2205/AB-BR/2006

Eingelangt am 19.06.2006
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Bundesrates

Sissy ROTH-HALVAX

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMGF-11001/0042-I/3/2006

Wien, am   16.  Juni 2006

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2399/J-BR/2006 der Bundesräte Ing. Reinhold Einwallner und GenossInnen wie folgt:

 

 

Fragen 1 bis 4:

Im Regierungsprogramm ist vorgesehen, den Fonds „Gesundes Österreich“ (FGÖ) und das „Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen“ (ÖBIG) zusammen zu legen und damit ein nationales Forschungs- und Planungsinstitut „Gesundheit Österreich“ für das österreichische Gesundheitswesen zu bilden.

 

Zusätzlich sieht das Bundesgesetz zur Qualität von Gesundheitsleistungen (Gesundheitsqualitätsgesetz 2004) die Einrichtung eines „Bundesinstituts für Qualität im Gesundheitswesen“ (BIQG) vor.

 

Durch die Errichtung der Gesundheit Österreich GmbH unter Einschluss des ÖBIG, des BIQG und des FGÖ sollen diese Vorhaben umgesetzt werden. Ich verweise dazu auf die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes über die Gesundheit Österreich GmbH, 1430 BlgNR XXII. GP.

 

Damit entsteht ein nationales Forschungs- und Planungsinstitut, das den Entscheidungsträgern der Bundes- und Landesebene sowie der Krankenversicherung die wichtigsten Entscheidungsgrundlagen sowohl für die Strukturplanung der Gesundheitsvorsorge als auch für die Leitlinien zur Qualitätssicherung und der Gesundheitsförderung aufbereitet.

 

Ziel ist es, die heute international anerkannte Kernkompetenz des ÖBIG um die Forschungsaspekte der Qualitätssicherung und die positiven Erfahrungen der Gesundheitsförderung des FGÖ in einem staken Kompetenzzentrum neu zu bündeln und zu stärken.

 

Hauptanliegen des Gesetzes ist daher die im öffentlichen Interesse gelegene Nutzung der fachlich inhaltlichen Synergieeffekte, die sich durch die enge Zusammenarbeit der drei einander ergänzenden Geschäftsbereiche ergibt.

 

Die neu geschaffene Gesellschaft ist somit in der Lage, nicht nur alle wesentlichen Daten zum Gesundheitswesen zu sammeln und wissenschaftlich auszuwerten, sondern kann durch die Geschäftsbereiche BIQG und FGÖ auch gleich auf eventuell sichtbar werdende Disparitäten in seiner Forschungs- und Planungstätigkeit reagieren und die erforderlichen Maßnahmen der Qualitätssicherung und Gesundheitsförderung setzen.

 

Um eine größtmögliche Akzeptanz der wissenschaftlichen Ergebnisse vor allem im Bereich der Planung der integrierten Versorgung der Patienten und Patientinnen ebenso wie im Bereich der Qualitätssicherung zu gewährleisten, wurde die durch die strengen vergaberechtlichen Vorschriften notwendige alleinige rechtliche Trägerschaft des Bundes durch umfangreiche Mitsprache- und Mitbestimmungsmöglichkeiten insbesondere der Länder und der Sozialversicherung ergänzt. Außerdem ist die GÖG im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit gegenüber dem Gesellschafter weisungsfrei.

 

Diese partnerschaftliche Einbindung der Länder (als die Verantwortlichen für die Krankenanstalten) und der sozialen Krankenversicherung (verantwortlich für die ambulante Versorgung) ist deswegen wichtig, weil die Gesundheitsstrukturreform dieser Bundesregierung die Überwindung der bisher so streng getrennten extra- und intramuralen Versorgungsstrukturen zum Ziel hatte.

 

Im Unterschied zum bisherigen Kuratorium des ÖBIG, in dem die Länder mit zwei Sitzen und die Soziale Krankenversicherung mit einem Sitz von insgesamt 13 vertreten waren, wird die neue Institutsversammlung aus je 9 Vertretern der Länder, der sozialen Krankenversicherung und des Bundes zusammengesetzt sein. Es kommt somit zu einer wesentlichen stärkeren Einbindung der Länder als bisher. In der Institutsversammlung werden vor allem die wissenschaftlichen Planungsgrundsätze für eine integrierte Gesundheitsversorgung im extra- und intramuralen Bereich sowie die Grundlagen für die wissenschaftliche Entwicklung von Leit- und Richtlinien im Bereich der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität im Gesundheitswesen festgelegt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin