2221/AB-BR/2006

Eingelangt am 10.08.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Gottfried Kneifel

Parlament

1017 Wien                                                                                                                      GZ 10.001/0004-III/4a/2006

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                     

Wien, 7. August 2006

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2418/J-BR/2006 betreffend AIST-Standort, die die Bundesräte Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen am 4. Juli 2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1., 2. und 4.:

Die Institute McKinsey, Berlin, das Centrum für Hochschulentwicklung, Gütersloh und das Österreichische Institut für Raumplanung waren vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur beauftragt worden, eine objektive Standortbewertung aller Angebote aus den Bundesländern durchzuführen, um damit die entsprechende Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten. Diese Standortbewertung erfolgte in Abstimmung mit der Kernarbeitsgruppe im Bundesministerium (O.Univ.-Prof. Dr. Zeilinger, Univ.-Prof. Dr. Schuster, Univ.-Prof. Dr. Schmidt, Univ.-Prof. Dr. Höllinger) und gemäß den Planungskriterien, die von der Kernarbeitsgruppe für wesentlich erachtet wurden. In einem mehrstufigen Bewertungsverfahren wurden all jene Standorte ausgeschieden, die nicht über die nötigen Anforderungen verfügten (z.B. ausreichende Bruttogeschoßflächen, entsprechende Erweiterungsflächen). Die Bewertung erfolgte in 4 Kategorien:

-          Wissenschaftsbezogenes Profil

-          Generelles Standortprofil

-          Immobilienangebot

-          Finanzierungsangebot

 

Nach der Auswertung einer Detailabfrage lag der Standort Hagenberg nur bei einer Kategorie (Finanzierungsangebot) unter den besten drei Standorten. Aufgrund des Ergebnisses wurde Hagenberg von der Kernarbeitsgruppe um Univ.-Prof. Dr. Anton Zeilinger nicht im Dreiervorschlag aufgenommen. Der Standort St. Florian wurde bereits im Vorfeld wegen unzureichender Größe der nutzbaren Flächen aus dem weiteren Bewertungsverfahren genommen.

 

Ad 3.:

Eine Gewichtung zwischen den vier Kriterien wurde von mir nicht vorgenommen. Der Endbericht der oben genannten Institute für die drei verbleibenden Standorte ergab folgendes Gesamtbild:

-          In zwei Kategorien war Klosterneuburg bestgereiht („Allgemeines Standortprofil“ und „Finanzierungsangebot“).

-          In einer Kategorie war Aspern bestgereiht („Immobilienangebot“).

-          In einer Kategorie war St. Marx bestgereiht („Wissenschaftsbezogener Standort“).

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer e.h.