2220/AB-BR/2006

Eingelangt am 10.08.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.500/0003-I/PR3/2006     DVR:0000175

 

 

An den

Präsidenten des Bundesrates

Gottfried Kneifel

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien, am      August 2006

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 2413/J-BR/2006 betreffend Überstellung von Hubschraubern, die die Bundesräte Weiss, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juni 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 bis 4:

Welche Möglichkeiten bestehen in Ihrem Zuständigkeitsbereich, zu einer rascheren Über­stell­barkeit von Rettungshubschraubern beizutragen?

 

In welcher Weise ist allenfalls eine Änderung oder der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland erforderlich?

 

Gibt es allenfalls andere Möglichkeiten, eine rasche Überstellbarkeit von Rettungs­hubschrau­bern sicherzustellen?

 

Welches andere Bundesministerium ist nach Ihrer Auffassung allenfalls für entsprechende Veranlassungen zuständig?

 

Antwort:

Bei dem in der Anfrage zitierten Abkommen handelt es sich um das „Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen“, BGBl.Nr. 489/1992.

 

Dieses Abkommen regelt gemäß seinem Artikel 1 Abs. 1 jedoch ausschließlich „die Rahmenbedingungen für freiwillige Hilfeleistungen bei Katastrophen oder schweren Unglücks­fällen im anderen Vertragsstaat ... insbesondere die Einsätze von Mannschaften und Material.“

 

Wenn bei der Überstellung von Luftfahrzeugen (Staatsluftfahrzeuge) zum Zwecke von Rettungsflügen im Rahmen der Katastrophenhilfe innerhalb Österreichs deutsches Staatsgebiet überflogen werden soll, ist die nicht vom oben zitierten Abkommen umfasst. Diesbezüglich müsste dann das Abkommen

erweitert werden. Ein eigenes Abkommen für derartige Flüge wird nicht als notwendig erachtet. Für die Verhandlung solcher Abkommen ist federführend die Bundesministerin für Auswärtige Angelegenheiten zuständig.

 

Abschließend darf ich darauf hinweisen, dass im Land Vorarlberg zwei luftfahrtbehördlich genehmigte Hubschrauberunternehmen sowie der ganzjährig besetzte Stützpunkt eines weiteren österreichischen Luftfahrtunternehmens bestehen. Diese drei Unternehmen führen auch Rettungsflüge durch.

 

Mit freundlichen Grüßen