2237/AB-BR/2006

Eingelangt am 27.09.2006
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ BMF-310102/0009-I/4/2006

Anschrift:

Herrn Präsidenten

des Bundesrates

Gottfried KNEIFEL

 

Parlament

1017 Wien

                                                                  

Erledigungstext:

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2433/J-BR vom 27. Juli 2006 der Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Solidargemeinschaft zur Versicherungsdeckung von Schäden aus Elementarereignissen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Die Hochwasserkatastrophe im Sommer 2002 mit einem geschätzten wirtschaftlichen Gesamtschaden von 3 Mrd. € und die zweite schwere Flutkatastrophe 2005 mit einem Gesamtschaden von 560 Mio. € wurden von Vertretern der Versicherungswirtschaft, des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Finanzen zum Anlass genommen, Gespräche über Lösungsmodelle für die Versicherbarkeit von Elementarereignissen aufzunehmen.

 

Im Rahmen mehrerer Besprechungen wurden verschiedene Modelle diskutiert. Die Lösungsvariante einer echten Pflichtversicherung im Sinne einer Verpflichtung jedes potentiell Betroffenen, eine entsprechende Naturkatastrophenversicherung abzuschließen, wird derzeit von keinem der Beteiligten befürwortet.

In Diskussion befindet sich beispielsweise eine Verknüpfung der Deckung verschiedener Naturkatastrophenrisiken mit der Feuerversicherung. Im Falle einer solchen Verknüpfung würden die Versicherungsunternehmen die Feuerversicherung gebündelt mit der Versicherung bestimmter Naturkatastrophen anbieten. Bevor in Erwägung gezogen werden kann, dem entsprechende gesetzliche Maßnahmen im Rahmen einer Regelung im Versicherungsvertragsrecht festzuschreiben, bedarf es jedoch noch weiterer eingehender Überlegungen unter Einbeziehung aller Aspekte einer solchen Lösung. Ergänzend wird angemerkt, dass im Falle gesetzlicher Änderungen im Versicherungsvertragsrecht das Bundesministerium für Justiz federführend zuständig ist.

 

Voraussetzung für die Versicherbarkeit von Naturkatastrophen sind Kalkulationsgrundlagen, welche die Bemessung risikogerechter Prämien ermöglichen. Die Versicherungswirtschaft hat in den vergangenen Jahren gemeinsam mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, der technischen Universität Wien und nationalen sowie internationalen Systempartnern das Zonierungsmodell HORA (Hochwasserrisikozonierung Austria) entwickelt. Mit Hilfe dieses Modells kann die unterschiedliche Hochwassergefährdung in verschiedenen Zonen beurteilt werden.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen