2225/AB-BR/2006

Eingelangt am 05.09.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-12.500/0005-I/PR3/2006     DVR:0000175

 

An den

 

Präsidenten des Bundesrates

Gottfried Kneifel

 

Parlament

1010  Wien

Wien, 29. August 2006

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 2423/J-BR/2006 betreffend mangelnde Information der KonsumentInnen über die digitale Umstellung des ORF, die die Bundesräte Mörk und GenossInnen am 25. Juli 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu Ihren Fragen

 

Warum haben Sie keine ausreichenden Anstrengungen unternommen, um als zuständiges Regierungsmitglied die ÖsterreicherInnen über diese Umstellung zu informieren?

 

Warum haben Sie keine Gespräche mit dem ORF geführt, damit dieser seiner Informationspflicht gegenüber seinen KundInnen nachkommt?

 

Nach welcher Zeitplanung wird die Umstellung in Österreich mit welchen Etappen erfolgen, wann wird sie abgeschlossen sein?

 

Wie viele ÖsterreicherInnen sind gegenwärtig davon betroffen (Zitate: Millionen Österreicher müssen TV-Gerät aufrüsten. Für mehr als 3 Mio. Österreicher könnte ab Frühjahr 2007 der Bildschirm schwarz bleiben.)?

 

Welche Zusatzgeräte eignen sich für eine Umrüstung?

 

Warum müssen die Zusatzgeräte von TÜV Austria zertifiziert sein, um eine Rückzahlung von 40,- Euro zu erhalten?

 

Warum erhalten nur hunderttausend Käufer eine Rückzahlung von 40,- Euro?

 

Was werden Sie unternehmen, damit gerade ältere und technisch weniger versierte ZuseherInnen keine Umstellungsprobleme haben?

 

Wie beurteilen Sie die Empfehlung, gegenwärtig keine Fernsehgeräte zu kaufen?

 

Fällt bei Verzicht auf digitalem ORF-Empfang keine ORF-Gebühr mehr an?

Wenn ja, ab wann?

 

Welche darüber hinaus gehenden Informationen können Sie den ORF-KonsumentInnen betreffend die Umstellung auf digitalen ORF erteilen?

 

erlaube ich mir mitzuteilen, dass eine Beantwortung nicht in den allgemeinen Kompetenzbereich des bmvit fällt.

Ich darf auf die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers zur schriftlichen Anfrage Nr. 2424/J-BR/2006 verweisen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen