2199/AB-BR/2006
Eingelangt am 10.05.2006
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Bundesrates
Sissy Roth-Halvax
Parlament
1017 Wien
Die Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer und Ing. Reinhold Einwallner haben am 10. März 2006 unter der Zl. 2396/J-BR/2006 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Überstellung von Hubschraubern“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach
den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zur Frage 1 und 2:
Die bilateralen Abkommen über die
grenzüberschreitende Hilfeleistung in Katastrophen-fällen, die Österreich mit
Deutschland wie auch mit anderen Staaten abgeschlossen hat, regeln
grundsätzlich die Modalitäten der Hilfeleistung an den jeweils anderen Staat
aufgrund dessen Hilfeersuchen. Für diesen Fall sehen die Abkommen auch
entsprechende Er-leichterungen für den Grenzübertritt von Hilfseinheiten vor.
Das Überfliegen von Staatsgrenzen
mit Staatsluftfahrzeugen, die nicht zum Zweck der grenzüberschreitenden
Hilfeleistung an einen anderen Staat erfolgen, fällt hingegen nicht in den
systematischen Regelungsbereich dieser Abkommen. Aus diesem Grund ergibt sich
auch aufgrund des in der Anfrage angeführten Vorfalls keine Notwendigkeit, das
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland
über die gegen-seitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren
Unglücksfällen anzupassen.
Zur Frage 3:
Überflüge von zivilen
Rettungshubschraubern über die österreichisch-deutsche Staatsgrenze sind an
keine spezifischen Bewilligungen gebunden. Diesbezüglich sind auch keine
Probleme mit Überflügen im Fall von Katastropheneinsätzen bekannt.
Für landungslose Überflüge über
deutsches Hoheitsgebiet mit Militärluftfahrzeugen sind Bewilligungen nach
entsprechenden luftfahrtrechtlichen Vorschriften vorgesehen, die jedoch nicht
in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres fallen.