2220/AB-BR/2006
Eingelangt am 10.08.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-9.500/0003-I/PR3/2006 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Bundesrates
Gottfried Kneifel
Parlament
1017 W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche Anfrage Nr. 2413/J-BR/2006 betreffend Überstellung von Hubschraubern, die die Bundesräte Weiss, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juni 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 4:
Welche Möglichkeiten bestehen in Ihrem Zuständigkeitsbereich, zu einer rascheren Überstellbarkeit von Rettungshubschraubern beizutragen?
In welcher Weise ist allenfalls eine Änderung oder der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland erforderlich?
Gibt es allenfalls andere Möglichkeiten, eine rasche Überstellbarkeit von Rettungshubschraubern sicherzustellen?
Welches andere Bundesministerium ist nach Ihrer Auffassung allenfalls für entsprechende Veranlassungen zuständig?
Antwort:
Bei dem in der Anfrage zitierten Abkommen handelt es sich um das „Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen“, BGBl.Nr. 489/1992.
Dieses Abkommen regelt gemäß seinem Artikel 1 Abs. 1 jedoch ausschließlich „die Rahmenbedingungen für freiwillige Hilfeleistungen bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen im anderen Vertragsstaat ... insbesondere die Einsätze von Mannschaften und Material.“
Wenn bei der Überstellung von Luftfahrzeugen (Staatsluftfahrzeuge) zum Zwecke von Rettungsflügen im Rahmen der Katastrophenhilfe innerhalb Österreichs deutsches Staatsgebiet überflogen werden soll, ist die nicht vom oben zitierten Abkommen umfasst. Diesbezüglich müsste dann das Abkommen
erweitert werden. Ein eigenes Abkommen für derartige Flüge wird nicht als notwendig erachtet. Für die Verhandlung solcher Abkommen ist federführend die Bundesministerin für Auswärtige Angelegenheiten zuständig.
Abschließend darf ich darauf hinweisen, dass im Land Vorarlberg zwei luftfahrtbehördlich genehmigte Hubschrauberunternehmen sowie der ganzjährig besetzte Stützpunkt eines weiteren österreichischen Luftfahrtunternehmens bestehen. Diese drei Unternehmen führen auch Rettungsflüge durch.
Mit freundlichen Grüßen