2226/AB-BR/2006
Eingelangt am 05.09.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-11.000/0028-I/PR3/2006 DVR:0000175
Präsidenten des Bundesrates
Gottfried Kneifel
Parlament
1010 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche Anfrage Nr. 2431/J-BR/2006 betreffend Maßnahmen gegen die Feinstaubbelastung im Rheintal und Walgau, die die Bundesräte Weiss, Mayer und Einwallner am 27. Juli 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zur Frage
Was haben Sie bisher unternommen bzw. werden Sie unternehmen, um der Entschließung des Vorarlberger Landtags Rechnung zu tragen?
muss ich Ihnen leider mitteilen, dass das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) nicht in den Zuständigkeitsbereich des bmvit fällt. Sofern seitens des Bundeslandes Vorarlberg die Absicht besteht, allenfalls in Vollziehung dieses Gesetzes verordnete Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Hilfe einer Verkehrsbeeinflussungsanlage kundzumachen, so steht es dem Land frei, diesbezüglich an die ASFINAG heranzutreten.
Für das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie besteht keine Grundlage, der ASFINAG hinsichtlich des Baus von Verkehrsbeeinflussungsanlagen zur Kundmachung von Verordnungen der Landeshauptmänner nach dem IG-L Weisungen zu erteilen.
Mit freundlichen Grüßen