2213/AB-BR/2006

Eingelangt am 27.07.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.000/0016-I/PR3/2006     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Bundesrates

Gottfried Kneifel

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

Wien,   25. Juli 2006

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 2409/J-BR/2006 betreffend Budget für Tiertransporte 2006, laufendes Jahr 2005, Jahresabschluss 2004 sowie des Budgets für Tiertransporte 2007 im Bundesland Niederösterreich, die die Bundesrätin Kerschbaum, Freundinnen und Freunde am 1. Juni 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 und 2:

Wie viele Schulungen wurden bisher durchgeführt und welche Schulungen betr. Tiertransporte

sind 2006 geplant? (Bitte nach Inhalten der Kursmaßnahmen, betroffene Personengruppen, Zeitraum und Ort aufschlüsseln!)

 

Welche Schulungen haben 2005 bzw. im laufenden Jahr 2006 stattgefunden (bitte genau aufschlüsseln!)

 

Antwort:

Den zu TiertransportinspektorInnen bestellten Amtstierärzten werden im Rahmen der zweimal jährlich stattfindenden Dienstversammlung der Veterinärdirektion die neuesten Kenntnisse vermittelt; darüber hinaus findet ein Erfahrungsaustausch zwischen den TiertransportinspektorInnen statt. Darüber hinaus wurden 200 Organe der Polizei zuletzt schwerpunktmäßig im Jahr 2004 geschult.

 

Fragen 3 und 13 bis 17:

Woraus resultieren die im Jahresabschluss 2004 ausgewiesenen 1.771,- Euro?

 

Halten Sie den gesamten Budgetansatz von 4.300,- für das größte österreichische Bundesland nicht für eine Verhöhnung des Tierschutzes und des KonsumentInnen-Schutzes?

 

Ist es Ihre Intention das Tierschutz-Anliegen auf die Dotierung der Tierheime, die insbesondere herrenlose Haustiere beherbergen und vermitteln, zu reduzieren und die landwirtschaftlichen Nutztiere, von denen unsere Lebensmittel stammen, wie irgendwelche Waren den Gesetzen des Marktes und des Straßenverkehrs ohne Rechte und ohne Anspruch auf Schutz und Obsorge preiszugeben?

 

Sind Sie bereit, durch budgetäre Umschichtungen doch noch eine Offensive zugunsten des besseren Schutzes von Tieren auf dem Transport zu planen?

 

Wie ist der Planungsstand für das Budget 2007 bezüglich „Tiertransportgesetz – Straße“?

Werden Sie sich bei der Budgeterstellung für eine Anhebung dieses Budgetpostens einsetzen? Wenn ja, welche Budgetmittel werden Sie vorschlagen? Wenn nein, warum nicht?

 

Sollten Sie die Auffassung vertreten, dass einige der oben angeführten Fragen 1. – 16. oder Frageteile nicht in Ihre Zuständigkeit fallen bzw. nicht in mittelbarer Bundesverwaltung vollzogen werden: Warum nicht und in wessen Kompetenz sind diese Bereiche zu vollziehen?

 

Antwort:

Budgetäre Angelegenheiten des Landes Niederösterreich fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie. Fragen, in wessen Zuständigkeitsbereich Angelegenheiten fallen, die nicht Teil der Aufgaben des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie sind, fallen ebenfalls nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ressorts.

 

Frage 4:

Welche Verwaltungsstrafen sind im ersten Halbjahr 2005 angefallen und womit rechnen Sie für 2006?

 

Antwort:

Angaben über das 1. Halbjahr 2005 und über das Jahr 2006 sind mangels vorhandenen Datenmaterials nicht möglich.

 

Frage 5:

Wie viele Tiere werden schätzungsweise von und nach bzw. durch Niederösterreich transportiert? (Bitte nach Routen, Art der Transporte und Tierarten aufschlüsseln!)

 

Antwort:

Da aufgrund der Richtlinie 91/628/EWG idF. 95/29 EG, die durch das Tiertransportgesetz-Straße umgesetzt wurde, nur für Transporte, für die ein Transportplan mitzuführen ist (das sind jene Transporte, die über 8 Stunden dauern und ins Ausland führen), genaue Aufzeichnungen geführt werden bzw. zu führen sind, sind Angaben von Gesamtzahlen und Tierarten nur durch Schätzungen, Angaben von Routen jedoch überhaupt nicht möglich.

 

Monatlich finden ungefähr nachfolgend angeführte Transporte statt:

 

Schweine: 49560 Tiere

Rinder: 33460 Tiere

Geflügel: 1119200 Tiere

Schafe/Ziegen: 1600 Tiere

Equiden: 60 Tiere

Fische: 8100 Tiere

 

Frage 6:

Wie viele TiertransportinspektorInnen sind derzeit in NÖ tätig? Welche fachliche Qualifikation und Ausbildung ist für diese Funktion Voraussetzung? Liegt deren Arbeitsschwerpunkt bei der Kontrolle von Tiertransporten oder üben sie noch andere Funktionen aus? Wenn ja, welche und in welchem Ausmaß?

 

Antwort:

In Niederösterreich sind Amtstierärzte mit der Funktion des Tiertransportinspektors betraut und üben diese Funktion im Rahmen ihrer amtstierärztlichen Tätigkeit aus. Die fachliche Qualifikation ergibt sich aus dem Abschluss des Studiums für Veterinärmedizin sowie der Absolvierung der tierärztlichen Physikatsprüfung und amtstierärztlichen Fort- und Weiterbildung.

 

Frage 7:

Wer sind in Niederösterreich die TiertransportinspektorInnen? Scheinen sie für die Öffentlichkeit einsehbar auf? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

In Niederösterreich werden die Amtstierärzte zu TiertransportinspektorInnen bestellt. Sie scheinen nicht für die Öffentlichkeit einsehbar auf; diesbezügliche Informationen werden aber auf Anfrage erteilt. Eine öffentliche „Auflage“ ist gesetzlich nicht vorgesehen.

 

Frage 8:

In welchen Dienststellen sind die niederösterreichischen TiertransportinspektorInnen tätig? Wer koordiniert ihre Kontrolltätigkeit?

 

Antwort:

Die TiertransportinspektorInnen sind in den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten sowie in der Abteilung Veterinärangelegenheiten der Niederösterreichischen Landesregierung tätig.

 

Frage 9:

Warum werden in Niederösterreich keine hauptberuflichen TiertransportinspektorInnen bestellt?

 

Antwort:

Der Einsatz von 39 Amtstierärzten als TiertransportinspektorInnen wird als ausreichend angesehen.

 

Frage 10:

Wie viele und welche Beanstandungen sind 2004 und 2005 angefallen? Wie viele durch die TiertransportinspektorInnen und wie viele sonstige? Wie wurden diese Beanstandungen weiterverfolgt? Wie viele Transporteure werden mehrfach betroffen und welche Reaktionen sind seitens der Behörde erfolgt?

 


Antwort:

Im Jahr 2004 ist laut Meldungen der Bezirksverwaltungsbehörden in Niederösterreich eine Zuwiderhandlung im Zuge einer Kontrolle gemäß § 15 Abs. 2 Z 4 TGSt begangen worden. Im Jahr 2005 sind 8 Zuwiderhandlungen im Zuge einer Kontrolle gemäß § 15 Abs. 2 Z 4 TGSt und eine Zuwiderhandlung im Zuge einer Kontrolle gemäß § 15 Abs. 2 Z 5 TGSt begangen worden. Weiters wurden für das Jahr 2004 4 Beanstandungen nach dem TGSt gemeldet, ohne dass diese Übertretungen einer bestimmten Kontrollart zugeordnet werden können. Weitere Aufzeichnungen im Sinne der Frage werden nicht geführt.

 

Frage 11:

Werden Umfang und Tätigkeit der TiertransortinspektorInnen erfasst? Wenn ja, wo?

Wenn nein, warum nicht? Werden diese Berichte veröffentlicht? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Nein, es besteht keine rechtliche Verpflichtung hierzu.

 

Frage 12:

Wie erklären Sie sich den großen Unterschied bei der Anzahl der Kontrollen und Beanstandungen bei den Tiertransporten zwischen Niederösterreich und Kärnten?

 

Antwort:

Die Bundesländer haben die jeweiligen Kontrolltätigkeiten unterschiedlich organisiert, sodass ein unmittelbarer Vergleich des Zahlenmaterials nicht aussagekräftig ist.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen