2200/AB-BR/2006

Eingelangt am 10.05.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0008-I/CS3/2006     DVR:0000175

 

 

An die

Präsidentin des Bundesrates

Sissy Roth-Halvax

Parlament

1017   Wien

Wien, 9. Mai 2006

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 2393/J-BR/2006 betreffend Ausbau der Bahnstrecke Bregenz – St. Gallen, die die Bundesräte Jürgen Weiss und KollegInnen am 10. März 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Im Allgemeinen:

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation der Schweizerischen Eidgenossen­schaft haben am 27. Oktober 2003 in Bern eine Vereinbarung über die Zusam­men­arbeit bei der weiteren Entwicklung des Eisenbahnwesens abgeschlossen. In dieser Vereinbarung ist unter anderem vorgesehen, die Eisenbahnver­bindung St. Margrethen – Bregenz sowohl in technischer als auch in organisatorischer Hinsicht zu modernisieren.

Wie ich in der Anfragebeantwortung 2109/AB-BR/2005 vom 13. Mai 2005 ausgeführt habe, wurde von den ÖBB eine Förderung im Rahmen des INTERREG III A-Programms
„Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein" für dieses Projekt beantragt.

 

Der Rahmenplan der ÖBB sieht vor, dass die Planungstätigkeit bis Ende 2006 erfolgt und die Baumaßnahmen ab dem Jahre 2008 mit dem Bau der Haltestelle Lauterach West beginnen sollen.

 

Frage 1:

Liegt die Förderzusage der EU für das von der ÖBB beantragte Projekt „Ausbauplanung der Eisenbahnstrecke St. Margarethen – Bregenz“ inzwischen vor?

 

Antwort:

Für das Projekt "Ausbauplanung der Eisenbahnstrecke St. Margrethen (CH) – Bregenz (A)" haben die ÖBB eine Förderung im Rahmen des INTERREG III A-Programms „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ beantragt. Dieser Antrag wurde von den zuständigen Gremien bereits im Herbst 2005 genehmigt, so dass etwa die Hälfte der Planungskosten als EU-Zuschuss im Rahmen dieses Programmes lukriert werden können.

 

Frage 2:

Bleibt es dabei, dass die Planungstätigkeit 2006 abgeschlossen sein wird und die Baumaßnahmen im Jahr 2008 beginnen werden?

 

Antwort:

Die Planungsarbeiten sind bereits voll im Gange und sollen um die Jahreswende 2006/2007 abgeschlossen werden, so dass nachfolgend die erforderlichen Verfahrensschritte zur Erlangung der behördlichen Genehmigungen eingeleitet werden können.

 

 

Mit freundlichen Grüßen