2216/AB-BR/2006
Eingelangt am 09.08.2006
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BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Gottfried KNEIFEL
Parlament
1017 Wien
Wien, am 8 . August 2006
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2415/J-BR/2006 der Bundesräte Wiesenegg und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Der fachgerechte Betrieb von Röntgenanlagen, die in der Regel von Fachärzt/inn/en für Radiologie betrieben werden, nach dem Stand der Technik erfordert bei Anlagen mit geringer Auslastung zweifellos einen verhältnismäßig hohen Aufwand.
Frage 2:
Nein, eine Verlängerung der in der Vergangenheit bereits gewährten Übergangsfrist der Medizinischen Strahlenschutzverordnung würde die erforderliche Durchführung der Qualitätskontrollen nur noch länger verzögern, die angesprochenen Probleme aber nicht lösen.
Die Patientinnen und Patienten haben einen Anspruch auf fachgerechte Durchführung von Röntgenaufnahmen einschließlich der Qualitätssicherung, wie sie auch im EU-Recht vorgegeben ist.
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einschließlich des EU-Rechts könnten jedoch Probleme bei der praktischen Durchführung der Qualitätskontrollen in besonders gelagerten Fällen im Einvernehmen mit den Bewilligungsbehörden geregelt werden. Gespräche mit der Ärztekammer zu diesem Themenbereich wurden bereits geführt.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin