2192/AB-BR/2006

Eingelangt am 07.04.2006
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BM für Bildung, Wisschenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau                                                                                                                              GZ 10.001/0001-III/4a/2006

Präsidentin des Bundesrates

Sissy Roth-Halvax

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 7. April 2006

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2384/J-BR/2005 betreffend eine öffentliche AHS-Langform in Innsbruck, die die Bundesräte Eva Konrad, Kolleginnen und Kollegen am 9. Februar 2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1.:

Es gibt derzeit keinen Rechtsakt des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Errichtung und Führung eines BRG Innsbruck-West.

 

Ad 2., 3., 4., 5., 6. und 8.:

Mit Schreiben vom 27. März 2006 hat der Präsident des LSR Tirol mitgeteilt, dass die Stadtgemeinde Innsbruck um Aufnahme von Verhandlungen über die Errichtung einer AHS vorerst in privater Trägerschaft der Stadt und einer Option auf spätere Verbundlichung ersucht hat. Um die Stadt Innsbruck bei diesem Vorhaben optimal zu unterstützen, wird die Schulbehörde 1. Instanz beauftragt, mit der Stadt bestmöglich zu kooperieren. Gleichzeitig wird der LSR Tirol die Bedarfssituation und die mittelfristige Bedarfsprognose überprüfen, um auf Grund der Ergebnisse in konkrete Verhandlungen mit der Stadt Innsbruck einzutreten.

 

Ad 7.:

Nein.

 

Ad 9.:

Ganz allgemein ist festzustellen, dass sowohl das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wie auch der Landesschulrat gemeinsam bestrebt sind, neue Lehr- und Lernformen an allen Schulen und damit auch an allen AHS-Langformen zu erproben. Innovationen bleiben deshalb nicht auf einzelne Schulen, d.h. auch nicht auf allfälligen Neugründungen, beschränkt.

 

Ad 10.:

Nach Auskunft des Landesschulrates für Tirol befindet sich der Landesschulrat in einem regen Austausch mit dem Institut für Lehrer/innenbildung und Schulforschung an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, insbesondere im Bereich der Schulpraktika.

 

Ad 11.:

Eine Frage 11 ist in der gegenständlichen Anfrage nicht enthalten.

 

Ad 12.:

Generell ist festzuhalten, dass das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bei Schulbauvorhaben, gleichgültig ob es sich um Neubaumaßnahmen oder um Generalsanierungen bzw. Zubau- und Aus­baumaßnahmen handelt, architektonische Konzepte realisiert, die den pädagogischen funktionellen Voraussetzungen und Anforderungen entsprechen und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit folgen. Die Schaffung von Einrichtungen zur Durchführung der Tages- bzw. Nachmittagsbetreuung wird dort realisiert, wo ein entsprechender Bedarf gegeben ist.

 

Ad 13.:

Auch hier kann wiederum ganz allgemein gesagt werden, dass in Schulgebäuden, die in der Schulerhalterschaft des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur stehen, eine Schulkantine überall dort geführt wird, wo ein entsprechender Bedarf gegeben ist. Ob in einer möglichen fünften AHS-Langform in Innsbruck eine Kantine eingerichtet wird, kann im Hinblick auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 12 derzeit nicht beantwortet werden.

 

Ad 14.:

Siehe Antworten zu den Fragen 1 bis 13.

 

Ad 15.:

Siehe Antworten zu den Fragen 2, 3, 4, 5, 6 und 8.

 

Ad 16., 17. und 18.:

Siehe Antworten zu den Fragen 1 bis 15.

 

Ad 19.:

Verschiedene Studien (zuletzt die des Österreichischen Instituts für Raumplanung im Jahre 2002/2003) bestätigen, dass das Standortnetz im AHS-Bereich sehr verdichtet ist. So können von mehr als 90 % der Orte in Österreich innerhalb von 45 Minuten Gymnasien bzw. Realgymnasien erreicht werden.

 

Ein entsprechender zusätzlicher Bedarf muss grundsätzlich in der Region beurteilt werden. Sollte sich ein nachhaltiger Bedarf herausstellen, ist das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bereit, eine Verbundlichung durchzuführen (siehe dazu Antworten zu den Fragen 3 und 4).

 

Ad 20.:

Nach den Berechnungen des Landesschulrates für Tirol ist im Schuljahr 2014/2015 in etwa mit der Eröffnung von 22 Klassen im 1. Jahrgang zu rechnen. Im Vergleich dazu wird festgehalten, dass auch im Schuljahr 2006/2007 voraussichtlich 22 Klassen im 1. Jahrgang eröffnet werden.

 

Ad 21.:

Der Landesschulrat berichtet, dass es zwar hohe Anmeldezahlen (meistens begründet durch Mehr­fachanmeldungen) gibt, dass aber jährlich 130 Aufnahmen erfolgen und dass es praktisch zu keinen Abweisungen (der Landesschulrat spricht von nicht einmal 10 Schüler/innen) gekommen ist.

 

Ad 22.:

Mit dem 2. Schulrechtspaket 2005 (BGBl. I Nr. 20/2006) wurde gesetzlich verankert, dass die Anmeldeverfahren vorverlegt sowie vereinheitlicht und gestrafft werden, um Eltern, Schülern und den Schulen selbst mehr Planungssicherheit zu geben. Damit ist für die Zukunft gewährleistet, dass jedes Kind bereits vor den Sommerferien weiß, welche Schule es im Herbst besuchen wird.

Im Übrigen ist auf die Beantwortung zu Frage 21 zu verweisen, wonach es praktisch zu keinen Abweisungen gekommen ist.

 

Ad 23.:

Die Regelung für die Reihung der Anmeldung an den Innsbrucker AHS ist bekannt. Sie war bereits einmal Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage (Beantwortung 3642/AB XXI. GP), wurde damals eingehend geprüft und für rechtlich und pädagogisch einwandfrei erachtet.

 

Ad 24.:

Ein Zeitpunkt für den Abschluss der Verhandlungen über die Grundsatzvereinbarung für die Refinanzierung des Gymnasiums Linz-Süd kann derzeit noch nicht genannt werden.

 

Ad 25.:

Solche Schulen sind weder dem Ressort noch dem Landesschulrat für Tirol bekannt. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das an den Bundesschulen verfügbare Budget für Anlagen und Sachaufwand der AHS in Tirol von 2004 auf 2005 um 6,7 % und von 2005 auf 2006 um weitere 4,4 % erhöht wurde.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.