2199/AB-BR/2006

Eingelangt am 10.05.2006
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Bundesrates

Sissy  Roth-Halvax

Parlament

1017 Wien     

                       

 

Die Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer und Ing. Reinhold Einwallner haben am                 10. März 2006 unter der Zl. 2396/J-BR/2006 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Überstellung von Hubschraubern“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zur Frage 1 und 2:

Die bilateralen Abkommen über die grenzüberschreitende Hilfeleistung in Katastrophen-fällen, die Österreich mit Deutschland wie auch mit anderen Staaten abgeschlossen hat, regeln grundsätzlich die Modalitäten der Hilfeleistung an den jeweils anderen Staat aufgrund dessen Hilfeersuchen. Für diesen Fall sehen die Abkommen auch entsprechende Er-leichterungen für den Grenzübertritt von Hilfseinheiten vor.

 

Das Überfliegen von Staatsgrenzen mit Staatsluftfahrzeugen, die nicht zum Zweck der grenzüberschreitenden Hilfeleistung an einen anderen Staat erfolgen, fällt hingegen nicht in den systematischen Regelungsbereich dieser Abkommen. Aus diesem Grund ergibt sich auch aufgrund des in der Anfrage angeführten Vorfalls keine Notwendigkeit, das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegen-seitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen anzupassen.

 

 

Zur Frage 3:

Überflüge von zivilen Rettungshubschraubern über die österreichisch-deutsche Staatsgrenze sind an keine spezifischen Bewilligungen gebunden. Diesbezüglich sind auch keine Probleme mit Überflügen im Fall von Katastropheneinsätzen bekannt.

 

Für landungslose Überflüge über deutsches Hoheitsgebiet mit Militärluftfahrzeugen sind Bewilligungen nach entsprechenden luftfahrtrechtlichen Vorschriften vorgesehen, die jedoch nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres fallen.