2226/AB-BR/2006

Eingelangt am 05.09.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0028-I/PR3/2006     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Bundesrates

Gottfried Kneifel

 

Parlament

1010  Wien

 

Wien, 29. August 2006

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 2431/J-BR/2006 betreffend Maßnahmen gegen die Feinstaubbelastung im Rheintal und Walgau, die die Bundesräte Weiss, Mayer und Einwallner am 27. Juli 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zur Frage

 

Was haben Sie bisher unternommen bzw. werden Sie unternehmen, um der Entschließung des Vorarlberger Landtags Rechnung zu tragen?

 

muss ich Ihnen leider mitteilen, dass das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) nicht in den Zuständigkeitsbereich des bmvit fällt. Sofern seitens des Bundeslandes Vorarlberg die Absicht besteht, allenfalls in Vollziehung dieses Gesetzes verordnete Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Hilfe einer Verkehrsbeeinflussungsanlage kundzumachen, so steht es dem Land frei, diesbezüglich an die ASFINAG heranzutreten.

 

Für das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie besteht keine Grundlage, der ASFINAG hinsichtlich des Baus von Verkehrsbeeinflussungsanlagen zur Kundmachung von Verordnungen der Landeshauptmänner nach dem IG-L Weisungen zu erteilen.

 

Mit freundlichen Grüßen