und Kollegen, betreffend "Bildungssparen", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Der wichtigste Faktor für die Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft sind die Menschen eines Landes. Ihre Fähigkeiten, ihr Leistungswille und ihre Einsatzfreude sind die unverzichtbare Basis für die Attraktivität Österreichs als Wirtschaftsstandort und damit für die Sicherung von Wachstum und Beschäftigung. Diese Bundesregierung hat erkannt, dass die Ermutigung zu lebenslangem Lernen und der Aufbau eines neuen Bewusstseins über den Wert von Bildung und Ausbildung im Zentrum unserer Überlegungen stehen müssen.

 

Dem entsprechend stellt die Erhöhung des Wachstumspotentials durch Zukunftsinvestitionen im Bereich der Bildung, Forschung und Entwicklung – neben einem ausgeglichenen Staatshaushalt über den Konjunkturzyklus und einer nachhaltigen substantiellen Senkung der Steuern und Abgaben – eine der drei Säulen der finanz- und wirtschaftspolitischen Strategie der Bundesregierung dar, deren erfolgreiche Umsetzung auch auf internationaler Ebene Anerkennung findet. In den vergangenen sechs Jahren weisen die Ausgaben des Bundes für Bildung und Wissenschaft einen kontinuierlichen Anstieg auf. Im Jahr 2006 investieren wir um 1,1 Mrd. Euro mehr in unsere Schulen, Fachhochschulen und Universitäten als 1999. Mit der Universitätsreform 2002 konnte durch die Ausstattung der österreichischen              Universitäten mit voller Rechts- und Geschäftsfähigkeit ein entscheidender Schritt zur Förderung von Autonomie, Flexibilität und Eigenverantwortung umgesetzt werden. 

 

Im Rahmen der beiden Konjunkturpakete 2001 und 2002 sowie des Wachstums- und Standortpaketes 2003 wurden durch zahlreiche legistische  Maßnahmen betreffend Bildung und Forschung entscheidende Impulse im Sinne einer nachhaltigen Steuer- und Wirtschaftspolitik gesetzt. Die Einführung einer Forschungsprämie, die Erhöhung des Forschungsfreibetrags, die Anhebung des Bildungsfreibetrags sowie die Einführung einer Bildungsprämie dürfen hier als Beispiele genannt werden. Künftig soll eine "Mittelstandsoffensive" im Bereich Forschung und Entwicklung auch den kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit eröffnen, einen Forschungsfreibetrag bzw. eine Prämie in Anspruch zu nehmen.

 

Nicht zuletzt ist in diesem Zusammenhang die Einrichtung einer Forschungsstiftung mit einem Kapital von 3,3 Mrd. Euro zu erwähnen. Die Steigerung der F&E-Quote von 1,9 % des BIP im Jahr 1999 auf 2,5% des BIP im Jahr 2006 spricht für sich!

 

Die von der gegenständlichen Anfrage thematisierte Ausweitung des Bausparens für Zwecke des so genannten "Bildungssparens" soll den Zugang zu Maßnahmen der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung, insbesondere auch im Bereich der Erwachsenenbildung, erleichtern und ist damit als weitere Zukunftsinvestition im  Bildungsbereich zu verstehen.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1. bis 3.:

Durch das Wachstums- und Beschäftigungsgesetz 2005 wurde der Geschäftsumfang der Bausparkassen von der Finanzierung ausschließlich wohnungswirtschaftlicher Maßnahmen auf die Finanzierung von Maßnahmen der Bildung und Pflege erweitert. Angesparte Beträge aus einem Bausparvertrag können nunmehr vorzeitig für Bildungsaufwendungen verwendet werden, ohne dass wie bisher die staatliche Bausparprämie zurückgezahlt werden muss.

 

Aufwendungen für Aus- und Fortbildung sind in voller Höhe als Betriebsausgaben bzw. als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG steuerlich abzugsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit stehen oder es sich um Umschulungsmaßnahmen handelt. Die Abzugsfähigkeit besteht unabhängig davon, ob diese Aufwendungen mit einem Bauspardarlehen oder auf andere Weise finanziert werden. Eine zusätzliche Berücksichtigung der Darlehensrückzahlungen als Sonderausgaben würde eine Doppelförderung bewirken.

 

Die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von Rückzahlungen aus Bauspardarlehen für Wohnraumschaffung steht nicht in Zusammenhang mit dem Vorliegen  von Bauspardarlehen an sich, sondern liegt an der – vollkommen losgelöst vom Bestehen einer Bausparfinanzierung – gesetzlich vorgesehenen grundsätzlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für begünstigte Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung als Sonderausgaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 EStG. 

 

Seitens der Bundesregierung besteht daher nicht die Absicht, die Rückzahlung von Bauspardarlehen für Aus- und Fortbildungsaufwendungen - zusätzlich zur bereits bestehenden Abzugsfähigkeit dieser Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten – als Sonderausgaben steuerlich zu begünstigen.

 

Mit freundlichen Grüßen