2227/AB-BR/2006

Eingelangt am 05.09.2006
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Gottfried Kneifel

Parlament

1017 Wien                                                                                                                      GZ 10.001/0005-III/4a/2006

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                     

Wien, 5. September 2006

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2420/J-BR/2006 betreffend Zusammenlegung der dritten Klassen des Schuljahres 2006/07 an der Volksschule Reutte, die die Bundesräte Helmut Wiesenegg, Kolleginnen und Kollegen am 5. Juli 2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zunächst ist festzustellen, dass eingangs richtigerweise das anzuwendende Tiroler Schulorganisationsgesetz zitiert wird.

In dem genannten Tiroler Schulorganisationsgesetz sind auch die Klassenschüler/innenhöchstzahlen an allgemein bildenden Pflichtschulen für das Land Tirol geregelt. Die Bestimmungen im Schulorganisationsgesetz des Bundes stellen dafür den grundsatzgesetzlichen Rahmen, wobei das Land Tirol von diesen Zahlen abweichen und niedrigere Klassenschüler/innenhöchstzahlen festlegen kann.

 

Ad 1. bis 3.:

Mit dem Entschließungsantrag vom 21. Juni 2006 wurde die Bundesregierung ersucht, mit den an den Finanzausgleichsverhandlungen beteiligten Gebietskörperschaften in Gespräche über eine Neuregelung zur Berechnung der Lehrerplanstellen im Pflichtschulbereich zu treten. Insbesondere sollen dabei auch die Möglichkeiten einer Absenkung der Klassenschülerhöchstzahl auf einen Richtwert von 25 erörtert werden.

 

Im Sinne dieser Entschließung vom 21. Juni habe ich die Landeshauptleutekonferenz ersucht, diese Thematik auf die nächste Tagesordnung zu setzen. Gemeinsam mit Ländern, Städten und Gemeinden soll ein flexibler und den jeweiligen Bedürfnissen der Schulstandorte entsprechender Weg zur Senkung der Klassenschülerhöchstzahl erarbeitet werden. Ziel ist es, die Individualisierung im Unterricht und die Autonomie an den Schulen weiter zu verstärken und eine qualitativ hochwertige Ausbildung an Österreichs Schulen auch für die Zukunft zu sichern.

 

Die Regelungen im Pflichtschulbereich folgen dem Grundsatz der Subsidiarität, was sich deutlich in der verfassungsrechtlichen Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern zeigt. Entscheidungen im Einzelfall können immer besser vor Ort als durch eine zentrale Stelle oder Regelung getroffen werden. Aus diesem Grund ist in den Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern die Regelung für das Lehrpersonal so getroffen worden, dass die Bundesländer über die Lehrer/innenstellen entscheiden. Es gibt keine Bindung von Lehrer/innenstellen an Schularten oder einzelne Regionen. Es ist daher ausschließlich eine Entscheidung vor Ort, wo welche Lehrer/innenstunden eingesetzt werden.

 

Zur Verbesserung der Situation von Kindern ohne ausreichende Deutschkenntnisse wurde die Möglichkeit der Sprachförderklassen geschaffen, wobei der Bund den Ländern dafür 330 Planposten zusätzlich zu den im Finanzausgleich festgelegten Ressourcen zur Verfügung stellt.

 

Weiters werden den Ländern vom Bund für die Jahre 2005 bis 2008 jährlich 12 Mio. € zusätzlich zur Verfügung gestellt, um die Länder bei Strukturprobleme etwa auf Grund sinkender Schüler/innenzahlen zu unterstützen.

 

 

Ad 4. und 5.:

Die Pflichtschullehrer/innen sind Landeslehrer/innen und die Vollziehung auf dem Gebiet des Pflichtschulwesens fällt in die Zuständigkeit der Länder. Für die Gespräche mit den Schulerhaltern - somit den Städten und Gemeinden - sind ausschließlich diese zuständig.

Gespräche darüber, welche Ausgaben der Bund den Ländern für Landeslehrer/innen ersetzt, sind hingegen wie bereits weiter oben dargelegt im Rahmen des Finanzausgleiches zu führen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.