2210/AB-BR/2006

Eingelangt am 17.07.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0034-I 3/2006

Herrn Präsidenten

des Bundesrates

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 13. Juli 2006

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr. der Bundesräte Elisabeth Kerschbaum,

Kolleginnen und Kollegen vom 22. Mai 2006, Nr. 2403/J-BR/2006,

betreffend Radonbroschüre des Bundesministeriums für Land- und

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen vom 22. Mai 2006, Nr. 2403/J-BR/2006, betreffend Radonbroschüre des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Grundsätzliche Bemerkungen:

 

Bis vor wenigen Jahren war die Einwirkung ionisierender Strahlung auf den Menschen aus Strahlenquellen natürlicher radioaktiver Stoffe nur dann in den gesetzlichen Regelungsbereich einbezogen, wenn die Radioaktivität dieser Strahlenquellen genutzt wurde.

 

Unabhängig davon hat die österreichische Strahlenschutzkommission im Jahr 1992 Richtwerte in Bezug auf die Radonbelastung für Räume zum Daueraufenthalt von Personen empfohlen und zwar 200 Bq/m3 für Neubauten und 400 Bq/m3 für Altbauten. Für den Fall eines Über-schreitens des 400 Bq/m3-Richtwertes wurde empfohlen Sanierungsmaßnahmen in Betracht zu ziehen. An der Ausarbeitung der Empfehlung waren Vertreter der Länder eingebunden; darüber hinaus wurden die Länder im Erlasswege über diese Empfehlungen informiert. Weiters wurde in diesem Zusammenhang das Österreichische Radonprojekt zur Ermittlung des Radonpotentials unter Einbindung von Ländern und Gemeinden begonnen.

Mit der Richtlinie 96/29/EURATOM und den zugehörigen nationalen Regelungen der Mitgliedstaaten wurden die Einwirkungen der von natürlichen radioaktiven Stoffen ausgehenden ionisierenden Strahlung auch unter der Voraussetzung, dass die Nutzung der Strahlung nicht beabsichtigt ist, aber als „Nebeneffekt“ nicht außer Acht gelassen werden kann, in den gesetzlichen Regelungsumfang aufgenommen. Ausgenommen hievon wurde aber ausdrücklich die Einwirkung von Radon in Häusern auf die Allgemeinbevölkerung. Österreich folgte bei der Umsetzung der Richtlinie ins nationale Recht dieser Regelung.

 

Der Gesetzgeber hat aber in der letzten Novelle des Strahlenschutzgesetzes festgelegt, dass der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft die Radonbelastung der österreichischen Bevölkerung zu erfassen und die Dokumentationen in einer Datenbank zusammenzufassen hat. Der Inhalt der Datenbank sowie Empfehlungen zur Reduktion der Radonbelastung sind der Bevölkerung und den zuständigen Behörden zugänglich zu machen.

 

In Vollziehung dieser Gesetzesbestimmungen wurden die Ergebnisse des österreichischen Radonprojektes sowie eine allgemein verständliche Aufklärungsbroschüre auf die Homepage des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gestellt und die gedruckte Broschüre österreichweit an ausgewählte Stellen verteilt. Weiters ist auch eine „Radon-CD“ mit einschlägigen Informationen erstellt worden.

 

Die Umsetzung der Empfehlungen obliegt den Haus- bzw. Wohnungseigentümern.

 

 

 

 

 

 

Zu den Fragen im Einzelnen:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Die entsprechenden Publikationen sind bekannt. Es gibt aber weiterhin eine kontroversiell geführte wissenschaftliche Diskussion, deren Endergebnis ebenso wie die weitere Behandlung der Radonfrage in der Europäischen Union, insbesondere unter deutscher Präsidentschaft, abzuwarten wäre, um eine einheitliche Vorgangsweise für die Bevölkerung in den Mitgliedstaaten zu erzielen.

Zu Frage 3:

 

In der Sitzung vom 29. Juni 1992 hat die österreichische Strahlenschutzkommission eine Empfehlung betreffend „Richtwerte für die Radonkonzentration in Innenräumen“ beschlossen, die entsprechend publiziert wurde. Weiters wurde das Österreichische Radonprojekt beauftragt. Unter Mitarbeit von Vertretern der Strahlenschutzabteilung wurden die ÖNORMen S 5280-1 „Radon – Messverfahren und deren Anwendungsbereiche“ und S 5280-2 „Radon – Technische Vorsorgemaßnahmen bei Gebäuden“ sowie S 5280-3 „Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden“ erstellt.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

In der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) wurde in Vollziehung des § 38b des 2004 novellierten Strahlenschutzgesetzes mit Mitteln meines Ressorts heuer die Österreichische Fachstelle für Radon zur Koordination der Radonaktivitäten in Österreich eingerichtet. Diese wird so rasch wie möglich die im obzitierten § 38b Strahlenschutzgesetz erwähnte Datenbank für Radonkonzentrationen und eine spezielle Radonhomepage erstellen. An Finanzmitteln stehen für Investitionen (Gerätebeschaffung) etwa € 110.000,-, für die Erstellung der Datenbank € 50.000,- und für die Erstellung der Radon-Homepage € 10.000,- zur Verfügung. Personelle Ressourcen sind im Umfang von etwa zwei Mannjahren vorgesehen. Mit Ende des Jahres sollten die Investitionen und die personelle Ausstattung abgeschlossen sein, sodass im nächsten Jahr eine Verdichtung der flächendeckenden Radonmessungen begonnen werden kann.

 

Zu Frage 6:

 

In der Sektion V meines Ressorts ist der Arbeitskreis Innenraumluft eingerichtet, der sich auch mit dem Thema Radon befasst.

 

Zukünftig ist zur Nutzung von Synergien die Koordination aller Aktivitäten in meinem Ressort zum Thema Radon in der Fachstelle Radon der AGES vorgesehen. Wie schon in der Vergangenheit, insbesondere durch das Bundesland Oberösterreich wahrgenommen, werden die Länder und sonstige Interessierte die Möglichkeit haben, sich der Fachstelle Radon zu bedienen.

 

Zu den Fragen 7 bis 9:

 

Von der Radonbroschüre wurden 40.000 Exemplare gedruckt. Alle österreichischen Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften haben jeweils 3 Stück davon zugesandt erhalten, weiters wurde die Broschüre an die rund 9.000 Haushalte, in denen im Rahmen von ÖNRAP Radonmessungen durchgeführt worden sind, verschickt. Die höheren Schulen von Österreich haben als Unterrichtsbehelf jeweils 4 Broschüren sowie die „Radon-CD“, die Informationen in elektronischer Form enthält, erhalten.

 

Sowohl in den jeweils mitverschickten Begleitschreiben als auch in der Broschüre selbst wird darauf hingewiesen, dass die Broschüre bei Bedarf kostenlos in den jeweils zuständigen Landesdienststellen angefordert werden kann. Weiters sind die Broschüre und die Radonpotenzialkarte in elektronischer Form auf der Homepage des Lebensministeriums über das Internet allgemein zugänglich. Eine über den Inhalt der Broschüre hinausgehende, gesonderte Information von Gemeinden mit höherem Radonpotenzial erscheint derzeit nicht erforderlich.

 

Zu Frage 10:

 

Eine Überschreitung des Richtwertes von 400 Bq/m3 bedeutet nicht, dass damit eine gesundheitlich bedenkliche Radongasbelastung vorliegt. Vielmehr soll beim Überschreiten des Richtwertes Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration in Erwägung gezogen werden. Zufolge der vorliegenden Erkenntnisse sind etwas mehr als 4% der österreichischen Bevölkerung einer Radongasbelastung von mehr als 400 Bq/m3 ausgesetzt, sofern keine Maßnahmen, wie oftmaligeres Lüften der Räume, gesetzt werden. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass ein Richtwert kein Grenzwert ist, der als Limit einzuhalten ist.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

 

Aufgrund des geringen geogenen Radonpotenzials in den USA und Kanada gelten dort niedrigere Richtwerte als in Österreich, in Tschechien sind die Richtwerte gleich wie in Österreich.

 

Allgemein ist festzustellen, dass die Bestimmungen in den einzelnen Staaten durch die Rahmenbedingungen wie Radonpotenzial, Wirtschaftlichkeit von Sanierung und Vorsorge, politische Prioritäten etc. bestimmt werden und deshalb eine große Vielfalt an Bestimmungen herrscht.

 

Österreich wird den mit der letzten Novelle zum Strahlenschutzgesetz begonnenen Weg der Verdichtung der flächendeckenden Radonmessungen, der Information und Beratung der Interessierten fortsetzen. Mit Wirksamwerden der verbesserten gerätetechnischen und personellen Ausstattung der AGES werden auch konkretere und verbesserte Informationen zur Verfügung stehen.

 

Die Umsetzung allfälliger Vorsorge- oder Sanierungsmaßnahmen obliegt den Eigentümern von Häusern bzw. Wohnungen.

 

Zu den Fragen 13 und 14:

 

Raumplanung und Flächenwidmung fallen in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Wie das tschechische Beispiel zeigt, sind auch auf diesem Wege Maßnahmen möglich.

 

Zu den Fragen 15 bis 17:

 

Eine allfällige Feststellung des Radongehaltes von Bundesgebäuden obliegt dem Eigentümer.

 

Die AGES hat Messungen für die Bundesländer Oberösterreich und Kärnten durchgeführt:

 


Oberösterreich:

Kindergärten, Kinderbetreuungseinrichtungen, Landesschulen;

Ergebnisse siehe http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-3DCFCFC3-340117D0/ooe/‑hs.xsl/18065_DEU_HTML.htm .

 

Privathäuser, vom Land Oberösterreich geförderte Messungen; Ergebnisse liegen beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, U-UT, Stockhofstr. 40, 4020 Linz auf.

 

Kärnten:

Kindergärten und Landesschulen;

Ergebnisse liegen beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. S12, Hasnerstraße 8, 9020 Klagenfurt auf.

 

Zu Frage 18:

 

Erhöhte Radonkonzentrationen treten ganz allgemein vorwiegend in Garagen oder Kellergeschossen, bei nicht unterkellerten Gebäuden unter Umständen auch in Erdgeschossen auf. Die Radonkonzentration in größeren, mehrstöckigen, belüfteten Gebäuden ist erwiesenermaßen vernachlässigbar gering.

 

Zu Frage 19:

 

Wie schon erwähnt, werde ich mich auch in Zukunft für eine Verdichtung der Radongasmessungen, Verbesserung der Information und der Beratung von Interessierten, insbesondere im

 

Wege elektronischer Medien aber auch durch Druckwerke einsetzen. Mit den heuer bei der AGES gesetzten Maßnahmen zur gerätetechnischen und personellen Ausstattung ist ein wesentlicher Schritt in diese Richtung gesetzt worden.

 

Der Bundesminister: